Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1914 (1914)

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16. November aus dem Dienste trat, so kann er 
von je 1 K des Jahreslohnes nur 54-44 h 
(rund 54 7t*) beanspruchen. 
Wir haben somit nachstehende Aufgabe zu lösen: 
Wenn D von je 1 K des Jahreslohnes 66 7t 
erhält (nämlich für die Zeit vom 24. Juni bis 
31. Dezember), so sind ihm (die vereinbarten) 
53 K auszuzahlen; wie viel K bekommt er, 
wenn auf je 1 K des Jahreslohnes nur 54 7t 
entfallen? (Für die Zeit vom 24. Juni bis 
16. November.) 
Auflösung mittelst einfacher Schlüsse. 
66 7t (v. je 1 K des Jahreslohnes) geben 53 K» 
1 h dto. gibt den 66. Teil v. 53 K* 
d. i. 80-3 7t 
54 7t dto. geben somit 54 X 80'3 7t — 
43 K 36 7t 
Auflösung mittelst des Zweisahes (Regel de Tri): 
7t K 7t 
66 : 53 X 54 
212 
265 
•2"8 _ '6"2' 
22 2 
2 40 
4 2 0 
2 4 
66 = 43 36 K = 
43 K 36 h 
*) Durch Auslassung der Dezimalen ergibt sich zugunsten 
des D eine Differenz (ein Unterschied) von 8 h. 
Auflösung mittelst der Proportion: 
66 7t geben 53 K 
54 7t geben x K. 
x : 53 = 54 : 66 
x = 53 X 54 = 2862 = 43 . 36 R 
66 66 
oder abgekürzt: 
X : 53 — t£-4- : -fr4r 
9 11 
_ 53 X 9 _ 477 _ 43-36 K = 
x H TT 43 K 36 7t. 
Anmerkung. Den obigen Berechnungen 
wurden die Bestimmungen der derzeit geltenden 
Dienstboten-Ordnung zu Grunde gelegt. Hiernach 
entfallen auf die Zeit vom 
Jänner bis März . . W/o des Jahreslohnes 
April „ Juni . . 2 50/0 „ „ 
Juli „ September 40°/o „ „ 
Oktober „ Dezember. 250/0 „ „ 
Es sind somit von je 1 K des Jahreslohnes 
per Tag zu verabfolgen für die Zeit vom 
Jänner bis März . . 0-111 7t 
April „ Juni . . 0'277 „ 
Juli „ September 0 444 „ 
Oktober „ Dezember. 0 277 „ 
Wird nach Guldenwährung gerechnet, so setzt man statt 
K und h fl. und fr. 
Dupillnrsichoro jCciptox*c 
Zur Ilulsgung von MuissngStdsrn, K-lutionsn usw. 
Einheitliche Rente in Silber und Noten. 
Die Staatslose vom Jahre 1860 und 1864 
österr. Goldrente, österr. Kronenrente und österr. 
Jnvestitionsrente. 
Sämtliche Eisenbahn - Staatsschuld - Verschrei 
bungen der Albrecht-, Elisabeth-, Franz Josef-, 
Rudolfbahn usw., sowie die abgestempelten Aktien 
der Elisabethbahn. 
Alle vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Prioritäten, wie Albrechtbahn, Elisabethbahn in Mark, 
Franz Josefbahn, galiz. Karl Ludwigbahn, Rudolf 
bahn, Mährisch-schlesische Zentralbahn, österr. Lokal 
bahnen 30/0, Vorarlberger Bahn u. s. w. 
Oeffentliche Anlehen (mit Ausnahme der bosni 
schen) als: die Landesanlehen, die Propinations- 
. anlehen von Bukowina und Galizien. Anlehen der 
Städte Graz, Triest, Wien usw. 
Pfandbriefe als: der allgem. Bodenkreditanstalt 
in Wien, der österr.-ungar. Bank als Hypotheken 
anstalt, der Landes-Hypothekenanstalten von Kärnten, 
Niederösterreich und Oberösterreich, der Landesbanken 
von Böhmen und Galizien, der ersten österr. Spar 
kasse, des steiermärkischen Sparkassenvereines usw. 
Alle vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Eisenbahn-Prioritätsobligationen, wie Albrechtsbahn, 
Franz Josefbahn, Ferdinands-Nordbahn, Rudolf- 
bahn usw., sowie von den Eisenbahn-Prioritäts 
obligationen (ohne Staatsgarantie) die Lambach— 
HaagLokalbahn, Mauthausen—Grein-Bahn, Unter- 
krainer Bahn uiw. 
F «* ft« n»p v z & i $ t * «. 
Sonntag im neuen Dom um 4 Uhr; bei den 
Krenzschwestern um 2 Uhr; in der Herz 
Jesn-Kirche in Lustenau um 3 Uhr; in 
Urfahr um 3 Uhr; in der Franziskaner-, 
kirche am Kalvarienberg um 3 Uhr. 
Montag in der Vlisabethinenkirche um 4 Uhr. 
Dienstag in der Karmelitenkrrche um 4 Uhr. 
Mittwoch in der Stadtpfarrkirche um 4 Uhr. 
Donnerstag in derUrsnlinenkirche um ^5 Uhr. 
Freitag in der Kapnzinerkirche um 4 Uhr; in 
der Kirche zur hl. Familie um 1/27 Uhr. 
S a m s t a g in der St. Jgnatinskirche um 6 Uhr-
	        
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