Volltext: Alt-Wien [72/73/74]

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halten eine Polizei, die bei derartigen Anlässen einschreiten 
könnte. Seinen eigenen Wein im Hause zu verschleißen, ist 
für den Bürger keine Unehre; fast alle halten Weinschenken, 
da heizen sie die Stuben, sorgen für die Küche, locken Säufer 
und leichtfertige Frauenzimmer an, denen sie etwas warme 
Speisen umsonst vorsetzen, damit sie mehr trinken, doch schenken 
sie ihnen schlechter ein. Die unteren Volksschichten denken nur 
an den Magen und ans gute Essen und verbrauchen, was sie 
die Woche über verdient haben, am Feiertag bis auf den letzten 
Kreuzer. Ein lockeres und schlampiges Volk; groß ist die Zahl 
der Dirnen, selten ist ein Weib mit seinem Mann zufrieden. 
Wenn Adelige zu Bürgerlichen kommen, ziehen sie deren Frauen 
zu einem Geplauder beiseite, und die Männer gehen vom Hause 
fort, nachdem sie Wein herbeigeschafft haben, und räumen den 
Adeligen das Feld. Die meisten Mädchen wählen sich ihre 
Männer, ohne daß die Väter etwas davon wissen. Die Witwen 
vermählen sich noch innerhalb des Trauerjahres nach eigenem 
Gutdünken. 
Nur wenige gibt es in der Stadt, deren Vorfahren die 
Nachbarschaft gekannt hat. Selten trifft man auf eine alte 
Familie, fast alle sind zugereist und dann eingebürgert. Reiche 
Kaufleute, schon altersschwach, heiraten junge Mädchen und 
hafsen sie in kürzer Zeit als Witwen zurück. Diese nehmen sich 
daun aus der Schar der Bekannten und Hausgenossen einen 
jungen Mann, mit dem sie oft schon vorher ein Verhältnis 
gehabt haben, zum Gatten; und so findet man heute reich, wer 
gestern arm war. Umgekehrt nehmen auch die überlebenden 
Männer andre Frauen, und so geht's im Kreislauf. Selten 
beerbt der Sohn den Vater: denn es besteht ein Gesetz bei ihnen, 
dag dem überlebenden Ehegatten das halbe Vermögen des Ver⸗ 
storbenen zuerkennt. Das Recht, Testamente zu machen, ist ja 
uneingeschränkt. So vermachen die Männer den Frauen und 
die Frauen den Männern ihr Vermögen. Erbschleicher gibt 
es viele, die alten Leuten um den Bart gehen, daß sie als 
Erben eingesetzt werden. Man ersählt auch, daß es viele 
Weiber gebe, die den Gattinnen ihre reichen Manner durch 
Gift aus dem Wege schaffen. Bekannt ist, daß Adelige oft einen 
Bürgerlichen hinwegräumen ließen, der seine Frau, wenn sie 
bei Hoße einen Liebhaber hatte, ernstlich zur Rede gestellt hatte. 
Zudem lebt man ohne irgendein aufgezeichnetes Recht. 
Die Leute sagen, sie hielten sich an das gute alte Recht, das sie 
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