Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1901 (1901)

(65) 
CCctrtf für Mc ff tctfer tn Lrirz. 
i. Fahrten nach der Zeit. 
Für die erste halbe Stunde . . . 
Zwei- 
spänn. 
K| h 
Ein- 
spänn. 
K| h 
1 
40 
1 
— 
Für jede weitere halbe Stunde . . 
1 
— 
— 
60 
Jede begonnene halbe Stunde ist als voll 
zu rechnen; die Zeit des Wartens und Fahrens 
ist gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, vom 
Beginne der öffentlichen Straßenbeleuchtung, 
ist für jede halbe Stunde um 20 h mehr 
zu bezahlen. 
Spazierfahrten in der Stadt (Visiten 
fahrten) per Stunde 
2 
1 
40 
Spazierfahrten außer der Stadt per 
Stunde 
3 
- 
2 
— 
2. Fahrten p den Bahnhöfen und zum 
Landungsplatz der MmpMiffe. 
Aus allen Theilen der Stadt zum 
Staatsbahnhofe oder umgekehrt ■ 
2 
1 
20 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff 
eines halbstündigen Wartens . . 
3 
— 
2 
— 
Aus allen Theilen der Stadt zum 
Mühlkreisbahnhofe 
2 
90 
— 
— 
Von Urfahr zum Staatsbahnhofe oder 
umgekehrt - - - 
2 
60 
1 
60 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff 
eines halbstündigen Wartens . . 
3 
40 
2 
40 
Von Urfahr zum Mühlkreisbahnhofe 
1 
30 
— 
Aus allen Theilen der Stadt, v. Urfahr 
zumLandungsplatze oder umgekehrt 
1 
60 
1 
— 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff 
eines halbstündigen Wartens . . 
2 
60 
1 
60 
Wird bei diesen Fahrten der Fiaker zu 
längeren! Aufenthalte benützt, so ist hiefür die 
Taxe für die Fahrten nach der Zeit zu bezahlen. 
Handgepäck, das im Innern des Wagens unter 
gebracht werden kann, ist frei; für größere 
Koffer und schweres Gepäck ist der Fiaker 
berechtigt, per Stück 30 h anzusprechen. 
3. Fahrten in der Ztadt. 
In das Theater: Hinfahrt allein . 
1 
40 
80 
Rückfahrt aus demselben.... 
2 
— 
1 
20 
Zu Bällen und Unterhaltungen in 
der Stadt: Hinfahrt allein . . . 
1 
40 
— 
80 
Abholen von denselben .... 
2 
— 
1 
20 
Zu Bällen und Unterhaltungen im 
Volksgarten, Märzenkeller und 
Urfahr: Hinfahrt allein .... 
2 
1 
20 
Rückfahrt von denselben . . . 
2 
— 
1 
20 
Bei diesen Fahrten ist die Zeit des War 
tens nach der Taxe für Zeitfahrten zu be 
stimmen. Hat ein Fiaker bei Abholung oder 
Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so 
ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 
40 h zu fordern. 
Zur Schwimmschule 
1 
20 
80 
Zum Friedhofe: Hinfahrt allein . 
2 
— 
1 
20 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
3 
2 
Bei Leichenbegängnissen, Kindstaufen 
4 
: r 
2 
Zwei- 
Ein- 
spänn. 
spänn. 
4. Falirteii in die Umgebung. 
\K 
h 
K| h 
Nach dem Freinberge, zum Jäger 
mayr oder zum Irrenhause: Hin 
fahrt allein 
3 
2 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
4 
_ 
2 
80 
Vom Bahnhöfe nach dem Freinberge, 
zum Jägermayr oder zum Irren 
hause: Hinfahrt allem 
4 
2 
60 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
6 
— 
3 
60 
Von der Stadt oder vom Staatsbahn- 
hofe z. Schießstätte: Hinfahrt allein 
3 
2 
__ 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
4 
2 
80 
Nach Buchenau oder Bachl: Hin 
fahrt allein 
4 
3 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
8 
5 
Mit mehr als zweistündigem 
Aufenthalte 
10 
7 
Nach Wilhering, Leonding, Klein 
münchen, Ebelsberg, Zizlau, Auhof, 
St. Magdalena, Edtmühl: Hin 
fahrt allein 
5 
3 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
9 
6 
Mit mehr als 2 stünd.Aufenthalte 
10 
— 
7 
— 
Nach Ottensheim und Kürnberg: 
Hinfahrt allein 
6 
4 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte . . 
10 
| 
7 
Mit mehr als 2 stünd. Aufenthalte 
12 
7 
— 
Nach Neubau, Traun, Pöstlingberg, 
Dörnbach,Guten Rath, Banglmayr, 
Steyregg, Wildb erg: Hinfahrt allein 
8 
5 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
10 
7 
*) Mit mehr als 2 stünd. Aufenthalte 
12 
— 
8 
— 
Nach St Florian und Enns: Hinfahrt 
allein 
12 
8 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
16 
— 
11 
Nach Mühllacken, Landshaag, Aschach, 
Eferding: Hinfahrt allein . . . 
12 
— 
8 
— 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
wendung des ganzen Tages . . 
16 
11 
i 
Nach Kirchschlag, Scharten, Aschach 
(über Eferding) Hinfahrt allein . 
14 
— 
10 
— 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
wendung des ganzen Tages . . 
18 
— 
13 
Nach Kremsmünster, Hall, Daxberg 
20 
— 
12 
— 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
wendung des ganzen Tages . . 
24 
— 
16 
— 
*) Die Taxe gilt für die Hin- und Rückfahrt und mit einem mehr als zweistündigen Aufenthalt hervorstehenden Fahrten 
nur dann, wenn der Fiaker hiedurch nicht länger als einen halben Tag, d. i. 6 Stunden, in Anspruch genommen wn:d. 
Die Mautaebüren und Ueberfuhrtaxen hat bei allen Fahrten der Passagier zu bestrerten. Trinkgelder anzusprechen 
sind die Fiaker nicht befugt. Für alle in diesem Tarife nicht taxierten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem 
Übereinkommen überlassen. In den Sommermonaten, d. i. vom 1. Mai bis Ende September, kann an Sonn- und 
Feiertagen die Taxe für die zuletzt angeführten sieden Posten um einen Gulden erhöht werden. 
Die Fiaker haben diesen Tarif im Wagen aufzubewahren und dem Passagier auf Verlangen jederzeit vorzuweiskn. 
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