Volltext: Hinterlassene Werke über Krieg und Kriegführung des Generals Carl von Clausewitz erster Band (1 : Vom Kriege ; 1 ; / 1832)

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Dreizehntes Kapitel. 
Strategische Reserve. 
Eine Reserve hat zwei Bestimmungen, die sich wohl 
von einander unterscheiden lasten, nämlich: erstens, die Ver¬ 
längerung und Erneuerung des Kampfes, und zweitens, 
der Gebrauch gegen unvorhergesehene Fälle. Die erste Be¬ 
stimmung setzt den Nutzen einer succcssiven Kraftanwcn- 
dung voraus, und kann deshalb in der Strategie nicht 
Vorkommen. Die Fälle, wo ein Korps nach einem Punkt 
hingesthickt wird, der im Begriff ist überwältigt zu wer¬ 
den, stnd offenbar in die Kategorie der zweiten Bestim¬ 
mung zu setzen, weil der Widerstand, welchen man hier 
zu leisten hat, nicht hinlänglich vorhergesehen worden ist. 
Ein Korps aber, was zur bloßen Verlängerung des Kam¬ 
pfes bestimmt, und zu dem Behuf zurückgestellt ist, würde 
nur außer dem Bereich des Feuers gestellt, dem im Ge¬ 
fecht Befehlenden untergeordnet und zugewiesen, mithin 
eine taktische und keine strategische Reserve sein. 
Das Bcdürfniß aber, eine Kraft für unvorhergese¬ 
hene Fälle bereit zu haben, kann auch in der Strategie 
Vorkommen, und folglich kann es auch strategische Reserve 
geben: aber nur da, wo unvorhergesehene Fälle denkbar 
sind. In der Taktik, wo man die Maaßregeln des Fein¬ 
des meistens erst durch den Augenschein kennen lernt, und 
wo jedes Gehölz und jede Falte eines wellenförmigen Bo¬ 
dens dieselben verbergen kann, muß man natürlich immer 
mehr oder weniger auf unvorhergesehene Fälle gefaßt sein, 
um diejenigen Punkte unseres Ganzen, welche sich zu schwach 
zeigen, hinterher zu verstärken, und überhaupt die Auord- 
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