Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1901 (1901)

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schreibt man Kp 15 oder Kp 20; mehr als 30 Worte 
können als Antwort nicht bezahlt werden. Ein Ant 
wortstelegramm gilt 6 Wochen und kann nach jeder 
beliebigen Station ausgegeben werden. Schreibt der 
Aufgeber mehr Worte, so hat er per Wort die Taxe 
per 6 k nachzuzahlen. 
Wird Bote bezahlt oder Xp vor die Adresse 
gesetzt, so sendet die Adressstation das Telegramm 
per Bote weiter. 
Dringende Telegramme, welche vor allen, 
Staats- und Diensttelegramme ausgenommen, den 
Vorzug haben und an Ort und Stelle von einen: 
eigenen Boten sogleich bestellt werden, zahlen die 
dreifache Gebür. 
Für das Ausland gilt eine Grundtaxe von 
60 k und per Wort nach: Belgien 22 k, Niederlande 
20 k, Frankreich 16 k, Großbritannien 26 k, Italien 
16 k, Rumänien 8 k, Rußland 24 k, Schweiz und 
Serbien 8 k, Spanien 28 k. 
Für die Zustellung eines Telegrammes im Orte 
selbst ist keine Gebür zu entrichten. 
Der Aufgeber eines Telegrammes kann ver 
langen, dass dasselbe dem Adressaten eigenhändig zu 
gestellt werde, wenn er vor der Adresse („W") beifügt. 
IJXixrtzertxo esert- 
Seit 1. Jänner 1900 ist in Oesterreich- 
Ungarn die mit Gesetz vom 2. August 1892 R.-G.- 
Bl. 126 eingeführte Kronenwährung die einzig gil- 
tige. wenn auch noch die Kaufleute zur Erleichter 
ung für das consumierende Publicum die Preise 
in österreichischer Währung rechnen. 
Infolge dieser gesetzlichen Bestimmung haben 
die noch im Umlaufe befindlichen Staats- und Bank 
noten folgenden Wert: 
a) Staatsnoten zu 50 fl. öst. W. — 100 K 
b) „ zu 5 fl. „ „ = 10 K 
Die Staatsnoten ä 1 fl. sind bereits eingezogen. 
e) Banknoten zu 1000 fl öst. W = 2000 K 
d) „ „ 100 fl. „ „ = • 200 K 
e) „ „ 10 fl. „ „ = 20 K 
Außer den Staatsnoten befinden sich noch im 
Umlaufe die Silbergulden der öst. Währ. = 2 1. 
Infolge der Valuta-Regulierung werden jetzt 
in Oesterreich-Ungarn geprägt: 
1. Goldmünzen zu 20 K und 10 K 
2. Silbermünzen (Scheidemünzen) zu 5 X und 1 L 
3. Nickelmünzen „ zu 20 k und 10 k 
4. Bronzemünzen „ zu 2 k und 1 k. 
Anlässlich der Valutaregulierung stellt sich 
der Wert der ausländischen Münzen zu denen der 
Kronenwährung wie folgt:. 
1 Mark = 1 Krone 17 Heller 
1 Franks = — „ 95 „ 
1 Holländer-Gulden . . = 1 Krone 98 Heller 
1 Scandinaver Kroner. — 1 „ 32 „ 
1 Pfund Sterling... — 24 Kronen 1 „ 
1 Dollar = 4 „ 93 „ 
1 Rubel Gold 3 „ 81 „ 
1 Hundert'Piasterstück . — 22 „ 12 „ 
1 Napoleonsdor ... — 19 „ 02 „ 
1 Dueaten — 11 „ 29 „ 
Deutschland rechnet nach Mark a 100 Pfg. 
Eine Mark ist gleich (—) 50 kr. Oe. W. (ohne Agio.) 
— Es werden Goldmünzen zu 10 und 20 Mark 
(5 und 10 st. Oe. W.) geprägt. 
Frankreich, Belgien, Italien und die 
Schweiz rechnen nach Franken ä 100 Centimes. 
Ein (in Italien Frank auch Lire genannt) gilt 
40 kr. Oe. W. 
England rechnet nach Pfund (Livres) Sterling 
(Sovereign) a 20 Schilling a20 Pences. 1 Pfund Ster 
ling ist gleich 10 fl. 7 kr. Oe. Währ. 1 Shl. — 
50V, kr. Oe. W. 1 Pences = 2% kr. Oe. Währ. 
Rußland rechnet nach Rubeln a 100 Kopeken. 
Ein Rubel = 1 fl. 62 kr. Oe. Währ. 
Nordamerika rechnet nach Dollars a 100 
Cents. Ein Dollar = 2 fl. 10 kr. Oe. Währ. 
Türkei rechnet nach Piastern a 40 Para. Ein 
Piaster = 9 kr. Oe. W. 
Seandinavien (Dänemark, Schweden und 
Norwegen) rechnet nachK r o ner a 100 Oere (Scheide 
münze) ; ein Kroner ist ohne Agio — 56V 4 kr. Oe. W. 
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3uv Ctntecjxtncs von H?aifcncjeX5errt, (Eatttionen u. s. tu. 
Einheitliche Rente in Silber und Noten. 
Die Staatslose vom Jahre 1854, 1860 und 
1864 österr. Goldrente, österr. Kronenrente und 
österr. Jnvestitionsrente. 
Eisenbahn-Staatsschuldverschreibungen der Al 
brecht-, Elisabeth-, Franz Josef-, Rudolfbahn u. s. w. 
Die abgestempelten Actien der Elisabethbahn 
und galiz. Karl Ludwigbahn. 
Die vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Prioritäten der Albrechtbahn, Elisabethbahn in Mark, 
Franz Josefbahn, galiz. Karl Ludwigbahn, Rudolf 
bahn, Mährisch-schlesische Centralbahn, österr. Local 
bahnen 3%, Vorarlberger Bahn u. s. w. 
Oeffentliche Anlehen als: die Landesanlehen, die 
Propinationsanlehen von Bukowina und Galizien 
Anlehen der Städte Graz, Triest, Wien u. s. w.
	        
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