Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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wird gefragt werden müssen, ob es zwischen Natur und Freiheit 
nicht eine in der Vernunft selbst begründete Vereinigung giebt, 
und worin diese Vereinigung, die in keinem Fall eine Vermischung 
sein darf, besteht? Aber diese Frage erwartet uns erst am Ende 
eines langen Weges, der noch durchmessen sein will. Auf der 
Grundlage der Sittenlehre hat sich bereits die Aussicht in die 
Gebiete der Religion und Geschichte eröffnet. Die Kritik der 
praktischen Vernunft und die Tugendlehre haben in ihrem Ab 
schluß auf den Punkthingewiesen, wo aus der moralischen Ge-, 
sinnung der Vernunftglaube, aus der sittlichen Gemüthsverfas 
sung die religiöse hervorgeht. Die Rechtslehre endet mit einer 
Aufgabe, deren nothwendige Lösung nur möglich ist in dem ge 
meinschaftlichen Fortschritte des gesummten Menschengeschlechts.! 
Der Begriff der Religion grenzt unmittelbar an die Tugendlehre, 
der Begriff der Geschichte an die Rechtslehre. So bildet dieser - 
letzte Begriff unser nächstes Thema. Aber hier müssen wir zuvor! 
einen Einwand beseitigen, der uns in den Weg tritt und bic 1 
ganze Untersuchung über die Geschichte der Menschheit in Frage 
stellt. Die Geschichte umfaßt das Leben der Menschheit, wie tl- 
thatsächlich ist; die Philosophie bestimmt den Zweck der Geschichte, 
nach reinen Vernunftgesetzen: das menschliche Leben ist praktisch, 
die Vernunfteinsichten sind theoretisch; die Philosophie verhält 
sich zum Leben, wie die Theorie zur Praxis. Wenn zwischen 
diesen beiden in der That jene Kluft existirt, die man sprüch- 
wörtlich gemacht hat, wenn sich die Vernunftzwecke nicht im 
menschlichen Leben verwirklichen lassen, wenn diese vermeintlichen 
Weltzwecke gar keine objective Realität haben und nichts sind 
als Hirngespinnste im Kopfe des Philosophen, bedeutungslos 
und nichtig im Laufe der Dinge, der unbekümmert um alle f 
Theorie seinen eigenen Weg geht: wo bleibt die Möglichkeit von 
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