Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

Vierzehntes Capitel. 
Die Pachten gegen andere Menschen. 
Erziehnngslehre. 
Vohl- 
I. 
Pflichten der Liebe und Achtung. 
elchei Der unbedingte Zweck aller sittlichen Handlungen ist die per- 
ie w sönliche Menschenwürde, in uns und anderen; dieser Zweck soll 
)rach in jeder Handlung gegenwärtig sein als deren Maxime. Daraus 
s zur erhellt, welche sittlichen Pflichten wir in Rücksicht auf unsere 
iunt.)f Mitmenschen zu erfüllen haben: wir sollen ihre Zwecke (so weit 
;agen, sie eines sind mit dem Sittengesetze) zu den unsrigen machen; 
wir dürfen ihre Personen nie zu unseren Mitteln herabwürdigen. 
n ^ e)i Wir können nicht machen, daß der Andere seine Würde behaup- 
; 13 tet und das Sittengesetz erfüllt, er kann es nur erfüllen durch 
tteintl, seine eigenste That und seine innerste Gesinnung, die kein Ande 
ute, rer für ihn haben kann, aber wir können alles vermeiden, um die 
Menschenwürde in der fremden Person nicht zu beeinträchtigen 
und zu verletzen. Die Achtungspflicht gegen andere bestimmt sich 
daher in der Form des Verbots: „betrachte und behandle die an 
deren Menschen nie als deine Mittel, verletze nie ihre Würde; 
habe stets diese Würde vor Augen und mache sie zur Richtschnur
	        
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