Volltext: Hinterlassene Werke über Krieg und Kriegführung des Generals Carl von Clausewitz erster Band (1 : Vom Kriege ; 1 ; / 1832)

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Anordnungen solcher Art sind: Märsche in getrennten 
Massen und Kolonnen, Avantgarden und Seitcnkorps, 
Reserven die mehr als einem strategischen Punkt zur Un¬ 
terstützung dienen sollen, Versammlung der einzelnen Korps 
aus weitläufigen Ouarticren u. si w. Man steht, daß sie 
unaufhörlich Vorkommen und gewissermaßen die Scheide¬ 
münze in dem strategischen Haushalt ausmachen, während 
die Hauptschlachten, und Alles was mit ihnen auf gleicher 
Linie steht, die Gold- und Thalerstücke sind. 
Achtes Kapitel. 
Einverstandniß beider Theile zum Gefecht. 
Kein Gefecht kann ohne gegenseitige Einwilligung dazu 
entstehen, und von dieser Idee, welche die ganze Grundlage 
eines Zweikampfs auömacht, geht eine gewisse Phraseologie 
der historischen Schriftsteller aus, die zu vielen unbestimm¬ 
ten und irrigen Vorstellungen verführt. 
Die Betrachtung der Schriftsteller dreht sich nämlich 
häufig um den Punkt: daß der eine Feldherr dem andern 
die Schlacht angcboten und dieser sie nicht angenom¬ 
men habe. 
Aber das Gefecht ist ein sehr modifizirter Zweikampf, 
und die Grundlage desselben besteht nicht bloß in der ge¬ 
genseitigen Kampflust, d. h. Einwilligung, sondern in den 
Zwecken, welche mit dem Gefecht verbunden werden; diese 
gehören immer größeren Ganzen an, und das um so mehr, 
als selbst der ganze Krieg, als Kampfeinheit gedacht, po¬ 
litische Zwecke und Bedingungen hat, die einem größeren
	        
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