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Tarif für die Iiaker in Linz.
Zwei-
Ipänii.
fl. kr.
—.70
—.50
—.50
— .30
1.
1.50
1. Fahrten nach der Zeit.
Für die erste halbe Stunde
Für jede weitere halbe Stunde -
Jede begonnene halbe Stunde ist als voll zu
berechnen; die Zeit des Wartens und Fahrens ist
gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit vom Beginne
der öffentlichen Straßenbeleuchtung, ist für jede
halbe Stunde um 10 kr. mehr zu bezahlen.
Spazierfahrten in der Stadt (Visitenfahrten) per Stunde
Spazierfahrten außer der Stadt per Stunde. . .
2. Fahrten zum Bahnhöfe und zum Lan
dungsplatz der Dampfschiffe.
Aus allen Theilen der Stadt zum Bahnhöfe oder
umgekehrt 1.—
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff eines halb
stündigen Wartens . . . 1.50
Von Urfahr zum Bahnhöfe oder unrgekehrt . . .1.30
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff eines halb
stündigen Wartens 1.70
Aus allen Theilen der Stadt, von Urfahr zum Law
dungsplatze oder umgekehrt —.80
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff eines halb
stündigen Wartens 1.80
Wird bei diesen Fahrten der Fiaker zu län
gerem Aufenthalt benützt, so ist hiefür die Taxe
für die Fahrten nach der Zeit zu bezahlen. Hand
gepäck, das im Innern des Wagens untergebracht
werden kann, ist frei; für größere Koffer und schweres
Gepäck ist der Fiaker berechtigt, per Stück 15 kr.
anzusprechen.
3. Fahrten in der Stadt.
In das Theater. Hinfahrt allein —.70
Rückfahrt aus demselben 1.—
Zu Bällen und Unterhaltungen in der Stadt. Hin
fahrt allein —.70
Abholen von denselben . . 1.—
Zu Bällen und Unterhaltungen im Volksgarten,
Märzenkeller und Urfahr. Hinfahrt allein . . . 1 —
Rückfahrt von denselben 1.—
Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens
nach der Taxe für Zeit-Fahrten zu bestimmen. Hat
ein Fiaker bei Abholung oder Rückfahrt zu meh
reren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für
jedesmaliges Anhalten 20 kr. zu fordern.
Zur Schwimmschule —.60
Zum Friedhofe. Hinfahrt allein . 1
Hin- und Rückfahrt mit halbstündigem Auf
enthalte 1.50
Bei Leichenbegängnissen und Kindstaufen . . . 2.—
4. Fahrten in die Umgebung.
Nach dem Freinberge, zum Jägermayr oder zum
Irrenhaus. Hinfahrt allein 1.50
Ein
spann,
fl. kr.
—.70
1.—
.60
1.—
—.80
1.20
—.80
.50
—.40
—.60
—.40
—.60
—.60
—.60
—.40
.60
Zwer-
spänn.
fl. kr-
Hin- und Rückfahrt mit halbstündigem Aufent
halte 2.—
Vom Bahnhöfe nach dem Freinberge, zum Jägermayr
oder zum Irrenhaus. Hinfahrt allein . . . .2.—
Hin- und Rückfahrt mit halbstündigem Auf
enthalte 3.—
Nach Buchenau oder Bachl. Hinfahrt allein . . . 2.—
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf-
enthalte 4.—
Mit mehr als zweistündigem Aufenthalte . 5.—
Nach Wilhering, Leonding, Kleinmünchen, Ebelsperg,
Zizlau, Auhof, St. Magdalena, Edtmühl. Hinfahrt
allein 2.—
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf
enthalte 4.
Mit mehr als zweistündigem Aufenthalte . . 5.
Nach Ottensheim und Kürenberg. Hinfahrt allein . 3.—
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf
enthalte 5.—
Mit mehr als zweistündigem Aufenthalte . . 6.—
Nach Neubau, Traun, Pöstlingberg, Dörnbach, Guten
Rath, Banglmayr, Steyregg, Wildberg. Hinfahrt
allein 4.—
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf
enthalte 5.—
Ein-
svänn.
fl. kr.
1.40
1.40
1.80
1.50
2.50
3.50
1.50
6.—
2.60
3.50
2.—
3.50
3.50
2.50
3.50
4.—
5. -
6. -
3.-
4.—
5.50
1.—
1.—
1.—
Mit mehr als zweistündigem Aufenthalte . .
Die Taxe gilt für die Hin- und Rückfahrt und
mit einem mehr als zweistündigen Aufenthalt
bei vorstehenden Fahrten nur dann, wenn der
Fiaker hiedurch nicht länger als einen halben
Tag, d. i. sechs Stunden in Anspruch ge
nommen wird.
Nach St. Florian und Enns. Hinfahrt allein . .
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf
enthalte
Nach Müllacken, Landshaag, Aschach, Eferding. Hin
fahrt allein ° . 6.
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung des ganzen
Tages 8.
Nach Kirchschlag, Scharten, Aschach (über Eferding).
Hinfahrt allein 7.-
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung des
ganzen Tages 9.
Nach Kremsmünster, Hall und Daxberg .... 10.
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung des
ganzen Tages 12.— 8.—
Die Mautgebüren und Ueberfuhrtaxen hat bei allen
Fahrten der Passagier zu bestreiten. Trinkgelder anzusprechen,
sind die Fiaker nicht befugt. Für alle in diesem Tarife nicht
taxirten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem
Übereinkommen überlassen. In den Sommermonaten, d. i. vom
1. Mai bis Ende September, kann an Sonn- und Feiertagen
die Taxe für die zuletzt angeführten sieben Posten um einen
Gulden erhöht werden.
Die Fiaker haben diesen Tarif im Wagen aufzubewahren
und dem Passagier auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.
5.—
6.50
6.—
Werzeichniß der wichtigsten Weymärkte Hßerösterreichs.
1. Hausruckkreis.
T i m m e l k a m: Montag nach Michaeli, der größte Oberösterreichs;
Mond fee: Montag vor Michaeli;
Schwanenstadt: am Michaelitag;
Schörfling am Gallustag (16. Okt.), fällt dieser auf einen
der 3 letzten Tage der Woche, so am Montag nach Galli;
St. Georgen im Attergau: am Simonitag (28. Okt.);
Vöcklabruck: am Barthlmäitag (84. Aug.)
Franken bürg: am Martinitag (11. Nov.) Pferde- und Horn
viehmarkt ;
Eferding: Donnerstag nach Galli Hornviehmarkt, am 29. Nov.
Schweinemarkt;
Goifern: Samstag nach Michaeli;
Neukirchen am Wald: Mittwoch nach dem Michaeli-Viehmarkte
zu Timmelkam.
Wels: 1. Pferdemarkt am Donnerstag nach dem Aschermittwoch,
2. Pferdemarkt Montag nach dem Dreifaltigkeitssonntag.