Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1897 (1897)

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Scala III. für Tausch- und Kauf-Berträge über beweg 
liche Sachen, Dienstleistungs-Verträge unter gwissen 
Voraussetzungen (wenn es sich um Besorgung dauernder oder 
wiederkehrender Geschäfte anderer Art, als wie Taglöhner-, 
Dienstboten- und Gewerbegehilfen-Arbeiten handelt), Glücks- 
Verträge, Schuldverschreibungen, welche auf Ueber- 
b r i n g e r lauten, gewisse Gesellschafts-Verträge (Actien - Gesell- 
schaften und Commandit-Gesellschaften auf Actien auf 
länger als 10 Jahre und zwar bei den letzteren nur die Ein 
lagen der Commanditisten), Lieferungs-Verträge. 
Bis zu dein 
Summe 
Summe 
Betrage vou 
10 fl. — fl. 7 kr. 
über 
800 „ 
1000 fl. 
6 fl 25 kr. 
über 10 fl. 
bis 
20 „ — „ >3 „ 
1000 „ 
1200 „ 
7 „ 50 „ 
„ 20 „ 
30 „ — „ 10 „ 
1200 „ 
1600 „ 
10 „ — „ 
„ 30 „ 
50 „ — „32 „ 
1600 „ 
2000 „ 
12 „ 50 „ 
„ 50 „ 
100 „ — „ 63 „ 
2000 „ 
2400 „ 
15 „ — „ 
„ 100 „ 
150 „ — „ 04 „ 
2400 „ 
2800 „ 
17 „ 50 „ 
„ 150 „ 
200 „ 1 „ 25 „ 
2800 „ 
3200 „ 
20 „ — „ 
,, 200 „ 
400 „ 2 „ 50 „ 
3200 „ 
3600 „ 
22 „ 50 „ 
„ 400 „ 
600 „ 3 „ 75 „ 
3600 „ 
4000 „ 
25 „ — „ 
„ 600 „ 
„ 
800 „ 5 „ — „ 
ff Oliv/ ff ff ÖUv ff O ff ff 
Ueber 4000 fl. von je 200 fl. l fl. 25 kr. mehr. Ein Restbetrag unter 200 fl. 
ist voll anzunehmen. 
Auszug aus dem Ttempeltarif 
Armutszeugnisse frei. 
— Gesuche und Protokolle um Ausfolgung 
von solchen 50 kr. 
Aufkündigung (Wohnung, Pacht re.): 
a) Gerichtliche; inder Regel 36 kr. 
per Bogen; bei Wohnungsmieten, 
insoferne die Kündigungsfrist 
einen Monat nicht überschrei 
tet, 12 kr. per Bogen; b) außer 
gerichtliche 50 kr. per Bogen; Em 
pfangsbestätigungen über außergericht 
liche Aufkündigungen, solange hievon 
kein gerichtlicher Gebrauch gemacht 
wird, frei. 
Aufgebotsnachsichten, das Gesuch, 
wenn es vor das Forum der kirch 
lichen Behörde gehört, stempelfrei, 
sonst 50 kr. 
Aufgebots sch ei ne für jedes Braut 
paar 50 kr. 
Auszeichnungen, Gesuche um, erster 
Bogen 5 fl. 
Bagatell-Verfahren: Im Bagatell- 
Verfahren (Gesetz vom 27. April 1873 
R.-G.-Bl. Nr. 66) unterliegen, je 
nachdem der Wert des Streitgegen 
standes bis 50 fl. oder mehr als 
50 fl. beträgt (Zinsen und Kosten bleiben 
außer Anschlag) a) Recnrse und Nulli- 
tätsbefchwerden dem Stempel von 
50 kr. oder 1 fl. für den ersten, 
dann von 12 kr. oder 36 kr. für 
jeden weiteren Bogen; b) alle übrigen 
Parteien-Eingaben und deren Dupli- 
eate, Triplieate u. s. w., dann die 
Duplicate der unter a erwähnten 
Recnrse und Nullitätsbeschwerden dem 
Stempel von 12 kr. oder 36 kr. für 
jeden Bogen; c) alle Protokolle, mit 
Einschluss des Verhau dlungs-Proto- 
kolles, dem Stempel von 12 kr. oder 
36 kr. für jeden Bogen, wenn sie 
aber, wie bei mündlich angebrachten 
Klagen,- Recursen u. s. w., die Stelle 
einer Parteien-Eingabe vertreten, dem 
für diese Eingabe vorgeschriebenen 
Stempel; ä) die Beilagen, welche 
einer Parteien-Eingabe oder einem 
Protokolle angeschlossen werden^ dem 
Stempel von 10 kr. oder 15 kr. für 
jeden Bogen, insoserne sie nicht in 
ihrer Eigenschaft als Urkunden einer 
höheren Urkundengebür unterworfen 
oder in ihrer Eigenschaft als Bei 
lagen von der Gebür ganz befreit 
sind; e) Rubriks - Abschriften der 
Parteien - Eingaben dem Stempel 
von 10 kr. oder 15 kr. für jeden 
Bogen; 1) die dem Beklagten zuzu 
stellende Abschrift einer protokollarisch 
aufgenommenen Klage (§ 14 des 
Gesetzes über das Bagatell-Verfahren) 
dem Stempel von 25 kr. oder 36 kr. 
von jedem Bogen. 
Bau-, Befund- und Vollendungs-Certi- 
ficate, auch Protokolle 50 kr. 
— Pläne als Urkunden beziehungsweise 
Urkunden-Bestandtheile 50 kr. 
— Pläne, einer Eingabe als Beilage 
dienend 15 kr. 
— Vertrag, wenn der Baumeister das 
Material liefert, Scala III; außerdem 
Scala II. 
Befugnis-Gesuche zum Betriebe eines 
Gewerbes oder einer Privatagentie 
und Anmeldungen freier Gewerbe 
und zwar in Wien und in Städten 
mit mehr als 50.000 Seelen vom 
ersten Bogen 4 fl. 
— in Städten mit 10—50.000 Seelen 3 fl. 
— in Städten mit 5—10.000 Seelen 2 fl. 
— in allen übrigen Orten 1 fl. 50 kr. 
— um andere ^Befugnisse 1 fl. 
Begnadig ungs- Gesuche, im allge 
meinen 50 kr., wegen Verbrechen, 
Vergehen und Uebertretungen und 
wegen Gefülls - Uebertretungen frei. 
Nur das außerordentliche Gnaden 
gesuch im Verfahren wegen Gefälls- 
Uebertretungen unterliegt einem 
Stempel von 1 fl. für den ersten Bogen. 
B e i l a g e n zu stempelpflichtigen Eingaben 
und Protokollen mit Aus nahmeder 
Armutszeugnisse. 15 kr., im ge 
richtlichen Verfahren, wenn der Streit 
gegenstand ohne Nebengebüren nicht 
mehr als 50 fl. beträgt, 10 kr. 
Beneficien-Verleihungen, Gesuch 
50 kr., wenn sie an öffentliche Be 
hörden gerichtet sind oder zur weiteren 
Erledigung zugelangen haben, sonstfrei. 
Bestand-Verträge, Scala II. 
Bürgerrechts-Verleihung, Gesuch 
hierum 2 fl. 
Bürgschafts-Urkunden, wenn die 
Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, 
nicht schätzbar ist, per Bogen 50 kr. 
— ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom 
Werte der verbürgten Verpflichtung, 
Scala II (siehe „Rechtsbefestigungen"). 
Cautions-, Bestellungs- oder Wid- 
mnngsurkunden nach den: versicherten 
Werte Scala II (siehe „Rechts 
befestigungen"). 
— Militär - Heiratscautionen, wenn aus 
dem Vermögen derBraut geleistet, 50 kr. 
— wird die Militär-Heiratscaution von 
dritten Personen unentgeltlich ge 
leistet, wie Schenkungen. 
Sessionen, unentgeltliche, wie 
Schenkungen. 
Sessionen, entgeltliche, aber über 
keine Schuldforderung, sondern über 
andere Rechte gleich den Kauf- und 
Verkaufsverträgen nach dem Werte 
des Entgeltes, Scala III. 
— entgeltliche, bezüglich Schuldforderung 
(auch Cessionen von Actien) nach 
dem Werte nicht der Forderung, 
sondern des Entgeltes, Scala II. 
— auf Ladescheinen, Lagerscheinen, kauf 
männische Anweisungen von jeder 
Abtretung 5 kr. 
Codicille, vom 1. Bogen 1 fl. (siehe 
„letztwillige Erklärungen"). 
Conti, Noten.Ausweise, sieheRechnungen. 
Dienstboten- Zeugnisse und Reise- 
Urkunden für Dienstboten 15 kr. 
D ispensgesuche an ö ffentliche Be 
hörden und Aemter 50 kr.; kirch 
liche Dispensgesuche (z. B. um Fasten 
dispens) stempelfrei. 
Ehepaccke, Vertrag, welcher in Absicht 
auf die eheliche Verbindung über das 
Vermögen geschlossen wird, nach dein 
Werte des Heiratsgutes und des 
der Gütergemeinschaft unter 
Lebenden unterzogene n beweg 
lichen Vermögens nach Scala II. 
— Wird das Heiratsgut von einer 
dritten Person geleistet, uitb dieser 
Umstand entweder in den Ehepacten 
oder in einer eigenen Erklärung 
durch die Unterschrift desjenigen, der 
das Heiratsgut bestellt, beurkundet, 
nebstbei Percentualgebür nach dem 
Verwandtschaftsgrad. Siehe Schenk 
ungen. 
Eh'e-Aufgebots-Nachsicht, siehe: „Auf 
gebots Nachsicht." 
— Dispensen, Gesuch hierum 50 kr., in 
soweit es sich aber lediglich um die 
kirchl. Dispensen handeln würde, frei. 
Eingaben an öffentliche Behörden: 
1. Allgemeine Bestimmung: a) a u ß e r 
dem gerichtlichen Verfahren 
50 kr. per Bogen. Hiezu gehören z. B. 
auch Anzeigen über abzuhaltende Ver 
sammlungen, nach dem Versamm- 
lnngsrechte; b) im gerichtlichen 
Verfahren in und außerStreit- 
sachen im allgemeinen, per Bogen 
36 kr., 
wenn jedoch der Wert des Gegen- 
standes im Streitverf. 50 fl. nicht 
übersteigt, per Bogen 12 kr. 
2. Einzelne besondere Bestimmungen: 
um Befugnis zum Betriebe v. Ge 
werben, Unternehmungen u. s. w. 
s. Befugnis. 
— um Kundmachung öffentlicher Ver 
steigerungen, vom 1. Bogen 1 fl. 
— um Verleihung des Staats- oder 
Gemeinde - Bürgerrechtes, Aufnahme 
in den Gemeinde - Verband, vom 
1. Bogen 2 fl. 
— um Jntabulation, Pränotation oder 
Löschung in den öffentlichen Büchern 
bis zu einem Werte von 50 fl. vom 
ersten Bogen 36 kr., bei mehr als 
50 fl. bis 100 fl., vom ersten Bogen
	        
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