Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1909 (1909)

  
Tarif der Derzehrungsſteuer fü dio Landeshauptſtadt Linz. 
Gebühren in öſterr. Währung 
  
  
M N 12::: 
U5 | j oiger ; ; e. 
1| Benennung der ſteuerbaren Gegenſtände der hrung prhenit zuttute ſ§tizen Hlengen u 
uſchlag ; ; 
Maßſtab Ver- ||20%giger]) we- 
Venennung der ſteuerbaren Gegenſtänſe | der ſheyrungs ctjttti. UriËye attten 
s | Belegungſhe + sqs servers tr .. - Belegung 
K | h | 
M 
| . 
| 11Run, Arrak, Punſch-Eſſenz, Roſoglio, Liköre und alle ver- | 
_ ſ .| A üßten geistigen Getränke unter 52!/, Grad. .«..1 „.|. 4 W. 
| 2|Branntweingeiſt unter 521/, Grad . . . . . . & . t . ttz 
von 521/, bis unter 65 Grad . . . . . j,. 
von 65 bis unter 771/, Grad . . . . . §1 
  
  
«| » [x » [x » [x » [ens eh 
  
10 10 K;: . 1|Weißiche, gemeine Meersiſche, als: Calamari, Coſpetoni’ 
10 10 |[1:6l - | Rafſe, Scomberi, Sippe, Tonine, Stockfiſche, Flachfiſche, 
88 ss [1a M Klippfiſche, Rotſcheren oder Rundfiſche, Schalen oder 
65 65 |1- P Botten, Häringe, Picklinge und Sprotten, Sardellen ; 
von 771/, bis unter 90 Grad . . . . . ; 5/42 s –| hyuer Ffeerie. Schnecken, Fröſche, Austern, Meerſpinnen, 
, (In bezug pt 90 ue Urtet 100 Gua ?idtr auch Wein- ; Ö 19 | ij J h Reis, auch Reisſchrott ' 
geiſt, Firniſſe, Tiſchlerpolitur, riechende Geister, Tinkturen, Eſſenzen P1Mehl aus Getreide, Kartoffeln und Hülſenfrüchten aller 
tt tuhatt gäste sec bchſce m [ | || Ut, Grieß, gerollte und gebrochene Gerte. Hafergritze, 
3 Branntwein unter 521/, Grad . | inländiſcher Sago, Heidemehl, Heidegrüte und derlei 
Wein | Graupen, Hirſebrei, Stärke, Kraftmehl und Haarpuder, 
_ | 5Weinmoſt und Weinmaiſchle . . & b. ü : | HBrot und überhaupt jede Bäckerware, ferner Backwerk, 
Öli... . t- 35% - hol Lebzelten, Pfefferkuchen und Zwieback ü; 
Met _. [2Brotfrüchte, als: Weizen- und Spelzkörner, türkiſcher 
ion. . . 6 | | Ss". geegsrn; helötrutt. tu. curturt becerczrzsss 
von pet rer eſheutus Le gbitres ft t tztmmettenee nach M 1 tundſcrachtt Bestimmung wegen Freilaſſung der Brotfrüchte bei deren 
kg z .. | H guess seg: 
. lu Ethluhluich Lr lt; Stiere. Kue gann halber über 1 Jahr n MMU Heu ohne Unterſchied, ebenſo Miſchling als Viehfutter 
[12/Schafe, Widder, Ziegen, Böcke, Hammel oder Schöpſe . . - ' p) t h: ühttrlng Kieich. licehreh ) qu behandeln.) 
qus[Lämmer bis zu 14 Kilogramm, Kite, Spanferkel . . . | 
[ 4 1.4. 
1. t f 14 
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§: 
~ ~ F Einfuhr nach or 
D Z. t= Linz frei. do 
|l4 rrijchlinge, d.h. Schweine, von s bis 191/, Kilogramm . M Ute. t. 
ſ[15 Schweine über 191/, Kilogramm . . . . . + § t- ~ hböſFriſches Obſt wozu auch alle genießbaren Beerenfrüchte 
16Friſ:hes Fleiſch ohne Unterſchied, einzelne Teile des ge- ;! s [hs [t, Zi zu t d ü hl i st, - 
|  ſchlachteten Viehes, dann eingejalzenes, geräuchertes und l. | U Etz ttz! t) mt tree segen qe 
eingepöckeltes Fleiſch, Salami und andere Würste . . | 1:0 z7[Gedörrtes, getrocknetes und eingelegtes Obſt, Salſen . . 
| L ûl UL Vt, RTR; t§t: türk ti . [ôſüutter, fiche und gejatzene, Schmatz, Gätjefett, Stearin 
ganze Stück Vieh bemeſſenen Tarifsſate zu entrichten.) «nin und Stearinſäure, Kerzen aus Unſchlitt und Spermacet, 
i |Zahmes Geflügel: Truthühner, Gänje, Enten, Kapaune u. dgl. t ~7 es [_auch Stearin- und Paraffin-Kerzen, Kunstbutter . . 
nwuqlst rs. Hühner und Tauben . . . . . . . 'i : | | I] ß) Talg und Unſchlitt, roh und geſchmolzen, auch Elain, 
.]! Wildbret: y rscht. . .@&e- .... '. {- | | dann Knochen und Klauenſchmalz, Leimfett (Beirfett), | | 
s ;urihtceine host U Kilograrttt t dartiber | P | Paraffinmasſa, Erdwachs, Berg- und Naphthawachs, | My! M 
21 Wildbret : Friſchlinge, Rehe, Gemſen |- 
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Ausgehacktes Rot- und Schwarzwild uu es ; 's u1 s j ; he 
Federwild: Faſanen, Auerhühner, Birkhühner . . . . . +,. -| - |iRäſ . 82 ||56 
„  Haſel-, Schnee- und Steinhühner, Wildgänſe, 4 .] Pikie. . .. . & SL UE C r p 4 Qusgl 100 St. | –-|11 ||02 
Trappen, Wildenten (mit Ausnahme der Duckenten), . ſWachs, gebleichtes und ungebleichtes, Wachskerzen und : | | 
_ . . Waldſchnepfen, Rebhühner und Wildtauben . . . . . EBL dis |.] } | andere Wachsfabrikate. . . . . . . . . . . : . . | 100 kg. | 9188 || 1188 
. 26[Rohrhühner, Duckenten. Moos- auch Heide- und Wiesen- .}! | : TTTÇGn'CCCnCſſſſſſſnnnNnnOI]|O-OlONN:À2] s! 12 62 
: ſchnepfen | „ -. -1404 _. - ſllBrennöle und andere dergleichen, dann Oliven-, Mandel-,| Ñ 
i 7 Droſſeln , Krammetsvögel , : | | | Mohnſamen- und gemeines Nuß-, Palm-, Kokosnußäl. : ; 
_ [.. anderen kleinen Vögel zum Genufée.... ) ..; /. 1 Dyd. |-[04 : - Stein-, Berg- und Pittöl, Naphtha, Petroleum. ye 12 62 
_ hß28|Fiſche und Schaltiere, die nicht beſonders genannt sind,  l|Brennholz, hartes, Kien- und Wachholderholz, . . . . . 1 m? 16 03 
| aus dem Meere, aus Flüsſen, Bächen, Seen und Teichen.  PBrennholz, weiches und Bürtelholz . . . . . v Uilüeciihs j -|10 02 
friſch, eingeſalzen, geräuchert und mariniert, dann Fiſch- : . {) Holzkohlen i s 100 kg. |-|12 02 
| rogen, in Oel eingelegte Sardellen und Sardinen . . | 100 kg. | 3,74 i 1 80 0'8 i0Steinkohlen, Braunkohlen, Koks. ... . ... . & „ . : s 07:2\|01 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung A. Für die unter Poſt-Nr. 1, 2, 3 genannten gebrannten geistigen Flüſzigkeiten ift bei deren Einfuyr pvach Lins ti | j ; s d Y | .|. 
. ſrrzthrhvaßteuer uubleriglich het ſtévtijehe qlilgter het heret Erzeugung daſelbſt aber die hierzthtuugskensr zh: vert hierlter erl. . Bei der Einfuhr nach Linz werden diejenigen Gegenstände steuerfrei behandelt, welche in ſo geringer Menge vorkommen, daß die | Z§ 
: Alkoholometer ermitteln äßt, s u bieſelhn cus. dom Lo§ jeiccl g§rgrulti geihigtt grulſglcter. actes Uitotolutbalt a .it | bttühr iift IZub égriff zes ſtätiſchen Huſchlages $ heller uicht ftreiht. i nittel i ; üſsig- . 
; é e U:, y : ! Jrungs : n W : z ausgelnhſ Kann im verzehrungssſteuerpflichtigen Verkehre beim Bier das Hohlmaß nicht ermittelt werden, ſo iſt vom Gewichte der Flüſſige || 
' „.I herren uy z tyar hei sus: von wenigftens 50 Litern in einem Gefäße, die Gemeindeabgabe nach vorstehenden Einfuhrstarife und | keit ſamt dem Gebinde für je 112 Kilogramm ein Hektoliter zu rechnen. (R.-G.-Bl. Nr. 49 vom Jahre 1869.) J 
§ radhältigkeit nach dem vorgeſchriebenen hundertteiligen Alkoholometer zu reſtituieren, ohne Untersſchied, ob dieſellen. ; 
[] dem von der Verzehrungssteuer-Linie umſchloſſenen Gebiete der Stadt Linz erzeugt oder in dasſelbe eingeführt worden ſind. 
  
 
	        
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