Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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Von den reinen Anschauungen und den Kategorien ist die 
objective Realität dargethan. Wenn sie auch von den Ideen auf 
eine bestimmte Weise dargethan werden kann, so ist das reine 
Vernunftsystem vollendet. Von dem Freiheitsbegriff ist sie nach 
gewiesen. Wenn sie auch den anderen Ideen zukommen darf, so 
ist es nur durch den Freiheitsbegriff möglich. Dieser Begriff bil 
det deßhalb den „Schlußstein von dem ganzen Gebäude des Sy 
stems der reinen Vernunft"*). 
*) Kr. d. pr. Bern. Vorr. — Bd. IV. S. 97 —98. 
Ich berühre hier noch einmal Trendelenburg's hist. Beitr. (III Theil), 
die S. 257 in Rücksicht auf „die Lehre vom Gewissen" die Urkundlich- 
keit meiner Darstellung in Anspruch nehmen. Sie erklären, „es sei ih 
nen hier ergangen, wie in der transscendentalen Aesthetik." Wie es ih 
nen dort ergangen ist, wissen wir, und können nur bejahen, daß es 
sich in der That hier ganz eben so verhält wie dort. Da ich Kant nicht 
abschreibe, sondern seine Lehre entwickle, so müssen sich freilich bei mir 
viele Worte finden, die bei Kant nicht stehen; aber ich will die Lehre 
sehen, die ich als kantisch gebe, ohne daß sie es ist, ohne daß ich sie 
als solche beurkunde. Zu sagen: „ich habe die Stelle in Kant nicht 
ausfinden können, also ist die gegebene Darstellung nicht kantisch," — 
ist ein formell eben so voreiliger Schluß als ein sachlich unbegründeter 
und leerer Einwurf. 
Hier ist die von mir citirte und hiermit wörtlich angeführte Stelle, 
auf deren Grund ich das Gewissen zum Beweisgründe genommen habe 
für das Verhältniß des intelligibeln und empirischen Charakters, wie 
Kant dasselbe bestimmt. Es handelt sich hier um einen der schwierigsten 
und tiefsten Gedanken der ganzen kantischen Lehre, der eine erleuchtende 
Auseinandersetzung sowohl verdient als bedarf. 
Die Stelle („kritische Beleuchtung der r. praktischen Vernunft", — 
Bd. IV. S. 214 — 217) heißt: „Eben dasselbe Subject, das sich ande 
rerseits auch seiner als Dinges an sich selbst bewußt ist, betrachtet auch 
sein Dasein, sofern es nicht unter Zeitbedingungen steht, 
sich selbst aber nur als bestimmbar durch Gesetze, die es sich durch Ver-
	        
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