Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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fanen Menschenleben anschaulich machen. Das Geld repräsenlirt 
den öffentlichen Werth der Dinge; es ist ein Mittel, wodurch 
wir uns so viele Bedingungen zum Genuß und zur Bildung 
verschaffen können; sein Zweck ist diese für uns und andere nütz 
liche Verwendung. Ist der Besitz dieses Mittels auch schon der 
Besitz dieses Zweckes? Heißt Geld haben schon so viel als be 
sitzen, was wir durch Geld erwerben können? Wer sich dieß 
einbildet, wird vollkommen befriedigt sein im bloßen Besitze des 
Geldes, er wird von dem Gelde nichts weiter wollen als es be 
sitzen, er wird meinen, durch diesen Besitz alles Weitere entbeh 
ren zu können oder eigentlich schon zu haben: diese Einbildung 
macht den Geiz; der Besitz des Geldes erscheint dem Geizigen 
als der Besitz alles Anderen, als der absolute Besitz, der zu 
wünschen nichts übrig läßt. Diese Täuschung nennen wir 
Wahn. Wer im Besitze der Religionsmittel schon meint, auch 
im Besitze der Religionszwecke zu sein, wer sich für erlöst hält 
durch den bloßen Gehorsam gegen die Glaubensstatute, durch die 
Befolgung der Glaubensbefehle, dessen Täuschung ist der „Reli 
gionswahn". Wenn ein statutarischer Glaube als die nothwen 
dige und oberste Bedingung des religiösen und gottwohlgefälligen 
Lebens gilt, so ist davon der Religionswahn die nothwendige 
Folge*). 
2. Rechtfertigung durch den Cultus. 
Es ist eine nothwendige Folge dieses Wahnes, daß der 
Dienst Gottes in etwas Anderes gesetzt wird als die gute Gesin 
nung und den sittlichen Lebenswandel. Was dieses Andere auch 
sei, unabhängig von der Gesinnung ist es ein äußerliches, mora- 
*) Ebendas. IV St. II Theil. Vom Afterdienst in einer statut. 
Rel. §. 1. — Bd. VI. S. 350 — 53.
	        
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