Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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bloßen Vernunft, sondern in die Lehre von der geoffenbarten 
Religion*). 
I 
8. Grenze des Pflichtbegriffs. 
Die sittliche Vernunfteinsicht kennt nur Pflichten gegen biej 
Menschheit; die Grenze der Menschheit ist auch die Grenze des! 
Pflichtgebiets. Nur der Mensch hat Pflichten; er hat Pflichten 
nur gegen Menschen. Was uns als Pflicht gegen andere (nicht 
menschliche) Wesen erscheint, das ist im Grunde eine Pflicht, 
gegen uns selbst. Wenn gewisse Pflichten einen solchen Schein! 
annehmen, so werden sie gleichsam doppelsinnig oder amphibv-l 
lisch. Kant nennt diesen Schein „die Amphibolie der moralische« 
Reflexionsbegriffe: das, was Pflicht des Menschen gegen sich!, 
oder andere Menschen ist, für Pflicht gegen andere Wesen zu 
halten." Es ist z. B. offenbar eine menschliche Pflicht, nicht du 
Werke der Natur in roher Weise zu zerstören, die Thiere nichts 
zu quälen u. s. f., aber das ist keine Pflicht gegen die Thiere, 
sondern gegen uns selbst. Die Thierquälerei muß eine Rohheit; 
und Unempfindlichkeit zur Folge haben, womit sich keine mora 
lische Gemüthsverfassung, keinerlei Wohlwollen verträgt. S( 
ist die Humanität in der Behandlung der Thiere, genau ausge 
drückt, nicht Pflicht gegen die Thiere, sondern Pflicht gegen um- 
selbst in Ansehung der Thiere. Der Mensch soll nichts thun, 
was ihn unmenschlich macht. Das ist eine negative Pflicht, die 
wir gegen uns selbst haben. Nur aus diesem Grunde ist die 
Thierquälerei pflichtwidrig, nur deßhalb, weil sie unmenschlich 
ist. Es ist, wie man sieht, ein Umweg, auf welchem Kant 
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*) Tugendl. I Th. I Buch. HI Hptst. I Abschn. §. 13. - Vgl * 
§.18. Vgl. Beschluß. Von den Pflichten gegen Gott. — Bd. V. S> Amphi 
329 — 332. Bd. Y
	        
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