Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1888 (1888)

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Bestätigung jeder weiteren Parteiunter 
schrift 25 kr. — von Tabularurkunden 
gerichtl 36 kr., notar. 10 kr. 
Lehrbriefe ä 50 kr. 
Letztwillige Anordnungen l fl. 
Licitationen, Licitations-Bedingnisse 
50 kr. 
— Gesuche um Kundmachung 1 fl. 
Lieferungs-Verträge, wonach 
Sachen oder Arbeiten sammt dem 
Stoffe um einen bedungenen Preis 
zu liefern sind, nach diesem Preise 
Scala III, wird jedoch bloß die 
Arbeit geliefert, nach dem bedungenen 
Preise Scala II. 
Löschungen aus dem Grundbuche. Ge 
suche hierum, wenn der Wert 50 fl. 
nicht übersteigt, vom 1. Bogen 36 kr., 
von 50—100 fl. vom 1. Bogen 75 kr., 
über 100 fl. vom 1. Bogen 1 fl. 50 kr 
Mahnverfahren. Zahlungsbefehle bis 
25 fl. 25 kr. 
— bis 50 fl. 50 kr., über 50 fl. 1 fl. 
Matrikel-Scheine. Werden mehrere 
Tauf-, Todes- rc. Fälle in einem 
Auszuge angeführt, von jedem ein 
zelnen Falle 50 kr. 
Matrikel-Scheine für Mittelschüler 
und Hörer an Universitäten, Volks- 
Hochschulen) 50 kr. 
Meist er r e ch ts-Verleihungs- 
urkunde 1 fl. 
Messenstiftungen per Bogen 50 fr. 
und außerdem vom Stiftungscapital 
8 o/ o . 
Offerte per Bogen 50 kr. 
Pachtverträge nach dem Werte des 
Pachtschillings, Scala II. 
Pensionsgesuche 50 kr. 
Psandvertrag e nach der Höhe der 
Schuld. Scala II. 
Pfandscheine über den Empfang eines 
Handpfandes per Bogen 50 kr. 
— über Vorschüsse auf Wertpapiere od. 
Waren, wenn die Vorschüsse von 
hiezu befugten öffentlichen Anstalten 
nur auf 3 Monate gegeben werden, 
sowie jede Prolongation auf nicht 
länger als 3 Monate nach dem Bor 
schußbetrage. Scala I. 
— alle andern nach Scala II. 
Präsentationen auf geistliche Pfründen 
oder auf Stiftungen an öffentliche 
Behörden von Privatpersonen 50 kr. 
Protokolle, gebürenpflichtige: 
a) 1. Alle, welche die Stelle einer 
Eingabe vertreten, siehe Eingaben. 
2 Alle jene, welche eine Rechts- 
urkunde enthalten, unterliegen außer 
der für den ersten Bogen der Rechts 
urkunde festgesetzten Gebür im ge 
richtlichen Verfahren auch noch der 
Stempelgebür von 36 kr. und bei 
einem Werte unter 50 fl. 12 kr. 
d) welche von einem Gerichte in 
und außer Streitsachen aufgenommen 
werden und nicht schon unter a) be 
griffen sind, 36 kr. 
Uebersteigt der Wert des Streit 
gegenstandes ohne Nebengebüren nicht 
50 fl., mit Ausschluß der Protokolle 
über Appellations- und Revisions 
Anmeldungen und über Recurse, durch 
aus 12 kr. 
e) welche von anderen Behörden 
aufgenommen werden und nicht schon 
unter a) begriffen sind; über Streitig 
keiten zwischen zwei Privaten: wenn 
der Wert des Streitgegenstandes 50 fl. 
nicht übersteigt, 15 kr. 
In allen anderen Fällen 36 kr. 
Befunde, Zeugenverhöre und an 
dere Vernehmungen zur Erhebung 
von Thatumständen oder Sachver- 
hältnissen, über welche ein Private 
um die Ertheilung eines amtlichen 
Zeugnisses oder um eine amtliche 
Gestattung einges dritten ist, 50 kr. 
Quittungen nach Scala II., unter 
2 fl. frei. 
Rechnungen über 50 fl. von Handels- 
und Gewerbetreibenden, p. Bogen 5 kr. 
— über 10 fl. bis einschl. 50 fl. per 
Bogen 1 kr. 
— jedoch bei Forderungen bis einschließ 
lich 10 fl. frei. 
— bilanzirte per Bogen 5 kr. 
Saldirung, Bestätigung auf Conti, 
Rechnungen oder Ausweisen, welche 
mit 5 kr.- oder 1 kr.-Stempel versehen 
sind, frei; auf anderen nicht von 
Handels- und Gewerbsleuten, Scala II. 
Schenkungen. Die Urkunden darüber 
unterliegen ohne Rücksicht auf den 
geschenkten Gegenstand dem Urkunden- 
stempel. 
Die Urkunden über Schenkungen: 
a) unter Lebenden von jedem Bogen 
50 kr. 
b) auf den Todesfall vom 1. Bogen 1 fl. 
Schuldscheine und Schuldbriefe, nach 
dem Werte der dargeliehenen Sache, 
Scala II; wenn sie auf Ueberbringer 
und auf nicht länger als 10 Jahre 
lauten, ebenfalls Scala II; wird je 
doch die Dauer verlängert oder lauten 
sie auf unbestimmte Zeit oder über 
10 Jahre, nach Scala III. 
Schulgeld- Befreiungs-Gesuche, 
mit einem Armuts-Zeugnisse belegt 
frei. 
Sequestrationsgesuche, von jedem 
Bogen 36 kr. 
Staatsbürgerrecht, Gesuche um Ver 
leihung desselben 2 fl. 
Stammbäume, von den Matrikel 
führern verfaßt oder bestätigt, für 
jeden Geburts-, Trauungs- oder 
Todesfall 50 kr. 
— von Privatpersonen verfaßt, als Bei 
lagen 15 kr. 
Tabak- und Stempelverschleiß- 
Licenzen, Gesuche hierum 1 fl. 
Tanzmusik-Licenzen, Gesuche 
hierum 1 fl. 
Testamente- vom ersten Bogen 1 fl. 
V e r ehelichungs-Bewilligungen 
z. B. des Vaters an die minderst 
Tochter von Privaten 50 kr. 
Verkünd sch ein für jedes Brautpaar 
50 kr. 
Versprechen, zur Eingehung eines 
Vertrages bindend, 50 kr. 
Vollmachten, wenn sie keine Lohnzu 
sicherung enthalten, von jedem Bogen 
50 kr. 
— außerdem nach dem Betrage des zu 
gesicherten Lohnes Scala II. 
Waffenpüsse, per Stück 1 fl. 
W a f f e n ü b u n g : Gesuche um Enthebung 
50 kr. 
— Gesuche um Abstellung auf einem 
anderen Affentirungsplatz 50 kr. 
Wahlfähigkeits-Decrete 1 fl. 
Wanderbücher von jeder Ausferti 
gung 15 kr. 
Wechsel-Prolongationen. Je nach 
dem die Prolongation nach der ur 
sprünglichen Verfallsfrist des Wechsels 
auf die Dauer innerhalb 6 Monat oder 
über 6 Monat hinaus erfolgt; im er 
steren Falle nach Scala I und im 
letzteren Falle nach Scala II. 
Würden, Gesuche um Verleihung der 
selben vom 1. Bogen 5 fl. 
Zeitungs-Verschleiß- Licenzen, 
Gesuch 1 fl. 
Zeugnisse, von landesfürstl. Behörden, 
od. Aemtern ausgestellt, v. l.Bg. 1 fl. 
— von andern Behörden od. Aemtern, od. 
von Privatpersonen ausgestellt per 
Bogen 50 kr. 
— für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, 
Taglöhner, u.s.w.,vonjedemBg. 15kr. 
— Studien-, von ordentlichen Schülern 
je 15 kr.; von außerordentlichen 50 kr. 
— über Prüfungen bei Normal-, Haupt- 
und Trivialschulen über Christenlehre 
stempelfrei. Wird der Erfolg mehrerer 
Semester oder Jahrgänge gleichzeitig 
bestätigt, ohne daß es Absolutorien 
sind, für jedes Semester oder Jahr 
gang 15 kr. 
— Absolutorien über Studien 50 kr. 
Zollverfahren, Eingaben um Be 
willigung zum zollfreien Bezüge, 
50 kr. 
— Recurse gegen Entscheidungen in Zoll 
eingaben bis fl. 50 15 kr. 
— über fl. 50 36 kr.
	        
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