Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1910 (1910)

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der Kranken- und Unfallversicherung der Ar 
beiter. 
Zollverfahren, Eingaben u. zw: a) wenn eine 
gesetzliche Begünstigung als Recht in Anspruch 
genommen wird, stempelfrei; b) wenn es sich 
um eine Ausnahme handelt oder um etwas, 
wozu eine besondere Bewilligung erforderlich 
ist, 1 K; c) Rekurse bis 100 K — 30 h, — 
über 100 K — 72 h. 
BerbrauchsstempeL für Spielkarten. 
Für ein Kartenspiel bis zu 36 Blätter 30 h, 
über 36 Blätter 60 h] lackierte oder waschbare 
Karten das Doppeltes, i. bis 36 Blätter 60 h, 
über 36 Blätter 1 K 20 h. 
Dostwsson. 
Für gewöhnliche Briefe beträgt die Gebühr 
in Oesterreich-Ungarn 10 h, wenn er nicht 
über 20 Gramm wiegt. Für Briefe über 20 bis 
250 Gramm 20 Ji. Nach Deutschland bis 
20 Gramm 10 h, von 20 Gramm bis 250 Gramm 
20 h. Gebühren für gewöhnliche Briefe des Welt 
postvereins-Verkehres bis 20 Gramm 25 h, über 
20 Gramm bis 40 Gramm 40 h. Für jede weiteren 
20 Gramm um je 15 Heller mehr. Korrespondenz 
karten 10 Jt. Nach ©erfriett und Montenegro für 
je 20 Gramm 10 h, Korrespondenzkarten 5 h. — 
Für Drucksachen und Warenproben 5 h für je 50 Gr., 
bei Warenproben jedoch mindestens 10 h. Das 
Meistgewicht der Warenproben ist auf 350 Gramm 
festgesetzt. 
Für rekommandierte Briefe ist das Porto 
wie für einen gewöhnlichen Brief und außerdem 
noch eine Rekommandationsgebühr per 25 7t zu 
entrichten. 
Für jeden rekommandierten Brief, der in Verlust 
geraten ist, leistet die Postanstalt eine Vergütung 
von 50 K; ein solcher Brief muß jedoch vor Ablauf 
eines halben Jahres (gerechnet vom Aufgabstage 
an) reklamiert werden. 
Expreßbriefe werden dem Adressaten sofort 
nach Einlangen der Post durch einen eigenen Boten 
bestellt. An Gebühren sind bei der Aufgabe zu ent 
richten: die gewöhnliche Gebühr für Briefe, bezw. 
Korrespondenzkarten und außerdem noch eine Ex 
preßgebühr von 30 h. Nur wenn der Adressat nicht im 
Orte des Abgabe-Postamtes wohnt, beträgt die Ex 
preßgebühr 1 K für je 7V 2 Kilometer und es wird 
diese Gebühr nach Abzug der 30 Ji vom Adressaten 
eingehoben. 
Expreßbriefe für den eigenen Bestellbezirk sind 
unzulässig. 
Geldbriefe sind, wenn sie nicht über 
250 Gramm schwer sind, in eigenen Kuverts, die 
bei jedem Postamte (das Stück zu 2 h) zu bekommen 
sind, zu versenden und mit zwei gleichen Siegeln zu 
versehen. Geschieht die Geldsendung in anderen 
Kuverts, so müssen diese mit fünf gleichen Siegeln 
gesiegelt sein. 
Geldstücke, welche in Briefen versendet werden, 
müssen in Papier eingeschlagen und innerhalb des 
Briefes befestigt sein. 
In der Adresse eines Geldbriefes ist 
das Unterstreichen irgend eines Wortes 
gänzlich zu vermeiden. 
Kreuzbandsendungen. Drucksachen,, die 
unter Kreuzband, Schleife, in offenen Kuverts oder 
bloß zusammengefaltet auf die Post gegeben werden, 
verlangen eine Porto-Gebühr von 3 h bi% zum | 
Gewichte von 50 Gramm; von 5 h bis zum Gewichte > 
von 100 Gramm; von 10 h bis zum Gewichte von i 
250 Gramm; von 20 b bis zum Gewichte von 
500 Gramm; von 30 Ji bis zum Gewichte von 
1000 Gramm. Diese Gebühren gelten für Sendungen ! 
in Oesterreich-Ungarn und zwischen Oesterreich- j 
Ungarn-Deutschland. Drucksachen dürfen das Gewicht - 
von 1 Kilogramm nicht übersteigen. 
Warenproben und Muster-Sendungen | 
müssen frankiert sein und dürfen die Dimension von j 
30 Zentimeter in der Länge, 20 Zentimeter in der , 
Breite und 10 Zentimeter in der Höhe oder bei ! 
Sendungen in Rollenform 30 Zentimeter Länge und ! 
15 Zentimeter im Durchmesser, sowie das Gewicht 
von 350 Gramm einschließlich nicht übersteigen. 
Die Gebühr hiefür beträgt bis zum Gewichte von ! 
250 Gramm 10 h f über 250—350 Gramm 20 h, \ 
welche Gewichtserhöhung jedoch nur im internen ! 
Verkehre, sowie im Verkehre mit Ungarn, Bosnien ! 
und Herzegowina und den österreichischen Postämtern ! 
in der Levante und Deutschland zulässig ist. 
Warenproben und Muster dürfen an sich keinen j 
Kaufwert haben und müssen so verpackt sein, daß ! 
der Inhalt als Muster leicht erkannt werden kann. 
Auf der Adresse muß sich die -Bemerkung finden j 
„Muster" oder „Proben". Brief darf weder beige 
schlossen noch angehängt sein. Proben und Muster ! 
können auch rekommandiert werden und ist hiefür j 
außer der Frankotaxe per 10 Ji oder 20 h noch die 
Rekommandations - Gebühr per 25 h zu entrichten. 
Fahrpostsendungen. Mit der Fahrpost 
werden versendet: Pakete mit und ohne Wert 
angabe, Geldsendungen in Briefen (Geldbriefe), 
Säcken und Kisten. Ferner Sendungen mit Nach- ! 
nähme; Privatbriefe und Schriftenpakete im Gewichte - 
über 250 Gramm. 
Postbeglert--Adressen sind, mit alleiniger 
Ausnahme der Geldbriefe, allen Fahrpostsendungen 
beizugeben. Eine B?gleitadreffe kostet 12 h. 
Postanweisungen 
(Geldanwe i snngen). 
An allen Orten des Inlandes, in denen sich 
k. k. Postanstalten befinden, können Geldbeträge bis 
einschließlich 1000 K zur Zahlung bei allen anderen 
Postämtern der österr.-ungar. Monarchie angewiesen 
werden. An Orten, an welchen außer dem Haupt 
postamte auch Filial-Postämter bestehen, hat in der 
Regel die Auszahlung solcher Geldbeträge nur beim
	        
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