Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1909 (1909)

nglich 
ndern 
r Be- 
leber- 
durch 
erden; 
en Ge- 
Jeiters 
dieſen 
itli ch 
ir Ur- 
. wird 
.mpel- 
  
-Kaſſe 
ind le- 
h und 
Ab- 
ivat- 
et und 
empel- 
teren 
Bogen 
von 
iger, 
eiteren 
tempel 
2. Be- 
r als 
eiteren 
nd zu- 
bei den 
<ern 
üchern 
Aus- 
zebühr 
1d den 
n die- - 
einer 
erſten. 
gegenn 
rſteigt, 
n nur 
oder 
erliegt 
e erſte 
  
Ausnahmen: a) Bei Urkun- 
den, welche einer ſkalamäßigen Stem- 
pelgebüÜhr von mehr als 1 K unter- 
liegen, iſt es geſtattet, daß nur die 
zwei ersten Exemplare mit dem ſkala- 
mäßigen Stempel, die weiteren Exem- 
plare aber mit je 1 XK verſehen 
werden, jedoch auch nur dann, wenn 
ſowohl die beiden ersten Exemplare als 
auch die übrigen Ausfertigungen vor 
Unterfertigung oder wenigstens binnen 
acht Tagen nach Ausstellung der ersten 
2 Exemplare dem zuſtändigenSteuer- 
amte vorgelegt werden. 
Hiebei iſt aber zu bemerken, daß bei 
Wechſeln alle Ausfertigungen aus- 
nahmslos demgleichen Stempel unter- 
liegen. 
U Eingaben: wenn die Stempel- 
gebühr für die erſte Ausfertigung 
mehr als 1 K beträgt, so ist für 
jede weitere Ausfertigung ein Stempel 
von 1 X zu verwenden. 
c) bei Notariatsakten ſind die 
für das betreffende Rechtsgeſchäft ent- 
fallenden Stempel, insoferne sie 1 K 
überſteigen, nur einmal und zwar 
auf der Urſchrift zu verwenden. Für 
jede notarielle Ausfertigung derſelben 
F! ortgtg q! sequzeueÑur un 
ſchriftsmäßige Gebühr für die Urkunde 
1 K oder weniger, ſo sind die Ur- 
ſchrift und alle notariellen Ausferti- 
gungen derſelben mit dem gleichen 
Stempel zu versehen. 
~ HBei Ausstellung von be- 
dingt befreiten Urkunden, 
d. i. in den Fällen, in welchen eine 
Urkunde zu einem bestimmten 
Zwecke stempelfrei ausgefertigt wer- 
den darf, iſt auf der erſten Seite 
links oben der Zweck der Urkunde 
und die Perſon, welcher sie zu dieſem 
Zwecke zu dienen hat, anzugeben. 
Auszug aus dem 
Stempeltarif. 
Abſchriften, ämtliche, einfache d. i. nicht vidimierte, 
im allgemeinen 1 K; von einem Gerictte her- 
41 
Gegenwärtig giltige Stempel-Skalen. 
  
| Bis zu dem 
Skala x für Wechſel, für kaufmänniſche Geldanweiſungen 
und kaufmänniſche Schuldurkunden auf Geld lautend in den 
im Gebührentarife näher bezeichneten Fällen. 
Gebühr Gebühr 
Betrage von 150 K – K 10 h «über 2700 K bis 3000K 2K h 
über 160 K bis : 300 „ ~ „ 20 „ | » . 3000 „ n . 6000 „. 4 ph 
§00'„ „L 600 |, + „ 40 j {[ + 6000 | . . 9000 j, 6 4 > 
600 „ y 900 „ —~ n 60 y | n 9000 „ „ 12000 „ 8 » 
900 , „„ n1800 ,, —~ „ 80 j | 1 18060 j; j 16000 , 10 & > 
. 1800 , w . 15600 j 1 „ ~~ y | h 16000 1 „ 13000 & 12 » ? qt 
" n1500 | J 1800 . . 1. y 20 & | » 18000 ) y 21000 » 148 „ a 
y 1800 M U 2100 r 1 re 40 re [ 21000 [ P 24000 r 16 : 
„. 2100 » » 82400 » 1 „ 60 „ | n 24000 , ,. 27000 ,, 18 1.7 
2400 2700 „. 1 ,, 80 27000 30000 20 „, ~ 
  
und ſo fort von je 3000 K um''2 K "mehr, wobei ein Restbetrag unter 3000 K 
als voll anzunehmen iſt. 
Skala UI für Wechſel, für Quittungenund andere Rechtsurkunden, 
welche weder der Skala I oder IN, noch einer fixen Stempel- 
gebühr unterliegen. 
; Gebühr : Gebühr 
bis 40 K – K 14 h über 3200 K bis 4000 K 12 K 50 h 
über - 40 K q, 80 „ n 26 u | :! 4000 „ un A800 „ 15 » > 
80 „ h 120 | . y 38 y, r 4800 , y 6400 ), 20 j F 
120 „ n 200 » T n 64 ,, t 6400 , y 8000 „ 25 „ 
200 ,„ jr 400, , 1 » 26 - | » 8000 , , 9600 , 30 » > 
! <«60. 600 ) 1 , 88 , | , 9600 ) y. 11800 » 86 u 
ft 600 , y, 800, 2. „ 50 „ | «„ 11200 „ wm. 12800 „ 40 „ > 
n.. 80 p » -1600, s „ > u | « 12800 , & 14400 „ 45 j 
n 1600 xn n 23Z400 , T7 y 50 „ | - 14400 „, „„ 16000 , 50 „ ~ 
2400 „ „ ù3200 10. ,, 
Ueber 16000 K von je 800 K um 2 K 50 h mehr, wobei ein Restbetrag unter 
800 K als voll anzunehmen iſt. 
Skala I1Ix für Tauſch- und Kauf-Verträge über beweg- 
liche Sachen, Dienſtleiſtungs-Verträge unter gewissen 
Vorausſetzzuungen (wenn es ſich um Beſorgung dauernder oder jährlich 
wiederkehrender Geſchäfte anderer Art, als wie Taglöhner-, 
Dienſstboien- und Gewerbegehilfen-Arbeiten handelt), Glücks- 
Veträge, Schuldverſchreibungen, welche auf Ueber- 
bringer lauten, gewisse Geſellſchafts-Verträge (A ktien-Geſell- 
ſchaften und Kommandit-Geſellſchaften auf Aktien auf 
länger als 10 Jahre und zwar bei den letteren nur die Ein- 
lagen der Kommanditisten), Lieferungs- Verträge. 
Bis zu dem Gebühr Gebühr 
  
Betrage von 20 K –~ K 14 h 
über 20 K bis 40 „ u 26 „ l H 2000 „ jj 2400.,, 15 „ = 
40 u m 60 .. T Ö t. 38 [ M] 2400 n n 3200 ! 20 M 
60 r.. 100 n t 64 [M [ 3200 u n 4000 M 25 .. 
100 rn. n 200 I 1 rr 26 ee M 4000 n rt 4800 . 30 TMM. 
200 [ P 300 ' 1 j 88 j,, M 4800 N. () 5600 r! 35 r 
300 wn. .11 400 te 2 r 50 [] re : 5600 ) WV 6400 re 4() M 
400 mn 800 rr 5 TT. M 6400 u h 7200 rr 45 M . 
800 n n 1200 yr 7 rr 50 r! 'r 7200 [ [M 8000 r 50 M e! 
1200. j ' „ . 1600 „ 10,1, 
  
  
Ueber 8000 K von je 400 K um 2 K 50 h mehr, wosdei ein Restbetrag unter 
f 41.0 K als voll anzunehmen iſt. 
frei; wenn sie aber mit Reiſebewilligung ver- 
über 1600 K bis 2000 K 12K son | 1. 
Arbeitsbücherfürgewerbliche Hilfsarbeiterſtempeenn. 
gestellte Aoſchriſten in Rechtsſtreiten, deren Gegen- 
ſtand den Wert von 100 K nicht übersteigt, 50 R. 
 ~~ ämtlliche. vidimierte, im allgemeinen 2 K von 
jeden Bogen; in Rechtsstreiten, deren Wert 
100 X nicht überſteigt, 1 K. 
t ticht fuctlithe. gerichtlich oder notariell vidi- 
mierle ; 
~ nicht ämtliche einfache, unterliegen nur im Falle 
der Verwendung als Beilagen stempelpflichtiger 
Eingaben und Protokolle einem Stempel und 
zwar dem Beilagenſtempel. | 
Anzeigen, über den Verluſt von Sachen stempelfrei. 
  
ſehen sind 30 N. 
Armutszeugniſſe frei. 
~– Gesuche und Protokolle um Ausfolgung oder 
Vidierung von ſolchen 1 K 
: Aufkündigung, Wohnung, Pacht rc. a)Gerichtliche; 
in der Regel 1 K per Bogen; bei Woh 
nungsmieten, inſofernedieKündi gungs- 
friſt einen Monat nicht überſchreiteen. . 
24 h per Bogen; b) außergerichtliche 1 K per 
Bogen; Empfangsbestätigungen über außergericht- 
liche Aufkündigungen, ſolange hievon kem gericht- 
licher Gebrauch gemacht wird, ſtempelkfrei. 
 
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.