Volltext: Streifzüge im Gebiete der österreichischen Geschichte und Sage

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Böheim eingebohrne Adeliche Kinder, wann sie dermahlen, nach 
absolvirten Studiis, zu einigen Aemtern aspiriren möchten, 
caeteris paribus, in ihrer Beförderung für andern Concurrenten 
beobachtet werden sollen. 
Und gebiethen hierauf allen und jeden Unsern Unterthanen, 
und Getreuen, was Würden, Standes, Ambts , oder Wesens, 
die in Unserem Erb - Königreich Böheim seyn, hiemit ernst- 
und vestiglich, dass Sie dikberührtes Unser Königliches Semi- 
narium S. Wenceslai, in Unserer Königlichen Alten Stadt Prag, 
bey diesen Unseren demselben ertheilten Begnadungen, kräfftig 
schützen, und Hand-haben, solchemnach nicht allein erst-ver- 
merckte Unsere der darinnen studirenden, und im Königreich 
eingebohrnen Adelichen Jugend, wegen ihrer Beförderung zum 
besten geschöpffte gnädigste Resolution, bey denen sich ereig 
nenden Aperturen gebührend beobachten, sondern auch die, 
auf ob-verstandene Mass, und Weise nobilitirte Primos Philo- 
sophiae Mägistros, hinführo für Adeliche Personen erkennen, 
selbige andern Unsers Erb - Königreichs Böheim Nobilitirten 
gleich halten, und annehmen, zulassen, würdigen, ehren, und 
an ob-erzehlten Unsern Begabungen, und Freyheiten nicht 
hindern, noch irren, sondern sie deren geruhiglich gebrauchen, 
gemessen, und gäntzlich dabey verbleiben lassen, darwieder 
selbst nicht thun, noch das jemand andern zu thun verstatten, 
als lieb einem jeden seye, Unsere schwere Straff und Ungnad, 
und dazu eine Poen, nehmlich fünfftzig Mark löthiges Goldes 
zu vermeiden, die ein jeder, so offt er freventlich darwieder 
handelte, Uns halb in Unsere Königliche Cammer, und den 
andern halben Theil denen jenigen, so hiewieder beleidiget 
würden, unnachlässlich zu bezahlen verfallen seyn solle. 
Zu Urkund, etc. etc. Lintz den 4. November Anno 1680. 
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