Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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dem gegebenen Falle die Pflicht richtig zu erkennen und demge 
mäß richtig zu handeln, eine theoretische und praktische Uebung, 
zu deren Bestimmung die Ethik eine Methodenlchre giebt, welche 
die Rechtslehre bei der Natur ihrer Pflichten nicht nöthig hatte*). 
3. Das Gegentheil der Tugend. 
Kant und Aristoteles. 
Mit dem Begriffe der Tugend ist auch der Begriff ihres 
Gegentheils gegeben. Lugend ist Handlung aus pflichtmäßiger 
Maxime; das Gegentheil der Tugend hat demnach den doppelten 
Fall, daß entweder alle Maxime fehlt und die Handlung völlig 
grundsatzlos ist, oder daß gehandelt wird aus der entgegengesetz 
ten Maxime. Entweder es wird aus pflichtmäßiger Maxime ge 
handelt oder aus gar keiner oder (aus einer anderen als der 
pflichtmäßigen d. h. aus) pflichtwidriger Maxime. Der erste 
Fall ist die Tugend, die Gesinnung ist nie erzwingbar, darum 
ist die tugendhafte Handlung mehr als bloß schuldig, sie ist ver 
dienstlich ; der zweite Fall ist die Abwesenheit der Tugend, das 
nichtpflichtmäßige, grundsatzlose und darum moralisch werthlose 
Handeln, der moralische Unwerth; der dritte Fall ist das Han 
deln aus pflichtwidriger Gesinnung, die vorsätzliche Uebertretung 
der Pflicht, das conträre Gegentheil der Tugend, das Laster *). 
Tugend und Laster unterscheiden sich mithin durch die mo 
ralische Denkweise, sie unterscheiden sich durch die Maximen, die 
entgegengesetzter Art sind: darum ist ihr Unterschied nicht gra 
duell , sondern specifisch; es sind grundverschiedene sittliche Gat 
tungen. Hier ist der Punkt, wo sich die kantische Ethik der 
*) Ebendas. Einl. VII. VIII. und XVIII. Amnerkg. 
**) Ebendas. Einl. II. (Amnerkg.) VII. — Bd. V. S. 208, 
215 flgd.
	        
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