Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1912 (1912)

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16. November aus dem Dienste trat, so kann er 
von je 1 K des Jahreslohnes nur 54'46 ft 
(rund 54 ft*) beanspruchen. 
Wir haben somit nachstehende Aufgabe zu lösen: 
Wenn D von je 1 K des Jahreslohnes 66 ft 
erhält (nämlich für die Zeit vom 24. Juni bis 
31. Dezember), so sind ihm (die vereinbarten) 
53 K auszuzahlen; wie viel K bekommt er, 
wenn auf je 1 K des Jahreslohnes nur 54 ft 
entfallen? (Für die Zeit vom 24. Juni bis 
16. November.) 
Auflösung mittelst einfacher Schlüsse. 
66 ft (v. je 1 K des Jahreslohnes) geben 53 K; 
1 ft dto. gibt den 66.'Teil v. 53 L/, 
d. i. 80-3 ft 
54 ft dto. geben somit 54 X 80'3 ft = 
43 K 36 ft 
Auflösung mittelst des Zweisahes (Regel de Tri): 
ft K ft 
66 : 53 X 54 
212 
265 
^*8 "6 ♦ 66 
22 2 
2 40 
4 2 0 
_____ 2 4 
*) Durch Auslassung der Dezimalen ergibt sich zugunsten 
des D' eine Differenz (ein Unterschied) von 8 h.. 
Auflösung mittelst der Proportion: 
66 ft geben 53 K 
54 ft geben x K. 
x : 53 = 54 : 66 
X = 53 X 54 = 2862 = 43 . 36 K 
66 66 
oder abgekürzt: 
x : 53 — : 4) 6 
9 11 
__ 53 X 9 _ 477 _ 43-36 K = 
X “ TT IT 43 K 36 ft. 
Anmerkung. Den obigen Berechnungen 
wurden die Bestimmungen der derzeit geltenden 
Dienstboten-Ordnüng zu Grunde gelegt. Hiernach 
entfallen auf die Zeit vom 
Jänner bis März . . Wo des Jahreslohnes 
April „ Juni . . 2 50/0 „ „ 
Juli „ September 40o/o „ „ 
Oktober „ Dezember. 250/0 „ „ 
Es sind somit von je 1 K des Jahreslohnes 
per Tag zu verabfolgen für die Zeit vom 
Jänner bis März . . O'lll ft 
April „ Juni . . 0'277 „ 
Juli „ September 0-444 „ 
Oktober „ Dezember. 0'277 „ 
Wird nach Guldenwährung gerechnet, so setzt man statt 
K und h fl. und kr. 
= 43-36 K --- 
43 K 36 ft 
föupiiiuxfxdjexe fözxpxexe 
zur Ilutsgung von Muissngstdsrn, Nnutionsn u. j. w 
Einheitliche Rente in Silber und Noten. 
Die Staatslose vom Jahre 1860 und 1864 
österr. Goldrente, österr. Kronenrente und österr. 
Jnvestitionsrente. 
Eisenbahn - Staatsschuld - Verschreibungen der 
Albrecht-, Elisabeth-, Franz Josef-, Rudolfbahn 
u. s. w. 
Tie abgestempelten Aktien der Elisabethbahn. 
Die vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Prioritäten der Albrechtbahn, Elisabethbahn in Mark, 
Franz Josefbahn, galiz. Karl Ludwigbahn, Rudolf 
bahn, Mährisch-schlesische Zentralbahn. österr. Lokal 
bahnen 30/0, Vorarlberger Bahn u. s. w. 
Oeffentliche Anlehen als: die Landesanlehen, die 
Propinationsanlehen von Bukowina und Galizien. 
Anleben der Städte Graz, Triest, Wien u. s. w. 
Pfandbriefe als: der allgem. Bodenkreditanstalt 
in Wien, der angloösterr. Bank, der österr.-ung. 
Bank als Hypothekenanstalt, der Landes-Hypotheken 
anstalten von Kärnten, Nlederösterreich und Ober 
österreich, der Landesbanken von Böhmen und Gali 
zien, der ersten österr. Sparkasse, des steiermärkischen 
Sparkassenoereines u. s. w. 
Priorität-obligationen (solche mit staatlicher 
Garantie) der Kaschau-Oderberger, mährisch-schles. 
Nordbahn, k. k. priv. österr.-ung. Staats-Eisenbahn 
gesellschaft, Südbahngesellschaft, erste ung.-galizische 
Eisenbahn u. s. w. 
Wir empfehlen folgende Advokaten: Dr. Hermann Esser, Linz, Domgasse 12. — Dr. Max Mayr, 
Linz, Landstraße 15a (Kaufmann Baumgartnerhaus). — Dr. Karl Sal.zm ann, Wels, Maria Theresia- 
gasse im eigenen Hause, nächst dem k. k. Kreisgerichte.
	        
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