Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1892 (1892)

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Scala HI. für Tausch- und Kauf-Verträge über bewegliche Sachen, Dienstleistungs-Verträge unter gewissen Voraus 
setzungen (Dienste höherer Kategorie), Glücks-Verträge, Schuldverschreibungen, welche auf Ueberbringer lauten, gewisse 
Gesellschafts-Verträge (Actien-Gesellschaften und Comnrandit-Gesellschaften auf Actieu auf länger als 10 Jahre und 
zwar bei den letzteren nur die Einlagen der Commanditisten), Lieferungs-Verträge. 
Bis zu dem 
Summe 
Summe 
Summe 
Betrage von 
10 fl. 
— fl. 7 kr. 
über 
200 fl. bis 
400 fl. 
2 fl 50 kr. 
über 1600 fl. bis 
2000 
fl. 12 fl. 50 kr. 
über 10 fl. bis 
20 „ 
— n kb „ 
„ 
400 „ „ 
600 „ 
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- „ 63 „ 
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1000 „ „ 
1200 „ 
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3600 
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Ueber 4000 fl. von je 200 fl. 1 fl. 25 kr. mehr. Ein Restbetrag unter 200 fl. ist voll anzunehmen. 
Auszug aus dem Stempeltarif 
Armutszeugnisse frei. 
— Gesuche und Protokolle um Ausfolgung 
von solchen 50 kr. 
Aufkündigung (Wohnung, Pacht rc.), 
' gerichtliche, per Bogen 36 kr. 
— außergerichtliche per Bogen 50 kr.; 
Empfangsbestätigungen über außer 
gerichtliche Aufkündigungen, solange 
hievon kein gerichtlicher Gebrauch 
gemacht wird, frei. 
Aufgebotsnachsichten, das Gesuch, 
wenn es vor das Forum der kirch 
lichen Behörde gehört, stempelfrei, 
sonst 50 kr. 
— Scheine fürjedesBrautpaar50kr. 
Auszeichnungen, Gesuche um, erster 
Bogen 5 fl. 
Bau-, Befund- und Vollendungs-Certi-. 
fieate, auch Protokolle 50 kr. 
— Pläne als Urkunden beziehungsweise 
Urkunden-Bestandtheile 50 kr. 
— Pläne einer Eingabe als Beilage 
dienend 15 kr. 
— Vertrag, wenn der Baumeister das 
Material liefert, Scala III; außerdem 
Scala II. 
Befugnis-Gesuche zum Betriebe eines 
Gewerbes oder einer Privatagentie 
und Anmeldungen freier Gewerbe 
und zwar in Wien und in Städten 
mit mehr als 50.000 Seelen vom 
ersten Bogen 4 fl. 
— in Städten mit 10—50.000 Seelen 
3 fl. 
— in Städten mit 5—10.000 Seelen 
2 fl. 
— in allen übrigen Orten 1 fl. 50 fr. 
— um andere Befugnisse 1 fl. 
Begnadigungs-Gesuche, im allge 
meinen 50 kr., wegen Verbrechen, 
Vergehen und Uebertretungen und 
wegen Gefälls - Uebertretungen frei. 
Nur das außerordentliche Gnaden 
gesuch im Verfahren wegen Gefälls- 
Uebertretungen unterliegt einem 
Stempel von 1 fl. für den ersten Bogen. 
Beilagen zu stempelpflichtigen Ein 
gaben und Protokollen mit Aus 
nahme der Armutszeugnisse 
15 kr., im gerichtlichen Verfahren, 
wenn der Streitgegenstand ohne Neben- 
gebüren nicht mehr als 50 fl. be 
trägt, 10 kr. 
Beneficien-Verleihungen, Gesuch 
50 kr., wenn sie an öffentliche Be 
hörden gerichtet sind oder zur weiteren 
Erledigung zu gelangen haben, sonst 
frei. 
Bestand-Verträge, Scala II. 
Bürgerrechts-Verleihung, Gesuch 
hierum 2 fl. 
Bürgschafts-Urkunden, wenn die 
Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, 
nicht schätzbar ist, per Bogen 50 kr. 
— ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom 
Werte der verbürgten Verpflichtung, 
Scala 11 (siehe „Rechtsbefestigungen"). 
Cautions-, Bestellungs- oder Wid 
mungsurkunden nach dem versicherten 
Werte Scala II (siehe „Rechts 
befestigungen"). 
— Militär - Heiratscautionen, wenn aus 
dem Vermögen der Braut geleistet, 
50 kr. 
— wird die Militär-Heiratscaution von 
dritten Personen unentgeltlich ge 
leistet, wie Schenkungen. 
Cessionen, unentgeltliche, wie 
Schenkungen. 
— entgeltliche, aber über keine 
Schuldforderung, sondern über andere 
Rechte gleich den Kauf- und Ver 
kaufsverträgen nach dem Werte des 
Entgeltes, Scala III. 
Cessionen, entgeltliche, bezüglich Schuld 
forder. (auch Cessionen von Actien) 
nach dem Werte nicht der Forderung, 
sondern des Entgeltes, Scala II. 
— auf Ladescheinen, Lagerscheinen, kauf 
männische Anweisungen von jeder 
Abtretung 5 kr. 
Codicille, vom 1. Bogen 1 fl. (siehe 
„letztwillige Erklärungen"). 
Conti, Noten.Ausweise, sieheRechnungen. 
Dienstboten - Zeugnisse und Reise- 
Urkunden für Dienstboten 15 kr. 
Dispensgesuche an öffentliche Be 
hörden und Aemter 50 kr.; kirch 
liche Dispensgesuche (z. B. um Fasten 
dispens) stempelfrei. 
Ehepacte, Vertrag, welcher in Absicht 
auf die eheliche Verbindung über das 
Vermögen geschlossen wird, nach dem 
Werte des Heiratsgutes und des 
der Gütergemeinschaft unter 
Lebenden unterzogenen beweg 
lichen Vermögens nach Scala II. 
— Wird das Heiratsgut von anderen 
(dritten u. s. w.) Personen geleistet, 
und dieser Umstand entweder in den 
Ehepacten oder in einer eigenen Er 
klärung durch die Unterschrift des 
jenigen, der das Heiratsgut bestellt, 
beurkundet, nebstbei Percentualgebür 
nach dem Verwandtschaftsgrad. — 
Siehe Schenkungen. 
— Aufgebots-Nachsicht, Gesuche darum 
per Bogen 50 kr. 
— Dispensen, Gesuch hierum 50 kr., in 
soweit es sich aber lediglich um die 
kirchl. Dispensen handeln würde, frei. 
Eingaben an öffentliche Behörden 
und zwar außer dem gerichtlichen 
Verfahren 50 kr. per Bogen. Hiezu 
gehören z. B. auch Anzeigen über 
abzuhaltende Versammlungen, nach 
dem Versammlungsrechte. 
Eingaben, im gerichtlichen Verfahren 
in und außer Streitsachen im Allge 
meinen, per Bogen 36 kr. 
— wenn jedoch der Wert des Gegen 
standes im Streitverf. 50 fl. nicht 
übersteigt, per Bogen 12 kr. 
Ausgenommen sind: 
Eingaben, um Befugnis zum Betriebe 
v. Gewerben, Unternehmungen u. s. w. 
s. Befugnis. 
— um Kundmachung öffentlicher Ver 
steigerungen, vom 1. Bogen 1 fl. 
— um Verleihung des Staats- oder Ge 
meinde-Bürgerrechtes, Aufnahme in 
den Gem.-Verband, vom 1. Bogen 2 fl. 
— Jntabulation, Pränotation oder Lö 
schung in den öffentlichen Büchern 
bis zu einem Werte von 50 fl. vom 
i ersten Bogen 36 kr., bei mehr als 
50 fl. bis 100 fl., vom ersten Bogen 
75 kr.; bei über 100 fl. vom ersten 
Bogen 1 fl. 50 kr. 
— um Eintragung der bestehenden oder 
geänderten Firma oder eines,Gesell 
schaftsvertrages, dann Protokollirung 
von Filial-Niederlagen, vom ersten 
Bogen 10 fl. 
— um Eintragung der Procura für 
jeden Berechtigten 5 fl. 
Eingaben, um Eintragung der Ver 
mögensrechte, welche die Ehefrau eines 
Kaufmannes durch Ehepacte erwirbt, 
vom 1. Bogen 5 fl. 
— der Liquidation vom ersten Bogen 
5 fl. 
— UM Bewilligung der Ein-, Durch- 
und Ausfuhr von Staats-Monopols- 
Gegenständen (Tabak, Salz, Schieß 
pulver) und überhaupt um Bewilligung 
zur Ein- oder Ausfuhr von Waren 
vom ersten Bogen 1 fl. Gesuche in 
Fideicommiß - Angelegenheiten vom 
ersten Bogen 1 fl. 
— Appellations- und Revisions-Anmel 
dungen und Beschwerden gegen ge 
richtliche Urtheile, wenn die Urtheils- 
stempelgebür für beide Theile nicht 
mehr als 5 fl. beträgt, dieser Stempel ; 
sonst 10 fl. vom ersten Bogen. — 
Recurse gegen derlei Urtheile die 
Hälfte des für Appellations-An 
meldungen und Beschwerden vor 
geschriebenen Stempels. — Alle 
anderen Recurse, insoweit dieselben 
nicht gesetzlich stempelfrei oder be-
	        
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