Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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einen Fall, aber nur einen, in dem auch das Kind sich HM m ^ 
würdigt: wenn es lügt. Die Tugend der Wahrhaftigkeit kenn! )1)sl § , 
keine Ausnahme; sie ist das Urbild aller Tugenden und gilt mit 
gleicher Strenge auf jeder Lebensstufe. Die Lüge darf nie ge 
duldet werden. Wie die Lüge ein moralisches Verbrechen ist, 
so sei auch die Art der Strafe moralisch, nicht physisch. Di, 
Lüge soll nicht aus Furcht vor der Strafe vermieden werdenj 
dadurch würde man die Wahrhaftigkeit verfälschen. Wenn dal 
Kind lügt, so hat es sich herabgewürdigt und alle Ursache sich 
zu schämen. Das sei der einzige Fall, wo dem Kinde mit dm 
größten Ernste gesagt werden muß: „schäme dich! du bist nichts- 
würdig!" 
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Die Cultur des Geistes verlangt die Uebung der Geistes- ^te 
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kräfte. Die freie Uebung ist das Spiel, die zwangsmäßige und 
strenge ist die Arbeit. Die Arbeit ist nicht bloß Mittel zur Bit 
düng, sondern deren Zweck, sie gilt um ihrer selbst willen; dar 
um ist eine Erziehungstheorie falsch, Ke dem Kinde alles spielend 
beibringen will. Das Kind soll an die Arbeit gewöhnt werde« 
um der Arbeit willen. Mit der Arbeit beginnt die Schule, di, 
zwangsmäßige Cultur. Die Arbeit verlangt Sammlung, Aus- 
merksamkeit, Concentration. Alles muß vermieden werden, m ^ en 
durch der Geist zerstreut wird. Die Zerstreuung macht flüchtig, 
unfähig, weichlich. Aus diesem Grunde sollen die Kinder kein, 
Romane lesen, denn solche Lectüre dient zu nichts als zur Zer 
streuung. Das Lernen sei kein bloß mechanisches Behalten, m- 
bei nichts gedacht wird, sondern zugleich ein Verstehen. Wai 
nur durch Anschauung richtig verstanden werden kann, das werd, 
dem Kinde auch durch Anschauung vorgestellt; das Anschaulich, 
ist am ehesten einleuchtend, darum beginne der Unterricht mit «* 
schaulichen Objecten; der erste Unterricht sei der geographisch, 
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