Volltext: Ursprung und Gründung des Linzer Lyceums durch die Errichtung der philosophischen Fakultät, mehrerer Seminarien, Fundationen und Stipendien

über die Professoren feines Faches, und eine Ober- 
aufsicht über die Schüler desselben. Der Direktor 
*fl zugleich Präses der ihm anvertrauten Fakultät, 
und nur m seinem Nahmen sind die Verfammlun- 
gen der Fakultät anzusagen. 
r.nr"^em ^^ektor ist das Recht eingeräumt, Vor- 
schlage zur Errichtung einer neuen Lehrkanzel, oder 
zur Abänderung in dem Plane selbst der hohen Lan- 
desflelle vorzulegen, wenn er es für sein Studien- 
nothwendig, oder sehr nützlich findet. Im 
WIK jemand außerordentliche Vorlesungen halten 
zu dürfen wünschet, so hat der Direktor den Vor- 
Mag hierüber der Landesstelle vorzulegen, und die 
Genehmigung abzuwarten. — Der Direktor hat die 
Obsorge, daß die Vorlesungen an den vorgeschrie- 
denen Tagen und Stunden ohne Abkürzung von den 
Professoren gegeben werden. Seine Aufmerksam- 
reit geht dahin, daß der Vortrag der Professoren 
Aber ihr Lehrfach nach der ihnen ertheilten Amts- 
Vorschrift eingerichtet, daß er verständlich, deutlich 
und lebhaft fey, daß sie sich genau an die vorge¬ 
schriebenen Lehrbücher halten, daß sie nicht eigen- 
mächtig von den darin aufgestellten Grundsätzen ab- 
wcjchm, daß fo bald möglich da, wo noch ordent- 
Uche Schulbucher fehlen, diefe verfertiget werden, 
lWge, Zeit versplitternde, und 
schädliche Schreiben zu ersparen. — Es steht nicht 
«n der Macht der Professoren, an die Stelle der 
vorgeschriebenen Lehrbücher, andere oder ihre Hew 
zu fetzen. Finden sie ihre Lehrbücher einer Verbeiß 
serung fähig, so haben sie ihre Vorschläge dazu 
dem Direktor zu übergeben, oder ist der Direktor 
leibst von dem Vorzuge eines anderen Lehrbuches
	        
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