Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1902 (1902)

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Befugnis-Gesuche zum Betriebe eines Gewerbes 
oder einer Privatagentie und Anmeldungen freier 
Gewerbe und zwar in Wien und in Städten 
mit mehr als 50.000 Seelen vom ersten Bo 
gen 8 K. 
— in Städten mit 10—50.000 Seelen 6 K. 
— in Städten mit 5—10.000 Seelen 4 K. 
— in allen übrigen Orten 3 K. 
— um andere Befugnisse 2 K. 
Begnadignngs - Gesuche, im allgemeinen 
1 K, wegen Verbrechen, Vergehen und Ueber- 
tretungen und wegen Gefälls-Uebertretungen frei. 
Nur das außerordentliche Gnadengesuch im Ver 
fahren wegen Gefälls-Uebertretungen unterliegt 
einem Stempel von 2 K für den ersten Bogen. 
B e i l a g e n zu stempelpflichtigen Eingaben und Proto 
kollen mit Ausnahme derArm nt sz engn iss e 
30 h, im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streit 
gegenstand ohne Nebengebüren nicht mehr als 
100 K beträgt, 20 h. 
Beneficien- Verleihungen, Gesuch 1 K, 
wenn sie an öffentliche Behörden gerichtet sind 
oder zur weiteren Erledigung zu gelangen haben, 
sonst frei. 
Bestand-Verträge, Scala II. 
Bürgerrechts-Verleihung, Gesuch hierum 4X. 
Bürgschafts-Urkunden, wenn die Verbindlich 
keit, für die gebürgt wird, nicht schätzbar ist, per 
Bogen 1 K. 
— ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom Werte der 
verbürgten Verpflichtung, Scala II (siehe „Rechts 
befestigungen"). 
Ca utions-, Bestellungs- oder Widmungsurkunden 
nach dem versicherten Werte Scala II (siehe 
„Rechtsbefestigungen"). 
— Militär - Heiratscautionen, wenn aus dem Ver 
mögen der Braut geleistet, 1 K. 
— wird die Militär - Heiratscaution von dritten 
Personen unentgeltlich geleistet, wie Schenkungen. 
Cessionen, unentgeltliche, wie Schenkungen. 
Cessionen, entgeltliche, aber über keine 
Schuldforderung, sondern über andere Rechte 
z. B. über aus Überbringer lautende Actien, 
gleich den Kauf- und Verkaufsverträgen nach 
dem Werte des Entgeltes, Scala III. 
Cessionen, entgeltliche, bezüglich Schuldforderungen 
(auch Cessionen von auf Namen lautenden Actien) 
nach dem Werte nicht der Forderung, sondern des 
Entgeltes, Scala II. 
— auf Ladescheinen, Lagerscheinen, kaufmännische 
Anweisungen von jeder Abtretung 10 h. 
Codicille, vom 1. Bogen 2 X" (siehe „letztwillige 
Erklärungen"). 
Conti, Noten, Ausweise, siehe Rechnungen. 
Darlehensverträge, siehe Schuldscheine. 
Dienstboten - Zeugnisse und Reise-Urkunden für 
Dienstboten 30 h. 
Dispensgesuche an öffentliche Behörden und 
Aemter 1 K; kirchliche Dispensgesuche 
(z. B. um Fastendispens) stempelfrei. 
Ehepacte, Vertrag, welcher in Absicht auf die 
eheliche Verbindung über das Vermögen geschlos 
sen wird, nach dem Werte des Heiratsgutes 
und des der Gütergemeinschaft unter 
Lebenden unterzogenen beweglichen 
Vermögens nach Scala II. 
— Wrrd das Heiratsgut von einer dritten Person 
geleistet, und dieser Umstand entweder in den 
Ehepacten oder in einer eigenen Erklärung durch 
die Unterschrift desjenigen, der das Heiratsgut 
bestellt, beurkundet, nebstbei Percentualgebür nach 
dem Verwandtschaftsgrad. Siehe Schenkungen. 
— Ehe-Aufgebots-Nachsicht, siehe: „Aufgebots-Nach 
sicht." 
— Dispensen, Gesuch hierum 1 K, insoweit es sich 
aber lediglich um die kirchl. Dispensen handeln 
würde, frei. 
Eingaben an öffentliche Behörden: 1. Allge 
meine Bestimmung: a) außer dem gericht 
lichen Verfahren 1 K per Bogen, 
b) im gerichtlichen Verfahren in und 
außer Streitsachen im allgemeinen, eben 
falls 1 ^ per Bogen, 
wenn jedoch der Wert des Gegenstandes im 
Streitverf. 100L nicht übersteigt, per Bogen 24 h 
2. Einzelne besondere Bestimmungen: um Be 
fugnis zum Betriebe v. Gewerben, Unterneh 
mungen u. s. w. s. Befugnis. 
— um Kundmachung öffentlicher Versteigerungen, 
vom 1. Bogen 2 K. 
— um Verleihung des Staats- oder Gemeinde- 
Bürgerrechtes, Aufnahme in den Gemeinde- 
Verband, vom 1. Bogen 4 K. 
— um Jntabulation, Pränotation oder Löschung 
in den öffentlichen Büchern bis zu einem Werte 
von 100 K, vom ersten Bogen 1 K, bei mehr 
als 100 K bis 200 K, vom ersten Bogen 
1 K 50 h; bei mehr als 200 K vom ersten 
Bogen 3 K, wenn es sich um Löschung von Geld 
forderungen bis einschließlich 200 K oder von 
Rechten auf einmalige Naturalleistungen handelt, 
insoserne die zu löschende Eintragung vor dem 
1. Juli 1875 vollzogen worden war, stempelfrei. 
— um nachstehende Eintragungen in die von den 
Handelsgerichten zu führenden Handels-Register 
(-Protokolle) als a) um Eintragung der Firma 
oder der Aenderung einer bereits eingetragenen 
Firma oder der Inhaber derselben, um Ein 
tragung eines Gesellschaftsvertrages, der Proto 
kollierung von Filial-Niederlagen, vom ersten 
Bogen 20 K; b) um Eintragung der Procura für 
jeden Berechtigten 10 K; c) um Eintragung der 
Liquidatoren, dann um Eintragung der Ver 
mögensrechte, welche die Ehefrau eines Kauf 
mannes durch Ehepacte erwirbt, vom ersten 
Bogen 10 K. 
— um Bewilligung der Ein-, Durch- und Ausfuhr 
von Staats-Monopols-Gegenständen (Tabak, Salz, 
Schießpulver) und überhaupt um Bewilligung zur 
Ein- oder Ausfuhr von Waren vom 1. Bogen 
2 K. Gesuche in Fide'icommiß - Angelegenheiten 
vom 1. Bogen 2 K. 
— Berufungsfrist und Revisionsschrift 
gegen ein gerichtliches Erkenntnis. Dieselbe unter- 
liegt bezüglich des ersten Bogens sollenden 
Stempel: bis 50 K 1 K; über 50 K bis 
100 K 2 K; über 100 K bis 400 K 5 K; 
über 400-K" 1600i£ 10 K; über 1600 L 20K.
	        
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