Volltext: Descartes' Schule [1. Band. Zweiter Theil, zweite völlig umgearbeitete Auflage] (1,2,2 / 1865)

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*) Tract. pol. Cap. V. § 6. 
Begriffe nach eine friedliche Macht, die nicht durch Kriegsrecht 
entschieden werden darf; seine Lebensordnung ist der gesicherte 
Rechtszustand; seine Unterthanen sind Bürger, nicht Sclaven, 
und seine Herrscher sind nicht Tyrannen, sondern Obrigkeiten *). 
7. Die rechtmäßigen Staatsformen. 
Mithin sind nur die Staatsformen berechtigt, in denen die 
höchste Gewalt nicht durch Unterdrückung, sondern durch die Ueber 
einstimmung Aller gebildet wird, und deren Träger nicht als der 
Herr, sondern als das Organ der Gesellschaft handelt. Dieses 
Organ, welches die gemeinsame und einmüthige Staatsgewalt 
ausmacht, kann durch Viele, durch Einige, durch Einen reprä- 
sentirt werden. Die Vielen sind das Volk und dessen Versamm 
lung, die Wenigen sind die Patricier und deren Senat, der Eine 
ist der Fürst mit seinen Ministern. Die Regierung des Volks 
bildet die Demokratie, die Regierung des Patriciats bildet 
die A r i st o k r a t i e, die des Fürsten die M o n a r ch i e. Unter allen 
drei Regierungsformen kann ein geregeltes und sicheres Staats 
leben stattfinden, obwohl sie nach der Natur ihrer Verfassung 
und bei der Beschaffenheit der menschlichen Charaktere nicht den 
selben Grad der Festigkeit haben. Denn in der Demokratie ist 
die Staatsmacht dem Wechsel der Personen ausgesetzt und darum 
die Rechtsordnung den fortwährenden Störungen und Bewegun 
gen der Parteien preisgegeben; in der Monarchie dagegen ist das 
Staatsleben fortwährend bedroht von der Gefahr des Despotis 
mus. Dort ist die Staatsgewalt zu massenhaft, um einmüthig, und 
hier zu vereinzelt, um gemeinsam zu bleiben. Aus diesem Grunde
	        
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