Volltext: Türkische Kriegsfinanzwirtschaft [94]

durch Schuldforderungsn gemäß den geltenden Gesetzen beglichen 
Nachdem ich Ihnen in groben Amrissen ein wahrheitsgetreues, 
wenn auch etwas düsteres und beunruhigendes Bild unserer 
Nationalschuld gegeben habe, möchte ich mit Ihrer Erlaubnis eine 
andere, uns ebenfalls im höchsten Grade interessierende Frage 
behandeln: die des Papiergeldes, das wir gegen die von der 
b) ferner: sämtliche Schulden von juristischen oder Privatpersonen 
bzw. deren Vater, Mutter, Kinder, Gatte oder Gattin, Bruder 
oder Schwester die aus Abgaben an den Staat, wie Grund- 
und Äaussteuer, Gewerbesteuer (Temettü), Äammel- (Aghnam), 
Kamel- (Dewe) und Büffelsteuer (Dschamus), sowie aus Mieten 
S. 393):
	        
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