Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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der Praxis. Und was bleibt vom Leben übrig, wenn man das 
! und einsichtsvolle Handeln davon abzieht? 
n de- Es wird keinem im Ernste einfallen, gegen die Theorien 
it sich der Naturwissenschaft und Mathematik jenen Gemeinspruch der 
it von Praxis geltend zu machen. Die Theorie überhaupt für unnütz 
as ist! oder unpraktisch zu halten, ist das Zeichen der untersten Jgno- 
n Re ranz; die Praxis für gescheiter zu halten als die Theorie, ist 
iders, das Zeichen jener gedankenlosen „Klüglinge", die sich groß vor- 
Was! kommen, wenn sie die „Schule" verachten, in der sie nie 
ut>en> waren, und viel von „Welt" reden, die sie nur von Hörensagen 
dazu! kennen. 
Regel! 
lndig, 2. Die philosophische Theorie als Sittenlehre. 
st als! Kann man nun die Theorien der Mathematik und Natur- 
Ein- Wissenschaft in ihrem praktischen Werthe nicht bestreiten, so bleibt 
schass als Zielscheibe des Angriffs nur die philosophische Theorie übrig, 
andte die außer den mathematischen und naturwissenschaftlichen Einsich- 
chaft, ten keine andere Erkenntniß hat als die sittliche. Auf diesen 
'raxis Punkt also zieht sich der Gegensatz zwischen Theorie und Praxis 
bewe- zusammen. Gegen diese Theorie richtet der Weltverstand seinen 
eine Gemeinspruch. 
h der Nun besteht die sittliche Vernunfteinsicht in den Ideen der 
fallen Tugend und der öffentlichen Gerechtigkeit, nämlich der Gerech- 
)eorie tigkeit in ihrem politischen und kosmopolitischen Umfange. Sie 
illerie besteht also in den drei Fällen der Moral, des Staatsrechts und 
ohne ■ des Völkerrechts: sie macht im ersten Falle die Tugend oder die 
gung Würdigkeit glückselig zu sein zum alleinigen Ziele des Lebens; sie 
m bi( macht im zweiten Falle das Recht als Gesetz der Freiheit zum 
alleinigen Grunde und Zwecke des Staates; sie erklärt im dritten 
Falle den Zustand des ewigen Friedens, gegründet auf den Bund
	        
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