Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

160 
es verträgt sich schlechterdings mit keinerlei Begierde. Jede Be 
gierde ist selbstsüchtig, und das Sittengesetz schlägt jede Selbst- genstan! 
sucht nieder. So wie sich der Wille mit dem Sittengesetze ver- Bernun 
bindet, scheidet er sich von der Begierde und allen Motiven em- bem W 
Pinscher Abkunft. Diese Verbindung und Scheidung in dem mo- verl 
ralischen Vermögen giebt Kant in dem Bilde eines chemischen daß sie 
Vorganges in der Körperwelt: er vergleicht den Willen mit muß sic! 
dem Salzgeiste, die Begierde mit der Kalkerde, das Sittengeseh Guten 
mit dem Alkali; wenn man zu dem empirisch-afsicirten Willen Ochste 
das moralische Gesetz als Bestimmungsgrund zusetzt, so ist es, Lehre v 
„als ob der Scheidekünstler der Solution der Kalkerde in Salz- men de> 
geist Alkali zusetzt; der Salzgeist verläßt sofort den Kalk, ver- wird di 
einigt sich mit dem Alkali, und jener wird zu Boden gestürzt*)." W*" * 
I. 
Der Begriff des höchsten Gutes. 
i. Tugend und Glückseligkeit. 
Nur der reine Wille ist gut. Der menschliche Wille ist von 
Natur nicht rein; darum soll er sich läutern: diese Läuterung ist 
ein beständiger Kampf, der siegreiche Kamps ist die Tugend. 
Wenn aber die Tugend im Kampfe besteht, der sich stets erneut 
und immer schwer ist, so muß dem menschlichen Willen ein natür 
liches Bestreben inwohnen, seinen Neigungen und Begierden zu 
folgen, lieber zu folgen, als dem Sittengesetz, ein natürli 
ches Widerstreben gegen das Gute. Von hier aus sehen 
wir schon, wie Kant zu der Lehre vom „radical Bösen in der 
Menschennatur" kommen konnte und mußte. 
Wir haben das Gute bezeichnet als Willensobject, als Ge- 
*) Ebendas. I Th. I Buch. III Hptst. Kritische- Beleuchtung der 
Analytik der r. prakt. Bern. — Bd. IY. S. 208, 
D 
Güter: 
allen 8 
ihm übc 
endung 
ist die S 
Jnbegri 
alle bet 
befriedn 
Glücksel 
bete seit 
werden 
stoßen n 
praktiscl 
Glücksel 
Aufgabe
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.