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Ausnahmen: a) Bei Urkun-
den, welche einer ſkalamäßigen Stem-
pelgebüÜhr von mehr als 1 K unter-
liegen, iſt es geſtattet, daß nur die
zwei ersten Exemplare mit dem ſkala-
mäßigen Stempel, die weiteren Exem-
plare aber mit je 1 XK verſehen
werden, jedoch auch nur dann, wenn
ſowohl die beiden ersten Exemplare als
auch die übrigen Ausfertigungen vor
Unterfertigung oder wenigstens binnen
acht Tagen nach Ausstellung der ersten
2 Exemplare dem zuſtändigenSteuer-
amte vorgelegt werden.
Hiebei iſt aber zu bemerken, daß bei
Wechſeln alle Ausfertigungen aus-
nahmslos demgleichen Stempel unter-
liegen.
U Eingaben: wenn die Stempel-
gebühr für die erſte Ausfertigung
mehr als 1 K beträgt, so ist für
jede weitere Ausfertigung ein Stempel
von 1 X zu verwenden.
c) bei Notariatsakten ſind die
für das betreffende Rechtsgeſchäft ent-
fallenden Stempel, insoferne sie 1 K
überſteigen, nur einmal und zwar
auf der Urſchrift zu verwenden. Für
jede notarielle Ausfertigung derſelben
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ſchriftsmäßige Gebühr für die Urkunde
1 K oder weniger, ſo sind die Ur-
ſchrift und alle notariellen Ausferti-
gungen derſelben mit dem gleichen
Stempel zu versehen.
~ HBei Ausstellung von be-
dingt befreiten Urkunden,
d. i. in den Fällen, in welchen eine
Urkunde zu einem bestimmten
Zwecke stempelfrei ausgefertigt wer-
den darf, iſt auf der erſten Seite
links oben der Zweck der Urkunde
und die Perſon, welcher sie zu dieſem
Zwecke zu dienen hat, anzugeben.
Auszug aus dem
Stempeltarif.
Abſchriften, ämtliche, einfache d. i. nicht vidimierte,
im allgemeinen 1 K; von einem Gerictte her-
41
Gegenwärtig giltige Stempel-Skalen.
| Bis zu dem
Skala x für Wechſel, für kaufmänniſche Geldanweiſungen
und kaufmänniſche Schuldurkunden auf Geld lautend in den
im Gebührentarife näher bezeichneten Fällen.
Gebühr Gebühr
Betrage von 150 K – K 10 h «über 2700 K bis 3000K 2K h
über 160 K bis : 300 „ ~ „ 20 „ | » . 3000 „ n . 6000 „. 4 ph
§00'„ „L 600 |, + „ 40 j {[ + 6000 | . . 9000 j, 6 4 >
600 „ y 900 „ —~ n 60 y | n 9000 „ „ 12000 „ 8 »
900 , „„ n1800 ,, —~ „ 80 j | 1 18060 j; j 16000 , 10 & >
. 1800 , w . 15600 j 1 „ ~~ y | h 16000 1 „ 13000 & 12 » ? qt
" n1500 | J 1800 . . 1. y 20 & | » 18000 ) y 21000 » 148 „ a
y 1800 M U 2100 r 1 re 40 re [ 21000 [ P 24000 r 16 :
„. 2100 » » 82400 » 1 „ 60 „ | n 24000 , ,. 27000 ,, 18 1.7
2400 2700 „. 1 ,, 80 27000 30000 20 „, ~
und ſo fort von je 3000 K um''2 K "mehr, wobei ein Restbetrag unter 3000 K
als voll anzunehmen iſt.
Skala UI für Wechſel, für Quittungenund andere Rechtsurkunden,
welche weder der Skala I oder IN, noch einer fixen Stempel-
gebühr unterliegen.
; Gebühr : Gebühr
bis 40 K – K 14 h über 3200 K bis 4000 K 12 K 50 h
über - 40 K q, 80 „ n 26 u | :! 4000 „ un A800 „ 15 » >
80 „ h 120 | . y 38 y, r 4800 , y 6400 ), 20 j F
120 „ n 200 » T n 64 ,, t 6400 , y 8000 „ 25 „
200 ,„ jr 400, , 1 » 26 - | » 8000 , , 9600 , 30 » >
! <«60. 600 ) 1 , 88 , | , 9600 ) y. 11800 » 86 u
ft 600 , y, 800, 2. „ 50 „ | «„ 11200 „ wm. 12800 „ 40 „ >
n.. 80 p » -1600, s „ > u | « 12800 , & 14400 „ 45 j
n 1600 xn n 23Z400 , T7 y 50 „ | - 14400 „, „„ 16000 , 50 „ ~
2400 „ „ ù3200 10. ,,
Ueber 16000 K von je 800 K um 2 K 50 h mehr, wobei ein Restbetrag unter
800 K als voll anzunehmen iſt.
Skala I1Ix für Tauſch- und Kauf-Verträge über beweg-
liche Sachen, Dienſtleiſtungs-Verträge unter gewissen
Vorausſetzzuungen (wenn es ſich um Beſorgung dauernder oder jährlich
wiederkehrender Geſchäfte anderer Art, als wie Taglöhner-,
Dienſstboien- und Gewerbegehilfen-Arbeiten handelt), Glücks-
Veträge, Schuldverſchreibungen, welche auf Ueber-
bringer lauten, gewisse Geſellſchafts-Verträge (A ktien-Geſell-
ſchaften und Kommandit-Geſellſchaften auf Aktien auf
länger als 10 Jahre und zwar bei den letteren nur die Ein-
lagen der Kommanditisten), Lieferungs- Verträge.
Bis zu dem Gebühr Gebühr
Betrage von 20 K –~ K 14 h
über 20 K bis 40 „ u 26 „ l H 2000 „ jj 2400.,, 15 „ =
40 u m 60 .. T Ö t. 38 [ M] 2400 n n 3200 ! 20 M
60 r.. 100 n t 64 [M [ 3200 u n 4000 M 25 ..
100 rn. n 200 I 1 rr 26 ee M 4000 n rt 4800 . 30 TMM.
200 [ P 300 ' 1 j 88 j,, M 4800 N. () 5600 r! 35 r
300 wn. .11 400 te 2 r 50 [] re : 5600 ) WV 6400 re 4() M
400 mn 800 rr 5 TT. M 6400 u h 7200 rr 45 M .
800 n n 1200 yr 7 rr 50 r! 'r 7200 [ [M 8000 r 50 M e!
1200. j ' „ . 1600 „ 10,1,
Ueber 8000 K von je 400 K um 2 K 50 h mehr, wosdei ein Restbetrag unter
f 41.0 K als voll anzunehmen iſt.
frei; wenn sie aber mit Reiſebewilligung ver-
über 1600 K bis 2000 K 12K son | 1.
Arbeitsbücherfürgewerbliche Hilfsarbeiterſtempeenn.
gestellte Aoſchriſten in Rechtsſtreiten, deren Gegen-
ſtand den Wert von 100 K nicht übersteigt, 50 R.
~~ ämtlliche. vidimierte, im allgemeinen 2 K von
jeden Bogen; in Rechtsstreiten, deren Wert
100 X nicht überſteigt, 1 K.
t ticht fuctlithe. gerichtlich oder notariell vidi-
mierle ;
~ nicht ämtliche einfache, unterliegen nur im Falle
der Verwendung als Beilagen stempelpflichtiger
Eingaben und Protokolle einem Stempel und
zwar dem Beilagenſtempel. |
Anzeigen, über den Verluſt von Sachen stempelfrei.
ſehen sind 30 N.
Armutszeugniſſe frei.
~– Gesuche und Protokolle um Ausfolgung oder
Vidierung von ſolchen 1 K
: Aufkündigung, Wohnung, Pacht rc. a)Gerichtliche;
in der Regel 1 K per Bogen; bei Woh
nungsmieten, inſofernedieKündi gungs-
friſt einen Monat nicht überſchreiteen. .
24 h per Bogen; b) außergerichtliche 1 K per
Bogen; Empfangsbestätigungen über außergericht-
liche Aufkündigungen, ſolange hievon kem gericht-
licher Gebrauch gemacht wird, ſtempelkfrei.