Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1911 (1911)

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16. November aus betn Dienste trat, so kann er 
von je 1 K des Jahreslohnes nur 54'46 h 
(rund 54 h*) beanspruchen. 
Wir haben somit nachstehende Aufgabe zu lösen: 
Wenn D von je 1 K des Jahreslohnes 66 h 
erhält (nämlich für die Zeit vom 24. Juni bis 
31. Dezember), so sind ihm (die vereinbarten) 
53 K auszuzahlen; wie viel K bekommt er, 
wenn auf je 1 K des Jahreslohnes nur 54 h 
entfallen? (Für die Zeit vom 24. Juni bis 
16. November.) 
Auflösung mittelst einfacher Schlüsse. 
66 h (v. je 1 K des Jahreslohnes) geben 53 K; 
1 h dto. gibt den 66. Teil v. 53 K, 
d. i. 80-3 h 
54 h dto. geben somit 54 X 80*3 h — 
43 K 36 h 
Auflösung mittelst des Zweisatzes (Regel de Tri): 
h K h 
66 : 53 X 54 
212 
265 
: 66 ----- 43 36 K ----- 
22 2 43 K 36 h 
2 40 
4 2 0 
2 4 
*) Durch Auslassung der Dezimalen ergibt sich zugunsten 
des D eine Differenz (ein Unterschied) von 8 h. 
Auflösung mittelst der Proportion: 
66 Ji geben 53 K 
54 h geben x K. 
x : 53 = 54 : 66 
X = 53 X 54 = 2862 = 43 . 36 K 
66 66 
oder abgekürzt: 
x : 53 — : G" (r 
9 11 
_ 53 X 9 _ 477 _ 43 36 K ----- 
x — "—H TT 43 L 36 K. 
Anmerkung. Den obigen Berechnungen 
wurden die Bestimmungen der derzeit geltenden 
Dienstboten-Ordnung zu Grunde gelegt. Hiernach 
entfallen auf die Zeit vom 
Jänner bis März . . 10% des Jahreslohnes 
April „ Juni . . 25% „ „ 
Juli „ September 40o/o „ „ 
Oktober' „ Dezember. 250/0 „ „ 
Es sind somit von je 1 K des Jahreslohnes 
per Tag zu verabfolgen für die Zeit vom 
Jänner bis März . . 0*111 
April „ Juni . . 0'277 „ 
Juli „ September 0-414 „ 
Oktober „ Dezember. 0'277 „ 
Wird nach Guldenwährung gerechnet, so setzt man statt 
K und h fl. und kr. 
Dupiilnnsichsre fSnpi^no 
zur Ilnlsgung von WuissngStdsrn, Nuutionsn u. s. w. 
Einheitliche Rente in Silber und Noten. 
Die Staatslose vom Jahre 1860 und 1864 
österr. Goldrente, österr. Kronenrente und österr. 
Jnvestitionsrente. 
Eisenbahn - Staatsschuld - Verschreibungen der 
Albrecht-, Elisabeth-, Franz Josef-, Rudolfbahn 
u. s. w. 
Die abgestempelten Aktien der Elisabethbahn. 
Die vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Prioritäten der Albrechtbahn, Elisabethbahn in Mark, 
Franz Josefbahn, galiz. Karl Ludwigbahn, Rudolf 
bahn, Mährisch-schlesische Zentralbahn, österr. Lokal 
bahnen 30/0, Vorarlberger Bahn u. s. w. 
Oeffentliche Anlehen als: die Landesanlehen, die 
Propinationsanlehen von Bukowina und Galizien. 
Anleben der Städte Graz, Triest, Wien u. s. w. 
Pfandbriefe als: der allgem. Bodenkreditanstalt 
in Wien, der angloösterr. Bank, der österr.-ung. 
Bank als Hypothekenanstalt, der Landes-Hypotheken 
anstalten von Kärnten, Niederösterreich und Ober 
österreich, der Landesbanken von Böhmen und Gali 
zien, der ersten österr. Sparkasse, des steiermärkischen 
Sparkassenvereines u. s. w. 
Prioritätsobligationen (solche mit staatlicher 
Garantie) der Kaschau-Oderberger, mährisch-schles. 
Nordbahn, k. k. priv. österr.-ung. Staats-Eisenbahn 
gesellschaft, Südbahngesellschaft, erste ung.-galizische 
Eisenbahn u. s. w. 
Wir empfehlen folgende Advokaten: Dr. Hermann Esser, Linz, Domgasse 12. — Dr. Max Mayr, 
Linz, Landstraße 15a (Kaufmann Baumgartnerhaus). — Dr. Karl Salzmann, Wels, Maria Theresia- 
gasse im eigenen Hause, nächst dem k. k. Kreisgerichte. — Dr. Josef Hell in Neufelden.
	        
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