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Der regelmäßige Betrieb der Bergbahn beginnt mit 1. April und endet mit 31. Oktober. Der
erste Zug geht von der Station Urfahr um 7 Uhr früh ab, der letzte Zug vom Pöstlingberg je nach der
Jahreszeit, was immer in den Stationen durch Tafeln bekannt gegeben wird. — Weiters wird durch
Tafeln an den Straßenbahn-Motorwagen und in den Bahnhöfen bekanntgegeben, ob der 10-, 20 Minuten-,
V 2 Stunden- oder Stunden-Verkehr platzgreift. — Dauer der Bergfahrt 20 Minuten, Dauer der
Talfahrt 20 Minuten. — Die Betriebsleitung behält sich vor, im Bedarfsfälle die Züge von einer früheren
Morgenstunde bis zu einer spateren Abendstunde verkehren zu lassen. — Außerordentliche Gesellschaftszüge
werden laut nachstehendem Tarife berechnet. Auskunft hierüber im Zentralbureau, Museumstraße 4, oder
im Betriebsbureau. Urfahr Remise.
Ureise für Separalwagen der UöMngöergßahn.
1. Kerg- und Talfahrt (Bergbahnhof, Urfahr und zurück) K 18.
für Wartezeit u. zw. innerhalb der Zeit von 6 Uhr früh bis 12 Uhr nachts per Stunde „ 2.
und von 12 Uhr nachts bis 6 Uhr früh per Stunde „ 4.-
2. KergfalM Mein (Bergbahnhof Urfahr bis Pöstlingberg Endstation) u. zw. in der Zeit
von 6 Uhr früh bis 12 Uhr nachts ... „ 12.-
3. TnlfMet u. zw. innerhalb der Zeit von 6 Uhr früh bis 12 Uhr nachts „ 8.-
für Wartezeit per Stunde „ 2.
4. KeegfMet von 12 Uhr nachts bis 6 Uhr früh . . . . „ 18.-
5. Talfahrt „ „ „ „ „ „ „ „ ■ „ 18.-
Wartezeit per Stunde . „ 4-
Kattejlellen öer Wliilgbergbahn.
1. Ursahr-Bergbahnhof.
2. Schloß uBrauereiHagen.
Schableder.
Ober Schableder.
Bergbahn-Restauration.
Endstation Pöstlingberg.
Tramway- und MeKIrtzitLts Gesellschaft Lin^-Urfahr.
?nrif bei* FiMsr in U>inz.
Zwei-
Ein-
I. Myrten nach -er Zeit.
spänn
spänn.
K\ h
K | h
A.'Jm Stadtgebiete Linz (innerhalb der Ver
zehrungssteuerlinie) oder von diesem nach dem
Stadtgebiete Urfahr und umgekehrt.
Für die erste halbe Stunde . . .
1
60
1
Für jede weitere halbe Stunde . .
B. Vom Stadtgebiete Linz in die Vororte
Lustenau und Waldegg oder von diesen in das
1
60
Stadtgebiet Linz oder Urfahr.
Für die erste halbe Stunde . . .
2
—
1
40
„ jede weitere halbe Stunde . .
1
60
1
—
Jede begonnene Kalbe Stunde ist als voll
zu rechneu; die Zeit des Wartens und Fahrerls
ist gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, d. i.
von 9 Uhr abends bis 6 Uhr früh, ist für
jede halbe Stunde um 40 h mehr zu bezahlen.
0. Ueber das Stadtgebiet Linz und die Vor-.
orte oder über das Stadtgebiet Urfahr hinaus.
Für eine Stunde
3
—
2
—
„ jede weitere halbe Stunde . .
Bei den Zeitfahrten nach Tarif I 0 wird die
1
60
1
h
Rückkehr des Wagens zur Ausfahrtstelle mit
oder ohne den Fahrgast innerhalb der verein
barten tarifmäßigen Zeit vorausgesetzt. Ein
hiezu notwendiger Mehraufwand, an Zeit ist
nach dem Zeittarife I A gu vergüten.
Zwei-
spänn.
Ein-
svänn.
K
h
K| h
2
1
40
3
—
2
—
2
60
2
—
3
40
2
40
4
—
3
—
6
—
4
—
2
—
1
20
3
—
2
—
ab.
II. Htreckensahrten.
(Tourfahrten oder Tour- uud Retourfahrten),
d. i. direkte Fahrten nach einem im voraus
bestimmten Ziele.
A. Fahrten zu und von den Bahn
höfen und dem Landungsplätze der
Dampfschiffe.
a) Aus allen Teilen der Stadt zu
den Bahnhöfen in Linz und Urfahr
oder von diesen in die Stadt
Hin- und Rückfahrt mit Inbe
griff eines halbstündigen Wartens
d) Vom Westbahnhofe nach Urfahr
oder umgekehrt
Hin- und Rückfahrt mit In
begriff eines halbstünd. Wartens
c) Vom Westbahnhofe zum Petrinum
oder Riesenhofe
Hin- und Rückfahrt mit halb
stündigem Aufenthalte
ä) Aus allen Teilen der Stadt und von
Urfahr zum Landungsplätze der
Dampfschiffe und umgekehrt . .
Hin- und Rückfahrt mit In
begriff eines halbstünd. Wartens
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