Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1902 (1902)

(189) 
Hierschläft Joseph August Hammerl 
den doppelten Schlaf der Unschuld und 
des Todes, f 12. August 1804, verkündet 
ein zweites Kindesgrab. 
Von dem wohlgebohrnen Herrn Franz 
von Chrimfeld, jubil. k. k. Regierungs- 
Secretär (f 1808 nach empfangenen heil. 
Sacramenten), rühmt die Grabschrift: 
O! hätten Verdienst im Grabe Bestand, 
So dürfte Er kaum halb verwesen, 
Es müssten Kopf und Herz und Hand 
Zum neuen Leben aufgenesen. 
Auf dem Grabe des wohledelgebohrenen 
Herrn Joseph Pörr, bürgert. Wein 
gastgeber, f den 27. May anno 1791: 
Wie dauerhaft steht nicht ein prächtiger Pallast, 
Wie leicht hingegen ist ein schwacher Mensch erblaßt. 
Was Menschen-Hand gemacht, trotzt Stürmen und 
Gefahr, 
llud Gottes schönste Werk stand 41zig Jahr. 
Auf dem Grabe des wohledlen und 
gestrengen Herrn Sinbeck, Pflegers in 
Helfenberg: Gesetze, die in Erzt, in Marmor 
und in Eisen schon tausend Jahre stehn, 
sich hundert Völker weisen, sind nicht so 
unumschränkt, sind nicht so allgemein, als 
das Bedrohungswort: Es muss gestorben sein. 
Auf dem Grabe eines Arztes, des Herrn 
Soter Kappus v. Pichelstein, Doctor 
der Medicin und Landschastsphysikus in Linz 
(f 1810): 
An diesem Hügel, Wanderer, steh stille, hier 
ruht ein edler Mann, der Menschheit Heil besorgte 
er in Fülle auf der Lebensbahn. Die zwole Gattin 
trauert um ihn, so kurz mit ihm vereint, der 
Kranke jammert ihm, und ruft um ihn und weint. 
Diese kleine Blütenlese möge genügen. 
Weitere Grabschriften aus dem alten Linzer 
Friedhof theilt der Schreiber dieser Zeilen 
im „Ave Maria" mit. 
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I' IIP IIP l||P M||l 'l| 
XTadjftdjt. 
^uf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 21. September 1899, R.-G.-Bl. 
” Nr. 176, 11. Theil, 1. Capitel, werden die „HtaatSNoleN per 
5 ff. ttttfr 50 ff. mit dem Datum vom 1. Jänner 1884 vom 1. Septem 
ber 1901 nicht mehr verausgabt oder verwechselt und haben selbe 
für den allgemeinen Verkehr Nttk ViS 28. IeöNMr 1903 
mit welchem Tage die Verpflichtung zur Annahme 
derselben erlischt; jedoch können diese Noten bis 31. August 1903 zu 
Zahlungen an Staatscassen und Aemter verwendet werden. 
Vom 1. September 1903 bis 31. August 1907 werden diese 
Noten nur mehr von der österreichisch-ungarischen Bank in Wien, beziehungs 
weise durch deren sämmtliche Filialen, sowie durch das k. k. Landcszahlamt in 
Zara eingelöst. 
An Stelle der zur Einlösung berufenen Staatsnoten treten die Silber 
münzen per 5 K und die Banknoten per 10 K, mit deren Verausgabung am 
2. September l. I. begonnen wurde. 
Mit 15. Februar 1902 treten außer Kraft die Scheidemünzen der 
österreichischen Währung und zwar die Stücke zu 20 Kreuzer, 10 Kreuzer und 
5 Kreuzer in Silber. 
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