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der Praxis. Und was bleibt vom Leben übrig, wenn man das
! und einsichtsvolle Handeln davon abzieht?
n de- Es wird keinem im Ernste einfallen, gegen die Theorien
it sich der Naturwissenschaft und Mathematik jenen Gemeinspruch der
it von Praxis geltend zu machen. Die Theorie überhaupt für unnütz
as ist! oder unpraktisch zu halten, ist das Zeichen der untersten Jgno-
n Re ranz; die Praxis für gescheiter zu halten als die Theorie, ist
iders, das Zeichen jener gedankenlosen „Klüglinge", die sich groß vor-
Was! kommen, wenn sie die „Schule" verachten, in der sie nie
ut>en> waren, und viel von „Welt" reden, die sie nur von Hörensagen
dazu! kennen.
Regel!
lndig, 2. Die philosophische Theorie als Sittenlehre.
st als! Kann man nun die Theorien der Mathematik und Natur-
Ein- Wissenschaft in ihrem praktischen Werthe nicht bestreiten, so bleibt
schass als Zielscheibe des Angriffs nur die philosophische Theorie übrig,
andte die außer den mathematischen und naturwissenschaftlichen Einsich-
chaft, ten keine andere Erkenntniß hat als die sittliche. Auf diesen
'raxis Punkt also zieht sich der Gegensatz zwischen Theorie und Praxis
bewe- zusammen. Gegen diese Theorie richtet der Weltverstand seinen
eine Gemeinspruch.
h der Nun besteht die sittliche Vernunfteinsicht in den Ideen der
fallen Tugend und der öffentlichen Gerechtigkeit, nämlich der Gerech-
)eorie tigkeit in ihrem politischen und kosmopolitischen Umfange. Sie
illerie besteht also in den drei Fällen der Moral, des Staatsrechts und
ohne ■ des Völkerrechts: sie macht im ersten Falle die Tugend oder die
gung Würdigkeit glückselig zu sein zum alleinigen Ziele des Lebens; sie
m bi( macht im zweiten Falle das Recht als Gesetz der Freiheit zum
alleinigen Grunde und Zwecke des Staates; sie erklärt im dritten
Falle den Zustand des ewigen Friedens, gegründet auf den Bund