Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1904 (1904)

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europäischen und außereuropäischen Verkehre auf 
15 Buchstaben oder 5 Ziffern festgesetzt; der Ueber- 
schuß, immer bis zu weiteren 15 Schriftzeichen, gilt 
ebenfalls für ein Wort. Die Interpunktionszeichen, 
Bindestriche und das Zeichen für den neuen Absatz 
(Alinea) werden nicht gezählt. 
Die im Telegraphenverkehr eingeführten kon 
ventionellen Zeichen sind: Für dringendes Privat 
telegramm — D, Bezahlte Antwort — KP, Bezahlte 
dringende Antwort — RPD, Kollationiertes Tele 
gramm — TC, Empfangsanzeige — CR, Nach 
zusendendes Telegramm — FS, Post bezahlt — 
PP, Post rekommandiert — PR, Bote bezahlt — 
XP, Offen zu bestellendes Telegramm — RO, Eigen 
händig zuzustellen — MP. Diese konventionellen 
Zeichen zählen für je ein Wort. 
Der Name der Aufgabestation, sowie die Auf 
gabezeit des Telegrammes werden dem Adressaten 
von amtswegen mitgeteilt. Wenn der Aufgeber diese 
Angaben ganz oder theilweise in den Text seines 
Telegrammes aufgenommen hat, so werden dieselben 
bei der Wortzählung mitgerechnet. 
Antwort bezahlt oder Rp vor die Adresse 
gesetzt, gilt für 10 Worte, will man mehr zahlen, so 
schreibt man Rp 15 oder Rp 20; mehr als 30 Worte 
können als Antwort nickt bezahlt werden. Ein Ant 
wortstelegramm gilt 6 Wochen und kann nach jeder 
beliebigen Station ausgegeben werden. Schreibt der 
Aufgeber mehr Worte, so hat er per Wort die Taxe 
per 6 h nachzuzahlen. Wird Bote bezahlt oder 
Xp vor die Adresse gesetzt, so sendet die Adreßstation 
das Telegramm per Bote weiter. 
Dringende Telegramme, welche vor allen, 
Staats- und Diensttelegramme ausgenommen, den 
Vorzug haben und an Ort und Stelle von einem eigenen 
Boten sogleich bestellt werden, zahlen die Zfache Gebühr. 
Für das Ausland gilt eine Grundtaxe von 
60 Jt und per Wort nach: Belgien 22 Ti, Niederlande 
20 h, Frankreich 16 h, Großbritannien 26 h, Italien 
16 h, Rumänien 8 h, Rußland 24 h, Schweiz und 
Serbien 8 h, Spanien 28 h. 
Für die Zustellung eines Telegrammes im Orte 
selbst ist keine Gebühr zu entrichten. 
Der Aufgeber eines Telegrammes kann ver 
langen, daß dasselbe dem Adressaten eigenhändig zu 
gestellt werde, wenn er vor der Adresse („Mp“) beifügt. 
Wirnz^nwoson. 
Seit 1. Jänner 1900 ist in Oesterreich- 
Ungarn die mit Gesetz vom 2. August 1892 R.-G- 
Bl. 126 eingeführte Kronenwährung die einzig giP 
tige wenn auch noch die Kaufleute zur Erleichter 
ung für das konsumierende Publikum die Preise 
in österreichischer Währung rechnen. 
Infolge dieser gesetzlichen Bestimmung haben 
die noch im Umlaufe befindlichen Staats- und Bank 
noten folgenden Wert: 
a) Staatsnoten zu 50 fl. öst. W. — 100 K 
b) „ zu 5 fl. „ „:■■== 10 K 
Diese Staatsnoten wurden mit letzten Februar 
1903 aus dem allgemeinen Verkehr gezogen; 
jedoch können dieselben bis 31. August 1903 zu 
Zahlungen an Staatskassen und Aemter verwendet 
werden. Vom 1. September 1903 an bis 31. August 
1907 werden die obenerwähnten Staatsnoten nur 
mehr durch die österr.-ung. Bank, sowie das k. k. 
Landeszahlamt in Zara eingelöst. 
Die Staatsnoten ä 1 fl. sind bereits eingezogen, 
e) Banknoten zu 1000 fl. öst. W — 2000 X 
d) „ „ 100 fl. „ „ = 200 X 
e) „ „ 10 fl. „ „ = 20 K 
Außer den Staatsnoten befinden sich noch im 
Umlaufe die Silbergulden der öst. Währ. — 2 X. 
Infolge der Valuta-Regulierung werden jetzt 
in Oesterreich-Ungarn geprägt: 
1. Goldmünzen zu 20 X und 10 X 
2. Silbermünzen (Scheidemünzen) zu 5 X unb 1 X 
3. Nickelmünzen „ zu 20 h und 10 h 
4. Bronzemünzen „ zu 2 ^ und 1 h. 
, Die österr.-ung. Bank gibt an Kronennoten der 
zeit aus solche zu 1000, 100, 50 X, 20 X und 10 X. 
Die Banknoten zu 10 fl., 100 fl., 1000 fl. der 
österr.-ung. Bank werden bis 28. Februar 1903 im 
Wege der Zahlung und Verwechslung angenommen. 
Vom 1. März bis 31. August 1903 werden selbe 
jedoch nur mehr im Wege der Verwechslung ange 
nommen; dagegen sind diese Noten vom 1. September 
1903 an bis 31. August 1909 bei den Hauptanstalten 
in Wien und Budapest zur Verwechslung einzureichen. 
Vom 1. September 1909 an werden selbe nicht 
mehr eingelöst. 
Anläßlich der Valutaregulierung stellt sich 
der Wert der ausländischen Münzen zu denen der 
1 Mark 
. — 1 Krone 17 Heller 
1 Franks 
. — — 
„ 
95 
1 Holländer-Gulden . 
. = 1 
98 
1 Scandinaver Kroner 
. = 1 
32 
1 Pfund Sterling. . 
. — 24 Kronen 1 
1 Dollar 
. — 4 
tf 
93 
1 Rubel Gold . . . 
. ---- 3 
n 
81 
1 Hundert-Piasterstück 
. = 22 
„ 
12 
1 Napoleonsdor . . 
. = 19 
„ 
02 
1 Dukaten 
. — 11 
„ 
29 
„ 
Deutschland rechnet nach Mark ä 100 Pfg. 
Eine Mark ist gleich (—) 1 X 17 h. — Es werden 
Goldmünzen zu 10 und 20 Mark geprägt. 
Frankreich, Belgien, Italien, Serbien 
Rumänien und die Schweiz rechnen nach Francs 
ä 100 Centimes. Ein (in Italien Frank auch Lire 
genannt) gilt 95 h, 
England rechnet nach Pfund (Livres)Sterling 
(Sovereign) h 20 Schilling ä20 Pences. 1 Pfund Ster 
ling ist gleich 24 X lli, 
Rußland rechnet nach Rubeln ä 100 Kopeken. 
Ein Rubel = 3 X 8U 
Nordamerika rechnet nach Dollars ä 100 
Cents. Ein Dollar — 4 X 93 h. 
Türkei rechnet nach Piastern ä 40 Para. Ein 
Piaster — 22 h. 
Scandinavien (Dänemark, Schweden und 
Norwegen) rechnetnachKroner ä 100 Oere(Scheide 
münze); ein Kroner — 1 X 32 h. 
4
	        
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