Volltext: Hinterlassene Werke über Krieg und Kriegführung des Generals Carl von Clausewitz erster Band (1 : Vom Kriege ; 1 ; / 1832)

52 
Bestrebens kann allerdings die Veranlassung dazu sein, 
aber dann geschieht es immer auf die Gefahr, ob dieser 
Weg der angemessene sei, welches von ganz andern Be¬ 
dingungen abhangt, die nicht in uns, sondern im Gegner 
liegen. Dieser andere, unblutige Weg kann also keines¬ 
wegs als das natürliche Mittel betrachtet werden, um der 
überwiegenden Sorge für die Erhaltung unserer Strcit- 
krafte genug zu khun, vielmehr würden wir diese, in Fäl¬ 
len, wo ein solcher Weg den Umständen nicht entspräche, 
dadurch vollkommen zu Grunde richten. Sehr viele Feld¬ 
herren sind in diesen Irrthum verfallen, und dadurch zu 
Grunde gegangen. Die einzige nothwendige Wirkung, welche 
das Übergewicht des negativen Bestrebens hat, ist das 
Aufhalten der Entscheidung, so daß der Handelnde sich 
gewissermaßen in das Abwarten der entscheidenden Augen¬ 
blicke hinein stüchtet. Die Folge davon pstegt zu sein: das 
Zurückverlegen der Handlung in der Zeit, und inso¬ 
fern der Raum damit in Verbindung steht, auch im Raum, 
so weit es die Umstände gestatten. Ist der Augenblick, 
wo dies ohne überwiegenden Nachtheil nicht weiter gesche¬ 
hen könnte, gekommen: so muß der Vortheil der Nega¬ 
tive als erschöpft betrachtet werden, und nun tritt das 
Bestreben zur Vernichtung der feindlichen Streitkraft, 
welches nur durch ein Gegengewicht aufgehalten, aber nicht 
verdrängt war, unverändert hervor. 
Wir haben also in unseren bisherigen Betrachtungen 
gesehen, daß es im Kriege vielerlei Wege zum Ziel, d. h. 
zur Erlangung des politischen Zwecks, giebt, daß aber das 
Gefecht das einzige Mittel ist, und daß darum alles unter 
einem höchsten Gesetz steht: unter der Waffenentschei¬ 
dung; daß, wo sie faktisch am Gegner in Anspruch ge¬ 
nommen wird, dieser Recours niemals versagt werden
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.