Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1903 (1903)

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1. Fahrten nach der Zelt. 
Für die erste halbe Stunde . . . 
Für jede weitere halbe Stunde . . 
Jede begonnene halbe Stunde ist als voll 
zu rechnen; die Zeit des Wartens und Fahrens 
ist gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, vom 
Beginne der öffentlichen Straßenbeleuchtung, 
ist für jede halbe Stunde um 20 h mehr 
zu bezahlen. 
Spazierfahrten in der Stadt (Visiten 
fahrten) per Stunde 
Spazierfahrten außer der Stadt per 
Stunde 
2. Fahrten zu den Kahnhösen und zum 
Landungsplatz der VainpsslM. 
Aus allen Theilen der Stadt zum 
Staatsbahnhofe oder umgekehrt. 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff 
eines halbstündigen Wartens . . 
Aus allen Theilen der Stadt zum 
Mühlkreisbahnhofe 
Von Urfahr zum Staatsbahnhofe oder 
umgekehrt - . . 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff 
eines halbstündigen Wartens . . 
Von Urfahr zum Mühlkreisbahnhofe 
Aus allen Theilen der Stadt, v. Urfahr 
zumLandungsplatze oder umgekehrt 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff 
eines halbstündigen Wartens 
Wird bei diesen Fahrten der Fiaker zu 
längeren! Aufenthalte benützt, so ist hiefür die 
Taxe für die Fahrten nach der Zeit zu bezahlen. 
Handgepäck, das im Innern des Wagens unter 
gebracht werden kann, ist frei; für größere 
Koffer und schweres Gepäck ist der Fiaker 
berechtigt, per Stück 30 h anzusprechen. 
3. Fahrten in der Ztadt. 
In das Theater: Hinfahrt allein 
Rückfahrt aus demselben. . . 
Zu Bällen und Unterhaltungm in 
der Stadt: Hinfahrt allein . . . 
Abholen von denselben . . . . 
Zu Bällen und Unterhaltungen im 
Volksgarten, Märzenkeller und 
Urfahr: Hinfahrt allein . . . . 
Rückfahrt von denselben . . . 
Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Mar 
lens nach der Taxe für Zeitfahrten zu be 
stimmen. Hat ein Fiaker bei Abholung oder 
Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, st 
ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalter 
40 h zu fordern. 
Zur Schwimmschule 
Zum Friedhofe: Hinfahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte.... 
4. Fahrten in die Umgebung. 
Nach dem Freinberge, zum Jäger 
mayr oder zum Irrenhause: Hin 
fahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
Vom Bahnhöfe nach dem Freinberge, 
zum Jägermayr oder zum Irren 
hause: Hinfahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
Von der Stadt oder vom Staatsbahn 
hofe z. Schießstätte: Hinfahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
Nach Buchenau oder Bachl: Hin 
fahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
Mit mehr als zweistündigem 
Aufenthalte . 
Nach Wilhering, Leonding, Klein 
münchen, Ebelsberg, Zizlau, Auhof, 
St. Magdalena, Edtmühl: Hin 
fahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
Mit mehr als 2 stünd.Aufenthalte 
Nach Ottensheim und Kürnberg: 
Hinfahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
Mit mehr als 2stünd. Aufenthalte 
Nach Neubau, Traun, Pöstlingberg, 
Dörnbach,Guten Rath, Banglmayr, 
stündigem Aufenthalte 
allein 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
Eferding: Hinfahrt allein . . 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
wendung des ganzen Tages . 
lach Kirchschlag, Scharten, Aschack 
(über Eferding) Hinfahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
Wendung des ganzen Tages . 
lach Kremsmünster, Hall, Daxbev 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
wendung des ganzen Tages 
*) Die Taxe gilt für die Hin- und Rückfahrt und mit einem mehr als zweistündigen Aufenthalt bei vorstehenden Fahrten 
nur dann, wenn der Fiaker hiedurch nicht länger als einen halben Tag, d. i 6 Stunden, in Anspruch genommen wird. 
Die Mautgebühren und Ueberfuhrtaxen hat bei allen Fahrten der Passagier zu bestreiten. Trinkgelder anzusprechen 
sind die Fiaker nicht befugt. Für alle in diesem Tarife nicht taxierten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem 
Übereinkommen überlassen. In den Sommermonaten, d. i. vom 1. Mai bis Ende September, kann an Sonn- und 
Feiertagen die Taxe für die zuletzt angeführten sieben Posten um 2 Kronen erhöht werden. 
Die Fiaker haben diesen Tarif im Wagen aufzubewahren und dem Passagier auf Verlangen jederzeit vorzuweisen-
	        
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