Volltext: Türkische Kriegsfinanzwirtschaft [94]

Das als Gegenwert für diese Schatzanweisungen auszugebende 
Papiergeld wird für unsere Bedürfnisse bis Ende August (1917) 
genügen. Die von Deutschland allein in Schatzanweisungen ge¬ 
liehene Summe wird also hiermit 79 Mill. türk. Pfund be¬ 
tragen. 
Rechnen wir diesen 79 Millionen die in Gold bzw. Gold¬ 
zertifikaten entliehenen 11 Mill. türk. Pfund hinzu, so beträgt die 
Summe 90 Millionen. Fügen wir die obenerwähnten 2374000 
türk. Pfund, zahlbar in Gold in Konstantinopel, hinzu, die für- 
dringende militärische Arbeiten übernommen wurden, so erhalten 
wir die Summe von 93 Mill. türk. Pfund. Diese Anleihen bzw. 
Vorschüsse dienten zur Deckung unserer inneren Ausgaben. Außer¬ 
dem schloffen wir noch andere Anleihen ab zur Bezahlung der 
durch die Eisenbahngesellschaften ausgeführten Militärtransporte, 
der Coupons der Inhaber ottomanischer Wertpapiere in Deutsch¬ 
land,*) sowie der in Deutschland und Österreich-Angarn zu Militär¬ 
zwecken gekauften Gegenstände und Waren. So haben wir bei 
der deutschen Regierung 20 Mill. Mark zur Zahlung der durch 
die Anatolische und Bagdadbahn geleisteten Militärtransporte, 
17 Mill. Mark bei derselben Negierung zur Zahlung der Coupons 
unserer Anleihen vor dem Kriege, 208 Mill. Mark zur Zahlung 
der in Deutschland eingekauften Lebensmittel und 250 Mill. 
Mark endlich aus Grund des jüngsten Vertrages entliehen, deren 
Verwendung noch nicht feststeht; diese Summe beträgt insgesamt 
496 Mill. Mark — 25 Mill. türk. Pfund (1 türkisches Pfund 
= 20 Mark). 
Abgesehen davon schulden wir Deutschland noch etwa 20 bis 
25 Mill. türk. Pfund für seit Beginn des Krieges gekaufte 
Munition. Kurz, die Anleihen, die wir mit Deutschland 
seit Ausbruch des Krieges bis heute abgeschlossen 
haben, sei es in Gold oder in Mark, in Schatzan- 
weisungen oder als Gegenwert für Lebensmittel und 
Munition, betragen 142 Mill. türk. Pfund. Das ist 
die Gesamtziffer der Beträge, die wir unserem Bundesgenossen 
gemäß den mit ihm bis Ende des kommenden August (1917) ab¬ 
geschlossenen Verträge schulden. 
*) Der Genauigkeit halber sei bemerkt, daß in dem im „Äilal" vom 
4. März 1917 veröffentlichten nichtamtlichen Texte auch -Österreich-Ungarn 
mitgenannt ist. 
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