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halten eine Polizei, die bei derartigen Anlässen einschreiten
könnte. Seinen eigenen Wein im Hause zu verschleißen, ist
für den Bürger keine Unehre; fast alle halten Weinschenken,
da heizen sie die Stuben, sorgen für die Küche, locken Säufer
und leichtfertige Frauenzimmer an, denen sie etwas warme
Speisen umsonst vorsetzen, damit sie mehr trinken, doch schenken
sie ihnen schlechter ein. Die unteren Volksschichten denken nur
an den Magen und ans gute Essen und verbrauchen, was sie
die Woche über verdient haben, am Feiertag bis auf den letzten
Kreuzer. Ein lockeres und schlampiges Volk; groß ist die Zahl
der Dirnen, selten ist ein Weib mit seinem Mann zufrieden.
Wenn Adelige zu Bürgerlichen kommen, ziehen sie deren Frauen
zu einem Geplauder beiseite, und die Männer gehen vom Hause
fort, nachdem sie Wein herbeigeschafft haben, und räumen den
Adeligen das Feld. Die meisten Mädchen wählen sich ihre
Männer, ohne daß die Väter etwas davon wissen. Die Witwen
vermählen sich noch innerhalb des Trauerjahres nach eigenem
Gutdünken.
Nur wenige gibt es in der Stadt, deren Vorfahren die
Nachbarschaft gekannt hat. Selten trifft man auf eine alte
Familie, fast alle sind zugereist und dann eingebürgert. Reiche
Kaufleute, schon altersschwach, heiraten junge Mädchen und
hafsen sie in kürzer Zeit als Witwen zurück. Diese nehmen sich
daun aus der Schar der Bekannten und Hausgenossen einen
jungen Mann, mit dem sie oft schon vorher ein Verhältnis
gehabt haben, zum Gatten; und so findet man heute reich, wer
gestern arm war. Umgekehrt nehmen auch die überlebenden
Männer andre Frauen, und so geht's im Kreislauf. Selten
beerbt der Sohn den Vater: denn es besteht ein Gesetz bei ihnen,
dag dem überlebenden Ehegatten das halbe Vermögen des Ver⸗
storbenen zuerkennt. Das Recht, Testamente zu machen, ist ja
uneingeschränkt. So vermachen die Männer den Frauen und
die Frauen den Männern ihr Vermögen. Erbschleicher gibt
es viele, die alten Leuten um den Bart gehen, daß sie als
Erben eingesetzt werden. Man ersählt auch, daß es viele
Weiber gebe, die den Gattinnen ihre reichen Manner durch
Gift aus dem Wege schaffen. Bekannt ist, daß Adelige oft einen
Bürgerlichen hinwegräumen ließen, der seine Frau, wenn sie
bei Hoße einen Liebhaber hatte, ernstlich zur Rede gestellt hatte.
Zudem lebt man ohne irgendein aufgezeichnetes Recht.
Die Leute sagen, sie hielten sich an das gute alte Recht, das sie
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