Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1905 (1905)

3m £) erläge pref^eretn Linz ist erschienen 
Von Balthasar Scherndl, Domkapitular. Erstes bis zehntes Tausend. 8°. 160 S. 70 JMlstrationen. 
Preis ä 1 K, mit Post 1 K 20. 
Se. Exzellenz der hochwst. Bischof schreibt: „Vorliegendes Buch ist vorzüglich gelungen. 
Es enthält nicht nur eine wahrheitsgetreue Geschichte der Entstehung und Entwicklung des Mariä 
Empfängnis-Domes, sondern führt auch den Leser mit großer Sicherheit und vollständiger 
Sachkenntnis ein in den ganzen Bau des großartigen Werkes.... Der Leser wird burcf) die 
schöne Beschreibung des Domes und durch die Beilagen von herrlichen Bildern seinem 
Herzen eine reine und wahre Freude bereiten." 
16. November aus dem Dienste trat, so kann er 
von je 1 K des Jahr slohnes nur 54-46 ft 
(rund 54 ft*) beanspruchen. 
Wir haben somit nachstehende Aufgabe zu lösen: 
Wenn D von je 1 K des Jahreslohnes 66 ft 
erhält (nämlich für die Zeit vom 24. Juni bis 
31. Dezember), so sind ihm (die vereinbarten) 
53 K auszuzahlen; wie viel K bekommt er, 
wenn auf je 1 K des Jahreslohnes nur 54 ft 
entfallen? (Für die Zeit vom 24. Juni bis 
16. November.) 
Auflösung mittelst einfacher Schlüsse. 
66 ft (v. je 1 K des Jahreslohnes) geben 53 K; 
1 ft dto. gibt den 66. Teil v. 53ijs, 
d. t. 80 3 ft 
54 ft dto. geben somit 54 X 80'3 ft — 
43 K 36 ft 
*) Durch Auslassung der Dezimalen ergibt sich zugunsten 
des D eine Differenz (ein Unterschied) von 8 h. 
Wird nach Guldenwährung gerechnet, so setzt man statt 
K und h fl. und kr. 
Auflösung mittelst des Zweisahes (Regel de Trj 
ft K h 
66 : 53 X 54 
212 
265 
22 2 
2 40 
4 2 0 
2 4 
66 = 43 36 K = 
43 K 36 ft 
Auflösung mittelst der Proportion: 
66 ft geben 53 K 
54 ft geben x K. 
x : 53 = 54 : 66 
53 X 54 
2862 
66 66 
oder abgekürzt: 
53 = : -fr-fr 
= 43 36 K 
53 X 9 
43 36 K = 
43 K 36 ft. 
Dupiii^rsichsro Rapiere 
zur Ilutsgung von Wuissngsldsrn^ Nuutionsn u. f. w 
Einheitliche Rente in Silber und Noten. 
Die Staatslose vom Jahre 1854. 1860 und 
1864 österr. Goldrente, österr. Kronenrente und 
österr. Jnvestitionsrente. 
Eisenbahn-Staatsschuld - Verschreibungen der 
Albrecht-, Elisabeth-, Franz Josef-, Rudolfbahn 
u. s. w. 
Die abgestempelten Aktien der Elisabethbahn. 
Die vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Prioritäten der Albrechtbahn, Elisabethbahn in Mark, 
Franz Josefbahn, galiz. Karl Ludwigbahn, Rudolf 
bahn, Mährisch-schlesische Centralbahn, österr. Lokal 
bahnen 3°/o, Vorarlberger Bahn u. s. w. 
Oeffentliche Anlehen als: die Landesanlehen, die 
Propinationsanlehen von Bukowina und Galizie 
Anlehen der Städte Graz, Triest, Wien u. s. tu 
Pfandbriefe als: der allgem. Boden kreditanst 
in Wien, der angloösterr. Bank, der österr.-m 
Bank als Hypothekenanstalt, der Landes-Hypothekk 
anstalten von Kärnten, Niederösterreich und Ob! 
österreich, der Landesbanken von Böhmen und Ga 
zien, der ersten österr. Sparkasse, des steiermärkisch 
Sparkassenvereines u. s. w. 
Prioritätsobligationen (solche mit staatli 
Garantie) der Kaschau-Oderberger, mährisch-schl 
Nordbahn, k. k. priv. österr.-ung. Staats-Eisenbay 
gesellschaft, Südbahngesellschaft, erste ung.-galizisi 
Eisenbahn u. s. w. 
Für d 
Für jt 
Jede 
zu rechn« 
ist gleich 
Beginne 
ist für 
zu bezah 
Spazie 
fahr: 
Spazie 
Stur 
2. Fahl 
Lan 
Aus a\ 
Staa 
Hm 
eines 
Aus al 
Mühl 
Von Urs 
umge 
Hin- 
eines 
Von Urs 
Aus alle 
zumL 
Hin- 
eines 
Wird ' 
längerem 3 
Taxe für di 
Handgepää 
gebracht w 
Koffer unk 
berechtigt, 
3. 
In das 
Rückfa 
Zu Bällt 
Wir empfehlen folgende Advokaten: Dr. Hermann Esser, Linz, Domgasse 12. — Dr. Max May 
Linz, Landstraße 15a (Kaufmann Baumgartuerhaus). — Dr. Josef Greiter, Wels, Schmidaasse (Fach 
Haus). — Dr. Josef Hell in Neufelden. 
der St 
Abho 
Zu Bälle 
Volksg 
Urfahr 
Rückst 
Bei dies 
>ens nach \ 
stimmen. H 
Rückfahrt zi 
ist er berech 
I 
i 
*) D 
"ur dann, t 
1 Di 
tni die Fial 
«'iereinkoin 
Feiertagen r 
Dü
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.