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Zollverfahren, Eingaben um Be
willigung zum zollfreien Bezüge,
50 kr.
— Recurse in Zollsachen bis 50 fl. —15 kr.
— über 50 fl. — 36 kr.
Berbrauchsstempel für Spielkarten,
Kalender und Zeitungen.
Für einKartenspiel bis zu 36Blätter
15 kr., über 36 Blätter 30 kr.;
lackierte oder waschbare Karten das
doppelte. Der entfallende Stempel
wird in Oberösterreich bei der Stempel
signatur des k. k. Hauptzollamtes in
Linz aufgedruckt.
Kalender 6 kr.; bei den hiezu be
rechtigten Aemtern aufgedruckt oder
mittels Stempelmarke, welche von
einem hiezu befugten Amte über
stempelt werden muss.
Zeitungen, für jedes Exemplar, und
zwar wenn die Zeitung im Jnlande
oder in den Postvereinsstaaten er
scheint 1 kr., sonst 2 kr.; in der Regel
von einem hiezu befugten Amte auf
gedruckt oder, wo die amtliche Stem
pelung nicht erfolgen kaun, mittels
Stempelmarke, welche von einem hiezu
berechtigten Amte überstempelt werden
muss — oder bei ausländischen durch
die k. k. Postanstalt abonnierten
Zeitungen gelegentlich d. Abonnements.
Stempelfrei sind amtliche Zei
tungen, dann solche Zeitungen, welche
nach derAnkündigung weniger
als einmal wöchentlich, be
ziehungsweise weniger als viermal
monatlich, oder weniger als zweiund-
fünfzigmal jährlich erscheinen; hiebei
kommt es bei ausländischen Zeitungen
darauf an, wie oft dieselben pro
grammäßig im Auslande erscheinen,
nicht aber innerhalb welchem Zeit
raum sie in das Inland eingeführt
werden.
Stempelfrei sind ferner Fach
blätter, welche der Besprechung
rein wissenschaftlicher, künstlerischer,
technischer oder anderer Fachgegen
ständegewidmet sind und keine anderen
als in ihr Fach einschlagende An
noncen enthalten. Die Anerkennung
als stempelfreies Fachblatt muss aber
behördlich erwirkt werden.
Cur listen, wie sie iu Badeorten aus
gegeben werden, sind frei, wenn sie
sich auf die Aufzählung der Curgäste
beschränken; nehmen sie aber An
noncen auf, so werden die bezüglichen
Nummern stempelpflichtig.
S elb ständige An kündig ungs- und
Anzeigeblätter, welche von An-
kündigungs- und Anzeige - Unter
nehmungen ausgegeben werden, sie
mögen periodisch erscheinen oder nicht,
unterliegen dem Zeitungsstempel
für jedes Exemplar; ebenso auch
andere, nicht als Zeitungen
anzusehende Blätter, die An
kündigungen und Anzeigen annehmen,
z. B. Theaterzettel mit Annoncen.
Stempelfrei sind hingegen
Placate und Ankündigungen
die von Fall zu Fall er-
scheinen. Die früher bestandene be
sondere Stempelgebür für Placat-
und Ankündigungen als solche ist
aufgehoben.
Zeitungsbeilagen sind nur dann
stempelfrei, wenn sie aus derselben
Unternehmung, wie das Hauptblatt
hervorgehen, nur in der Anzahl des
Hauptblattes gedruckt, diesem als inte
grierender Bestandtheil zugelegt wer
den und wenn diese Zusammen
gehörigkeit sowohl auf dem Haupt
blatte als auf der Beilage ersichtlich
gemacht wird. In allen übrigen
Füllen ist die Zeitungsbeilage als
selbständige Zeitung stempelpflichtig,
insoferne sie nicht etwa aus einem
anderen. Grunde, z. B. weil sie pro
grammmäßig nur alle 14 Tage ge
druckt und ausgegeben wird, stempel
frei ist.
Voflwejm.
Für gewöhnliche Briefe beträgt die Gebür in
Oesterreich-Ungarn und nach Deutschland 5 kr., wenn
er nicht über 20 Gramm wiegt. Für Briefe über 20 bis
250 Gramm 10 kr. Nach allen Ländern Europas und nach
Nordamerika kostet ein gewöhnlicher Brief (unter 15 Gramm)
10 kr., eine Correspondenzkarte 5 kr., mit Ausnahme von
Serbien und Montenegro, wohin ein gewöhnlicher Brief 7 kr.
und eine Correspondenzkarte 4 kr. kostet.
Für recormnarrdrerte Briefe ist das Porto wie für
einen gewöhnlichen Brief und außerdem noch eine Recomman-
dationsgebür per 10 kr. zu entrichten. Für den Aufgabsort
selbst beträgt diese Gebür 5 kr.
Für jeden re commandierten Brief, der in Verlust gerathen
ist, leistet die Postanstalt eine Vergütung von 20 fl.; ein solcher
Brief muss jedoch vor Ablauf von 6 Monaten (gerechnet vom
Aufgabstage an) reclamiert werden.
Expressbriefe werden sofort nach Einlangen der Post
dem Adressaten zugestellt. Ist der Adressat im Orte des Abgabe-
Postamtes selbst, so beträgt die Expressgebür 15 kr. Ist der
Adressat nicht im Orte des Abgabe-Postamtes, so beträgt die
Expressgebür 50 kr. für je 7^ Kilometer (circa 2 Stunden)
Entfernung vom Abgabe-Postamte.
Geldbriefe sind, wenn sie nicht über 250 Gramm
schwer sind, in eigenen Couverts, die bei jedem Postamte (das
Stück zu 1 kr.) zu bekommen sind, zu versenden und mit
zwei gleichen Siegeln zu versehen. Geschieht die Geldsendung in
anderen Couverts, so müssen diese mit fünf gleichen Siegeln
gesiegelt sein.
Geldstücke, welche in Briefen versendet werden, müssen
in Papier eingeschlagen und innerhalb des Briefes befestigt sein.
In der Adresse eines Geldbriefes ist das Unter
streichen irgend eines Wortes gänzlich zu vermeiden.
Kreuzbandsendungen. Drucksachen, die unter
Kreuzband, Schleife, in offenen Couverts oder bloß zusammen
gefaltet auf die Post gegeben werden, verlangen eine Porto-
Gebür von 2 kr. bis zum Gewichte von 50 Gramm; von 3 kr.
bis zum Gewichte von 150 Gramm; von 10 kr. bis zum Gewichte
von 500 Gramm; von 15 kr. bis zum Gewichte von 1000 Gramm.
Diese Gebüren gelten für Sendungen in Oesterreich-Ungarn,
und zwischen Oesterreich-Ungarn-Deutschland. 3 kr. 50 bis
100 Gramm. Drucksachen dürfen das Gewicht von 1 Kilo-
gramm nicht übersteigen.
Warenproben und Muster dürfen an sich keinen
Kaufwert haben und müssen so verpackt sein, dass der Inhalt
als Muster leicht erkannt werden kann, auch dürfen sie die
Länge von 20, die Breite von 10 und in der Höhe 5 Centimeter
nicht überschreiten. Auf der Adresse muss sich die Bemerkung
finden „Muster" oder „Proben". Brief darf weder beigeschlossen
-noch angehängt sein. Mustersendungen in Oesterreich-Ungarn
und nach Deutschland verlangen eine Gebür von 5 kr. bis zum
Gewichte von 250 Gramm, welches Gewicht Warenmuster
nicht übersteigen dürfen. Proben und Muster können auch
recommandiert werden und ist hiefür außer der Frankotaxe per
5 kr. noch die Recommandations-Gebür per 10 kr. zu entrichten.
Fahrpostfendnngen. Mit der Fahrpost werden ver
sendet: alle Sendungen mit Wertangabe, daher auch alle
Geldsendungen. Ferner alle Sendungen mit Nachnahme; Privat
briefe und Schristenpakete im Gewichte über 250 Gramm.
Postbegleit - Adressen sind, mit alleiniger Ausnahme
der Geldbriefe, allen Fahrpostsendungen, welche das Gewicht
von 50 Gramm übersteigen, beizugeben.
Vostarrweijirrrgerr (Geldanweisungen).
An allen Orten des Inlandes, in denen sich k. k. Post-
anstalten befinden, können Geldbeträge bis einschließlich 500 fl.
zur Zahlung bei allen anderen Postämtern der österr.-ungar.
Monarchie angewiesen werden. An Orten, an welchen außer
dem Hauptpostamte auch Filial-Postämter bestehen, hat in der
Regel die Einzahlung und Auszahlung solcher Geldbeträge nur
beim Hauptpostamte stattzufinden. Eine Ausnahme tritt nur für
Wien ein, wo die Ein- und Auszahlung auch bei den innerhalb
der Linien Wiens befindlichen Filial-Postämtern erfolgen kann.
Beträge bis 1000 fl. können im wechselseitigen Verkehre
zwischen den hiezu ermächtigten Postcassen zur Auszahlung an
gewiesen werden.
An die Postcassen in Wien und Budapest können bei den
obgenannten Postcassen und Postämtern Beträge bis einschließlich
5000 fl. zur Auszahlung angewiesen werden. Zwischen Wien
(Hauptpostamt) und Budapest (Hauptpostamt) werden gewöhn
liche Postanweisungen bis 5000 fl. ö. W. vermittelt.
Die Einzahlung des Betrages erfolgt durch den Absender
bei der Aufgabe-Postanstalt und die Auszahlung an den Adressaten
durch die Abgabe-Postanstalt.