beschädigung »mit der standrecht¬
lich ausgeführten Todesstrafe be¬
legt« werde, die absichtliche Ope¬
rationsverweigerung ungestraft
bleibe, ja sogar rechtlichen Schutz
genieße. Tatsächlich vergaß man
die Bestimmung, daß jemand nur
mit seiner Zustimmung operiert
oder ihm ein Glied amputiert
werden dürfe, mit Rücksicht auf
den Krieg aufzuheben; doch ist es
durch Tatsachen bewiesen, daß
man sich, namentlich bei gemei¬
nen Soldaten, nicht immer streng
an die Vorschriften hielt. Immer¬
hin erwähnt Dr. Finsterer fol¬
gende zwei Fälle:
Ein Soldat mit Narbe auf
dem Schulterblatt, welche ein
Tragen des Gewehres oder
Tornisters unmöglich macht,
verweigert deren operative Ent¬
fernung.
Einem Offizier hat ein
Schrapnellschuß die Quadrizepssehnen vor Monaten durchtrennt. Ein
Gehen oder Heben des gestreckten Beines ist unmöglich, der Mann
daher ohne Operation invalid. Trotzdem verweigert er die Zustimmung
zur Operation.
Die Sitte der Selbstbeschädigung blühte bei allen Armeen. Egon Erwin
Kisch erzählt:
Drei Selbstverstümmler wurden zum Divisionsgericht eskortiert, sie
klapperten vor Frost und Schmerz, der eine hatte den linken Unterarm
zerschmettert, der zweite zwei Finger durchschossen, der dritte die
linke Schulter — alle drei bloß mit selbstangelegten, primitiven Ban¬
dagen, blutüberströmt. Sie können vor dem Feldgericht nichts in Abrede
stellen, denn die Schüsse sind auf der linken (dem eigenen Gewehr
erreichbaren) Körperhälfte, die Wundränder zeigen Merkmale der Ver¬
brennung von der Stichflamme und Pulverschleim — typischer Nah¬
schuß. In Serbien war es leichter — man brauchte nur absichtlich den
Arm aus der Deckung zu strecken und hatte schon einen Schuß von
drüben, »eine ehrenvolle Verwundung«. (Wenn man sich hier
anschießen will, muß man zuerst ein mit Wein genäßtes Taschentuch
Die Nerven im Kriege
1. Vollkommen durchtrenntcr Nerv. 2. Scheinbar unvoll¬
kommen durchtrennter Nerv, der aber keinen Impuls mehr
vermittelt. 3. und 4. Durch Geschoß zur Schwellung gebrachte
funktionsunfähige Nerven. 5. und 6. Zerstörte Nerven
(partielle Paralyse).
Aus »The Graphic«, 1916
75