Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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«U: Inhalt: das Verständniß der Form oder der Ursprache, in wel 
che- cher die Schrift verfaßt ist, giebt die „Beurkundung"; das 
'on- Verständniß des Inhalts die „Auslegung". Um die Urkun- 
hrt. den der Offenbarung und deren Inhalt zu verstehen, dazu ge- 
für; hören Bedingungen wissenschaftlicher Art, die den Charakter der 
her, Schriftgelehrsamkeit ausmachen. Das gelehrte Schriftverständ- 
cich niß ist nicht das religiöse. Es ist nicht für alle Menschen, son- 
nne dem nur für die Schriftgelehrten und die es werden wollen, also 
nif- für den Religionsglauben kein und für die Ausbreitung des 
an- Schriftglaubens ein sehr beschränktes Mittel. Es reicht nicht 
rz- weiter als die gelehrte Bildung. Die Schriftgelehrsamkeit ist 
än- ein berufener Interpret der Offenbarungsurkunden, aber nur der 
>rer doctrinale Interpret, nicht der religiöse, 
lge- b. Die moralische (religiöse) Erklärung. 
I Der Schriftglaube soll Religionsglaube sein oder werden, 
darum ist die eigentliche Norm und Richtschnur seiner Erklärung 
us- die reine Religion. Die Offenbarungsschriften wollen erklärt 
lrt, sein im Sinne des praktischen Glaubens für alle Menschen. So 
Oie erklärt sie die moralische Vernunft: diese ist zur Erklärung des 
rist Schriftglaubens der berufene und einzig authentische Interpret, 
ach Im Geiste der moralischen Vernunft wird jede Stelle der heiligen 
ner Schriften so erklärt, daß sie als ein Beweis und Symbol der 
ist moralischen Glaubenswahrheiten erscheint; nichts darf in diesen 
>iß. Schriften mit dem praktischen Glauben streiten. Es ist möglich, 
der daß in manchen Fällen der buchstäbliche und eigentliche Sinn der 
Stelle ein anderer ist als der ausgelegte moralische; es ist mög- 
>er= lieb, daß die moralische Erklärung gegenüber dem buchstäblichen 
md Sinne gezwungen und gewaltsam erscheint und es in der That auch 
7 « ist; nichts desto weniger muß sie gegeben und jeder anderen vor 
gezogen werden. Die buchstäbliche Erklärung gehört der doctri-
	        
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