Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1901 (1901)

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sicher ober amtlicher Gebrauch gemacht wird. 
(Das Nähere im § 10 des Wechselstempelgesetzes 
vom 8. März 1876, R.-G.-Bl. Nr. 26.) 
e) Wenn es sich um die Ergänzung der Gebür 
von Scala I auf Scala II handelt, durch Ver 
wendung der betreffenden Stempelmarke auf die 
8ud b) besprochene Art und zwar noch vor dem 
Eintritte des die Gebürenergänzung begründenden 
Umstandes oder Zeitpunktes. 
1) Sollte die Gebür sammt Zuschlag mehr 
als 50 K betragen, so könnte dieselbe auch durch 
bare Einzahlung bei dem betreffenden k. k. 
Steueramte entrichtet werden. 
L. Für WechselrechtlicheErklärungen 
a) auf die vorstehend 8iib A. b) oder c) be 
sprochene Art oder 
b) durch Ueberschreibung der entsprechenden 
Stempelmarke, wie es bei den Urkunden als 
Regel vorgeschrieben ist; 
e) wenn die Gebür sammt Zuschlag mehr 
als 25 fl. beträgt, kann dieselbe auch bar ein 
gezahlt werden (siehe vorstehend A. e). 
5.Strafen: Bei Nichtentrichtung oder vor 
schriftswidriger oder nicht rechtzeitiger Entrichtung 
das lOfache oder 50fache, je nachdem es sich um 
eine Gebür nach Scala II oder I handelt. 
Nachsicht der Strafe gesetzlich unzulässig. Bei 
Selbstanzeige, bevor noch die Finanzbehörde 
Kenntnis davon hat, die bar und sogleich zu 
zahlende halbe Strafe, das ist im Ganzen 5 i / 2 
beziehungsweise 257 2 fad)e verkürzte Gebür. 
Würden, Gesuche um Verleihung derselben vom 
1. Bogen 10 K. 
Zeitungs-Verschleiß-Licenzen. Gesuch 2 K 
Zeugnisse, 1. im allgemeinen u. zw. a) von 
landesfürstl. Behörden oder Aemtern ausgestellt, 
v. 1. Bg. 2 K; b) von andern Behörden oder 
Aemtern, oder von Privatpersonen ausgestellt per 
Bogen 1 K. 
2. Die wichtigsten stempelpflichtigen Zeugnisse 
im Einzelnen: 
für Dienstboten, Gesellen, Lehr 
jungen. Taglöhner und überhaupt Personen, 
welche von einem den gewöhnlichen Taglohn nicht 
übersteigenden Verdienste leben, über ihre Dienst 
leistung, ihr Benehmen, ihre persönlichen Eigen 
schaften und Verhältnisse (daher z. B. auch 
Heimatscheine und Sittenzeugnisse für 
solche Personen) von jedem Bogen 30 h. 
Studien-, insoweit sie lediglich über den 
Studienerfolg in einem Semester oder Jahrgang 
an einer öffentlichen Lehranstalt ausgestellt sind, 
ferner die Frequentationszeugnisse auf den k. k. 
Universitäten 30 Ji. Wird der Erfolg mehrerer 
Semester oder Jahrgänge gleichzeitig bestätigt, 
ohne dass es Absolutorien sind, für jedes 
Semester oder Jahrgang 30 h. Hingegen sind 
Volksschulzeugnisse (Schulnachrichten) u. Christen- 
lehrzeugniffe stempelfrei. 
Absolutorien über Studien u. zw. an Staatslehr 
anstalten 2 K, an Landes-, Gemeinde- o. Privat 
lehranstalten 1 K. 
3. Die wichtigsten st empelfreien Zeugnisse: 
a) Armuts - Zeugnisse; b) Zeugnisse, die zur 
Erlangung einer Armenpfründe, zur unentgelt 
lichen Aufnahme in ein Kranken-, Gebär-, Findel-, 
Siechen-, Waisen-, Erziehungshaus u. dgl. bei 
gebracht werden müssen, solange hievon kein 
anderer Gebrauch gemacht wird; c) Christenlehr; 
Zeugnisse; d) Religionszeugnisse für Brautleute, 
e) Zeugnisse über die Anmeldung des Uebertrittes 
von einem christlichen Glaubensbekenntnisse zu 
einem anderen; I) Schulnachrichten, dann Ent- 
lassungs- und Abgangszeugnisse für die allge 
meinen Volksschulen; g) Jmpfzeugnisse; b) Zeug 
nisse über die erfüllte Verbindlichkeit zur Lesung 
von Messen behufs Erhalt des hiefür gewidmeten 
Betrages (Stipendium oder Rente); i) die in 
die Wander- oder Dienstbücher ämtlich ein 
getragenen Dienst- und Verhaltungszeugniffe. 
Zollverfahren, Eingaben um Bewilligung zum 
zollfreien Bezüge 1 K. 
— Recurse in Zollsachen bis 100 K — 30 h — 
über 100 K — 72 h. 
Berbrauchssternpel für Spielkarten. 
Für ein Kartenspiel bis zu 36 Blätter 30 h, 
über 36 Blätter 60 h; lackierte oder waschbare 
Karten das doppelte, d. i. bis 36 Blätter 60 h f 
über 36 Blätter lK20h. Der entfallende Stempel 
wird in Oberösterreich bei der Stempelsignatur des 
k. k. Hauptzollamtes in Linz aufgedruckt. 
;pofto>efert 
Für gewöhnliche Briese beträgt die Gebür 
in Oesterreich-Ungarn 10 h, wenn er nicht 
über 20 Gramm wiegt. Für Briefe über 20 bis 
250 Gramm 20 h. Nach Deutschland bis 
20 Gramm 10 Ji, von 20 Gramm bis 250 Gramm 
20 h. Nach allen anderen Ländern Europas und nach 
Nordamerika kostet ein gewöhnlicher Brief (unter 
15 Gramm) 25 h, eine Correspondenzkarte 10 h, 
mit Ausnahme von Serbien, wohin ein gewöhn 
licher Brief 15 h und eine Correspondenzkarte 10 Ji 
kostet. Für Montenegro bei Briefen für je 15 Gramm 
10 h, Correspondenzkarte 5 h, mit bezahlter Ant 
wort 10 h. Für Drucksachen und Warenproben 5 h 
für je 50 Gramm, bei Warenproben jedoch min 
destens 10 h. Das Meistgewicht der Warenproben 
ist auf 350 Gramm festgesetzt. 
Für recommandierte Briefe ist das Porto 
wie für einen gewöhnlichen Brief und außerdem 
noch eine Recommandationsgebür per 25 h zu 
entrichten. 
Für jeden recommandierten Brief, der in Verlust 
gerathen ist, leistet die Postanstalt eine Vergütung
	        
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