Volltext: Die Zukunftsküche

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22. Kirse-Koteletts. 
Zehn Deka Hirse werden ausgewaschen und mit drei Deka Butter 
in ein Viertelliter Milch (salzen) zu einein sehr dicken Brei gekocht. 
Dann lässt man ihn gut abkühlen, gibt zwei Eidotter und eine Hand 
voll Semmelbrösel zu und rührt das Ganze gut ab; nachher rührt 
man noch den Schnee von den zwei erübrigten Ei-Klar leicht ein und 
beginnt mit dem Formen der Coteletts, Einpanieren und Ansbacken. 
Beilage: Kirschen-Compot siehe Gruppe X. 
23. Arbeiter-Schnitzel. 
Sechs Deka weiße Bohnen und sechs Deka Graupen werden, jede 
Gattung einzeln, in Wasser gekocht. Hiebei ist zu beachten, dass sich das 
Wasser vollständig einkocht, also von Vorneherein nur sehr wenig Wasser 
nehmen und bei den Bohnen, welche viel länger kochen müssen, allen 
falls einige Löffel voll heißes Wasser nachgießen. 
Inzwischen roste man etwas gehackte Zwiebel in ungefähr vier 
Deka Butter schön gelb und vermischt sie, wenn obige Masse gar ge 
kocht und abgekühlt, mit derselben, wobei noch zwei ganze Eier und 
die zur Bindekraft nöthigen Semmelbrösel (salzen) hinzu kommen. 
Nun formt man die Schnitzel, paniert sie in üblicher Weise und 
bäckt selbe in Laureol. 
Beilage: Gedünsteter Reis aus Gruppe VI, Art. 22. 
Gekochte Pflaumen. 
24. Waueru-Schnitzel. 
Die entsprechende Menge Linsen werden in nur wenig Wasser 
weich gekocht, etwas Hohenlvhesches Bohnenkraut mitkochen lassen. 
Sollten die Linsen nach dem Garwerden noch Wasser zeigen, so 
wird selbes durch den Durchlass abgelassen. 
Unterdessen röstet man etwas geschnittene Zwiebel in ungefähr 
zwei Deka Laureol, dann von zwei Semmeln die Brösel, ebenfalls 
in Laureol rösten (drei Deka), schön gelb, zerquetscht etwas Knoblauch, 
hackt einige junge Steinpilze ziemlich klein und vermischt dies alles mit 
1—2 Eiern, etwas Majoran und mit dem Linsenbrei, welcher abge 
kühlt sein muß. Sollte diese Masse zum Formen der Schnitzel noch zu 
weich sein, dann gibt man noch die nöthigen Semmelbrösel zu. 
Einpanieren und ansbacken. 
Beilage: Sauerkraut ans. Gruppe IV, Art. 35. .
	        
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