Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1890 (1890)

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Auszug aus dem Stempeltarif 
Armutszeugnisse frei. 
— Gesuche und Protokolle um Ausfolgung 
von solcheü 50 kr. 
Aufkündigung (Wohnung, Pacht re.), 
gerichtliche, per Bogen 36 kr. 
-- außergerichtliche, so lange kein gericht 
licher Gebrauch gemacht wird, frei. 
Aufgeb otsn ach sichten, das Gesuch 
50 kr. 
— Scheine für jedes Brautpaar 50 kr. 
Auszeichnungen, Gesuche um, erster 
Bogen 5 fl. 
Bau-, Befund- und Vollendungs-Certi- 
ficate, auch Protokolle 50 kr. 
— Pläne als Urkunden 50 kr. 
Bau-Pläne einer Eingabe als Beilage 
dienend 15 kr. 
— Vertrag, wenn der Baumeister das 
Material liefert, Scala III; außerdem 
Scala II. 
Befugnis-Gesuche zum Betriebe eines 
Gewerbes oder einer Privatagentie in 
Wien vom ersten Bogen 6 fl. 
Befugnis-Gesuche in Städten mit 
mehr als 50.000 Seelen 4 fl. 
— in Städten mit 10—50.000 Seelen 
3 fl. 
— in Städten mit 5—10.000 Seelen 
2 fl. 
— in allen übrigen Orten 1 fl. 50 kr. 
— um andere Befugnisse 1 fl. 
Begnadigungs -Gesuche, im allge 
meinen 50 kr. 
— wegen Gefällsübertretungen 1 fl. 
— wegen Verbrechens oder Polizeiüber 
tretung frei. 
Beilagen zu stempelpflichtigen Ein 
gaben und Protokollen mit Aus 
nahme der Armutszeugnisse 
15 kr. 
Beneficien-Verleihungen, Gesuch 
50 kr. 
Bestand-Verträge nach dem mit der 
Anzahl der Jahre, für welche der 
Bestand-Vertrag geschloffen wurde, 
multiplicirten Bestandpreise Scala II. 
Bürgerrechts-Verleihung, Gesuch 
hierum 2 fl. 
Bürgschafts-Urkunden, wenn die 
Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, 
nicht schätzbar ist, per Bogen 50 kr. 
— ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom 
Werte der verbürgten Verpflichtung, 
Scala 11. 
Cautions-, Bestellungs- oder Wid 
mungsurkunden nach ddm Werte 
Scala II. 
— Militär - Heiratscautionen, wenn aus 
den: Vermögen der Braut geleistet, 
50 kr. 
— wird die Caution von dritten Per 
sonen geleistet, außer 50 kr. noch 
Percentualgebür (von Eltern 1°/ Q , 
von Seitenverw. 4°/ ? . von Fremden 
8°/ 0 , Wiederlage frei). 
Cessionen, unentgeltliche, erfordern 
gleich den Schenkungen für die Ur 
kunde selbst per Bogen 50 kr. 
— überdies aber bei nicht getrennten 
Eheleuten, Eltern und Kindern nach 
dem Werte l°/ 0 , bei Verwandten bis 
einschließlich Geschwisterkindern nach 
dem Werte 4°/ 0 , unentgeltliche in 
allen andern Fällen. 
Cessionen, entgeltliche, aber über keine 
Schuldforderung, sondern über andere 
Rechte gleich den Kauf- und Ver 
kaufsvertrügen nach dem Werte des 
Entgeltes, Scala III. 
Cessionen bezügl. Schuldforder, (auch 
Cessionen von Actien) nach dem Werte 
nicht der Forderung, sondern des Ent 
geltes, Scala II. 
— auf Ladescheinen, Lagerscheinen, von 
jeder Abtretung 5 kr. 
Codicille, von 1 Bogen 1 fl. 
Conti, Noten, Ausweise, Einschreibe 
bücher u. s. w., welche von Handels- 
und Gewerbetreibenden über Gegen 
stände ihres Handels- und Gewerbe 
betriebes an Handels- und Gewerbe 
treibende oder andere Personen aus 
gestellt werden, ohne Unterschied, ob 
dieselben die Saldirung enthalten 
oder nicht, mit Ausschluß der bilan- 
cirten Conti bis 10 fl. stempelfrei, 
über 10 fl. bis 50 fl. 1 kr. und über 
50 fl. 5 kr. 
Werden saldirte Conti zu einem 
gerichtlichen Gebrauche oder anstatt 
der Quittung bei einer öffentlichen 
Easfe beigebracht, so unterliegen sie 
der für Empfangscheine festgesetzten 
Gebür nach Scala II. 
Die Verpflichtung zur Zahlung 
dieser festen Gebür tritt auch dann 
ein, wenn derlei Rechnungen in den 
Text einer kaufmännischen Corres- 
pondenz aufgenommen oder einer 
solchen als Anhang, Beilage u. dgl. 
beigefügt werden. 
Die Unterschrift des Ausstellers 
ist zur Begründung der Gebüren- 
pflicht nicht erforderlich, sondern es 
genügt, wenn die Anstalt oder Person, 
in deren Geschäfte die Ausstellung 
erfolgte, aus der Rechnung z. B. 
aus einer Druckbezeichnung, Stam 
piglie u. dgl. entnommen werden kann. 
Unter 'dieser Voraussetzung unter 
liegen daher auch die in den Ge 
schäften der Hotelbesitzer, Gastwirte 
u. dgl. ausgestellten Rechnungen dieser 
Gebür. 
Dien st boten - Zeugnisse und Reise- 
Urkunden 15 kr. 
Dispensgesnche an öffentliche Be 
hörden und Aemter 50 kr. 
Ehepacte, Vertrag, welcher in Absicht 
auf die eheliche Verbindung über das 
Vermögen geschloffen wird, nach dem 
Werte des Heiratsgutes nach Scalall. 
— Wird das Heiratsgut von anderen 
(dritten u. s. w.) Personen geleistet, 
nebstbei Percentualgebür nach dem 
Verwandtschaftsgrad. — Siehe oben. 
— Aufgebots-Nachsicht, Gesuche darum 
per Bogen 50 kr. Stempel. 
— Dispensen, Gesuch hierum 50 kr. 
Eingaben an öffentliche Behörden, so 
wie Anzeigen über das Versamm 
lungsrecht 50 kr. 
Eingaben, im gerichtlichen Verfahren 
in und außer Streitsachen, per Bogen 
36 kr. 
— wenn jedoch der Wert des Gegen 
standes im Streitverf. 50 fl. nicht 
übersteigt, per Bogen 12 kr. 
— alle andern per Bogen 50 kr. 
Ausgenommen sind: 
Eingaben, um Befugnis zum Betriebe 
v. Gewerben, Unternehmungen u. s. w. 
s. Befugnis. 
— um Kundmachung öffentlicher Ver 
steigerungen, vom 1. Bogen 1 fl. 
— um Verleihung des Staats- oder Ge 
meinde-Bürgerrechtes, Aufnahme in 
den Gem.-Verband, vom 1. Bogen 2 fl. 
— Jntabulation, Pränotation oder Lö 
schung in den öffentlichen Büchern 
b. z. einem Werte von' 50 fl. vom 
ersten Bogen 36 kr. 
— um Jntabulation u. dgl. bei 50 
bis 100 fl, vom ersten Bogen 
' 75 kr. 
— um Eintragung der bestehenden oder 
geänderten Firma oder eines Gesell 
schaftsvertrages, dann Protokollirung 
von Filial-Niederlagen, vom ersten 
Bogen 10 fl. 
— um Eintragung der Procura für 
jeden Berechtigten 5 fl. 
Eingaben, um Eintragung der Ver 
mögensrechte, welche die Ehefrau eines 
Kaufmannes dllrch Ehepacte erwirbt, 
vom 1. Bogen 5 fl. 
— der Liquidation vom ersten Bogen 
5 fl. 
Erziehungs-Beiträge. Gesuche 50 kr' 
— Quittungen darüber nach Scala II' 
Expensnoten zum gerichtlichen Ge" 
brauch, wenn darüber selbst als eine 
Rechnung ein Streit geführt wird, 
50 kr. 
— zu einem anderen gerichtlichen oder 
ämtlichen Gebrauche 15 kr. 
Extracte (Grundbuchs-, Landtafel-, De 
positen-) per Bogen' 1 fl. 
Fassionen zur Bemessung von Ab 
gaben stempelfrei. 
Feilbietungs-Gesuche vom 1. Bo 
gen 1 fl. 
Frachtbriefe, per Stück 5 kr. 
— über Sendungen (nicht durch die k. k. 
Post) bis auf fünf Meilen vom Auf 
gabsorte, per Stück 1 kr. 
Frequentations-Zeugnisse 15 kr. 
Frist - Gesuche zur Terminverlängerung 
36 kr. 
— bei einem Streitgegenstände unter 
50 fl. 12 kr. 
Großjährigkeits-Erklärungen, 
Gesuch 36 kr. 
G r u n d b n ch s - Ex t r a c t e aus dem Jn- 
lande 1 fl., aus dem Auslande 50 kr. 
Gutachten von Sach- oder Kunstver 
ständigen in Parteisachen oder als 
Beweismittel 50 kr. 
Handels- und Gewerbebücher. Die 
Haupt- und Conto-Current-, ferner 
Saldo - Contobücher, der Kaufleute, 
Fabrikanten und Gewerbetreibenden 
für das doppelseitige Flüchenausmaß 
von 5040 Qu.-Ctm. 25 kr. 
— alle anderen u. z. Journal (Tage 
buch), Strazze (Ladenbuch), Cassabuch, 
Primanota, Facturenbuch, (Verkaufs 
buch), Magazinbuch (Jnventarbuch), 
Bilanzbuch, per Bogen (2640 Qu.- 
Ctm.) 5 kr. 
Handelslose Bogen bis 1750 Qu.- 
Ctm. zu obigen Büchern 5 kr., bis 
2640 Qu.-Ctm. 10 kr , darüber 15 kr. 
Das Briefcopirbuch, Wechselcopir- 
buch, Indices (Register) sind stem 
pelfrei.
	        
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