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«U: Inhalt: das Verständniß der Form oder der Ursprache, in wel
che- cher die Schrift verfaßt ist, giebt die „Beurkundung"; das
'on- Verständniß des Inhalts die „Auslegung". Um die Urkun-
hrt. den der Offenbarung und deren Inhalt zu verstehen, dazu ge-
für; hören Bedingungen wissenschaftlicher Art, die den Charakter der
her, Schriftgelehrsamkeit ausmachen. Das gelehrte Schriftverständ-
cich niß ist nicht das religiöse. Es ist nicht für alle Menschen, son-
nne dem nur für die Schriftgelehrten und die es werden wollen, also
nif- für den Religionsglauben kein und für die Ausbreitung des
an- Schriftglaubens ein sehr beschränktes Mittel. Es reicht nicht
rz- weiter als die gelehrte Bildung. Die Schriftgelehrsamkeit ist
än- ein berufener Interpret der Offenbarungsurkunden, aber nur der
>rer doctrinale Interpret, nicht der religiöse,
lge- b. Die moralische (religiöse) Erklärung.
I Der Schriftglaube soll Religionsglaube sein oder werden,
darum ist die eigentliche Norm und Richtschnur seiner Erklärung
us- die reine Religion. Die Offenbarungsschriften wollen erklärt
lrt, sein im Sinne des praktischen Glaubens für alle Menschen. So
Oie erklärt sie die moralische Vernunft: diese ist zur Erklärung des
rist Schriftglaubens der berufene und einzig authentische Interpret,
ach Im Geiste der moralischen Vernunft wird jede Stelle der heiligen
ner Schriften so erklärt, daß sie als ein Beweis und Symbol der
ist moralischen Glaubenswahrheiten erscheint; nichts darf in diesen
>iß. Schriften mit dem praktischen Glauben streiten. Es ist möglich,
der daß in manchen Fällen der buchstäbliche und eigentliche Sinn der
Stelle ein anderer ist als der ausgelegte moralische; es ist mög-
>er= lieb, daß die moralische Erklärung gegenüber dem buchstäblichen
md Sinne gezwungen und gewaltsam erscheint und es in der That auch
7 « ist; nichts desto weniger muß sie gegeben und jeder anderen vor
gezogen werden. Die buchstäbliche Erklärung gehört der doctri-