Volltext: Einige Worte über Erziehung

III 
II 
V 
Ad V. Die Prüfungen, welche früher am Schlüsse des Semesters 
oder des Schuljahres in jeder Klasse abgehalten wurden, 
haben aufgehört. 
Nur die Schüler der achten Klasse haben sowohl die 
schriftliche als mündliche Maturitätsprüfung zu bestehen, 
Letztere wird unter dem Vorsitze des k. k. Schulrathes 
feierlich vorgenommen und das Resultat derselben 
kombinirt mit den Leistungen während des Schuljahres 
entscheidet über die Befähigung jedes Einzelnen zum 
Uebertritte an die Universität. 
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