Volltext: Ueber die Vornahme der Fleischbeschau auf dem Lande

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Haut gelb, die Muskeln verschrumpft, die Drüsen verhärtet, 
das Fleisch fast aufgezehrt. 
Bei Schweinen kommt die Bräune, der Roth— 
lauf, die giftige Zungenblatter, die Borstenfäule und 
der Ruß als Krankheiten vor, nach welchen der Genuß des 
Fleisches ganz zu verbieten ist. 
Im Kadaver zeigt sich nach der Bräune:; dunkelrothes 
Fleisch und Blut, brandige Geschwülst im Halse, außer den 
Veränderungen wie beim Milzbrand der Rinder; beim 
Rothlauf: Scharlachausschlag an Brust und Bauch; nach 
der Zungenblatter oder Rankore: erbsengroße Geschwulst 
am Gaumen, an der Zunge oder im Maule von bräun— 
licher oder schwärzlicher Farbe, Brand und Entzündung im 
Schlunde, Magen und Gedärmen, dunkelrothes Fleisch, 
schwarzes Blut; bei der Borstenfäule: büschelweise Borsten, 
die Drüsen am Halse, Luftröhre, Schlund und Kehle ent— 
artet, die Baucheingeweide geschwürig, das Gehirn und 
seine Häute mit schwarzem Blute unterlaufen; der Ruß 
besteht in schwarzen Hautschuppen am Halse, Bauch und 
Brust, die Borsten sind struppig, Abmagerung und After⸗ 
vorfälle. 
III. 
Beschau von ansgeschrottetem, aufbewahrtem, ge⸗ 
räuchertem Fleische und Würsten. 
Außer der Untersuchung der Schlachtthiere im lebenden 
und getödteten Zustande ist der Fleischbeschauer auch zuweilen 
berufen, über die Beschaffenheit und Genußbarkeit von bereits 
zerstückeltem Fleische und den daraus zubereiteten Artikeln 
einen Befund abzugeben; er muß daher auch die Zeichen 
des ausgeschrottenen Fleisches nach der Schlachtung im 
frischen Zustande sowohl, als nach längerer Aufbewahrung, 
dann die Eigenschaften des geräucherten Fleisches und der 
Würste kenne. 
Bereits wurde unter Abschnitt II. der Unterschied des 
gesunden und schlechten Fleisches angegeben. Durch längere
	        
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