Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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tität der Materie im Ganzen dieselbe, unvermehrt 
und unvermindert*)." 
Das Kennzeichen der Substanz ist die Beharrlichkeit. Nur 
im Raum ist das beharrliche Dasein erkennbar. Das beharrliche 
Dasein im Raume, das letzte Subject aller räumlichen Verände 
rung (Bewegung), ist die Materie. Folglich ist die Materie die 
einzige erkennbare Substanz. Die Materie besteht aus Theilen. 
Diese Theile sind räumlich, d. h. außer einander. Jeder dieser 
Theile ist beweglich, also kann sich jeder dieser Theile von den 
anderen absondern, trennen, eine eigene Bewegung für sich ha 
ben, d. h. selbständiges Subject einer Bewegung oder Substanz 
sein. Die Theile der Materie können getrennt, aber nicht ver 
nichtet werden. Zertheilung ist nicht Vernichtung. Es giebt 
keine körperliche Veränderung, die einen materiellen Theil ver 
nichten oder aus nichts hervorbringen könnte. Also giebt es keine 
körperliche Veränderung, welche die Menge der materiellen Theile 
um das mindeste vermehren oder vermindern könnte, also bleibt 
die Quantität der Materie bei allen körperlichen Veränderungen 
dieselbe, unvermehrt und unvermindert**). 
Der Beweisgrund der Beharrlichkeit der Materie liegt in 
ihrem räumlichen Dasein, in ihren außereinander befindlichen 
Theilen, in ihrer extensiven Größe. Es ist nicht zu begreifen, 
wie außereinander befindliche Theile verschwinden können. Ihre 
Beharrlichkeit und damit ihre Substantialität ist einleuchtend. 
Aus eben diesem Grunde läßt sich von dem Subjecte der inne 
ren Erscheinungen, von dem Gegenstände des inneren Sinnes, 
dem denkenden Subjecte, welches keine extensive, sondern nur 
intensive Größe ist, niemals beweisen, daß es beharre. Das ein- 
*) Ebendaselbst. III Hptst. Lehrsatz 2. 
**) Ebendaselbst. III Hptst. Lehrsatz 2. Beweis.
	        
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