Volltext: Ueber die Vornahme der Fleischbeschau auf dem Lande

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Gelegenheit sich die Ueberzeugung zu verschaffen, ob die 
Vorschriften über die Fleischbeschau in Vollzug gesetzt worden 
sind und gehörig gehandhabt werden, und bei wahrgenom— 
menen Uebertretungen alsogleich das gesetzliche Verfahren 
hierüber einzuleieten. 
Linz, am 23. Jänner 18866. 
Sr. k. k. Apost. Majestät wirklicher geheimer Rath und Statthalter 
im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns: 
Eduard Freiherr von Bach m. p. 
Belehrung für die Fleischbeschauer. 
Diie von den Gemeinden zur Fleischbeschau aufgestellten 
Personen haben ihr Amt in dreifacher Beziehung zu ver— 
richten. Die Beschau betrifft nämlich:: 
J. das zur Schlachtung bestimmte lebende Vieh; 
II. Thiere im bereits geschlachteten Zustande; oder 
III. Bestandtheile von Schlachtvieh im ausgeschrot— 
teten Zustande oder in Zubereitungen.— 
Ueber die Kennzeichen des gesunden oder krankhaften 
Zustandes dieser drei Arten von Beschauobiekten hat sich 
jeder Fleischbeschauer genaue Kenntnisse eigen zu machen 
und darnach seinen Befund in dem Beschauzettel einzu— 
tragen, beziehungsweise die Erlaubniß zum Genusse für 
Menschen zu ertheilen oder zu versagen. 
I 
Beschau des Viehes im lebenden Zustande. 
Zeichen von guter Gesundheit lebender Thiere im 
Allgemeinen sind 
A4A. Weim Rindvieh. . 
Die Thiere sehen munter aus und bewegen Ohren und 
Schweif, halten den Kopf aufrecht, die Augen sind lebhaft,
	        
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