in seinen Befugnissen und Gerechtigkeiten gegen jede Beein¬
trächtigung zu schirmen.*)
Einen andern Streithandel mußte Abbt Jakob auöfechten
mit den jenseits der Donau im Landgerichte Wachsenberg gele¬
genen Unterthanen und Zehentholden. Sie weigerten sich deö
Zehents entweder gänzlich oder wollten ihn nur in Körnern
schütten. Klagend erschien daher des Klosters Anwalt in der
Landschranne, welche der Landrichter von Wachsenberg zu Gra-
mastetten besaß. Die Beisitzer urtheilten einmüthig, daß die
Zehentholden schuldig seyen, den Zehent auf dem Felde heben
zu lassen. Wer sich nicht fügen will, soll bei seiner Obrigkeit
belangt werden, und wenn diese sich weigern sollte / dem Klo¬
ster Recht zu verschaffen, so wird der Landrichter thun, was
seines Amtes ist.**)
Nicht unbedeutend sind die Erwerbungen, welche Abbt
Jakob für sein Kloster zu Stande gebracht hat.
Eberhart von Capellen, der letzte seines Geschlechtes, schenkte
dem Kloster daö Lehenrecht über mehrere Zehente zu Dernbach
in der St. Ulrichspfarre unter dem Kürnberge, welche Abbt
Jakob von Simon Setuch durch Kauf erworben;***) vom
Pfarrer zu Wallern, Hanns Frühauf, erwarb der Abbt eben¬
falls käuflich die Pirichhub in der Pfarre Waizenkirchen, ****)
von Otto Abaltinger den Renthartöhof zu Hartkirchen,*****)
*) D. Linz am n. November und 1. December 1412.
**) Am 14. Juli 1416.
Zur Aufklärung des üblichen Rechts- und Gerichtsverfah¬
rens scheint auch ein Terichtsbrief von 1419 nicht unmeck¬
würdig. Es handelte sich um ein halbes Urfahr, das Mend-
lein besessen. Nach dessen Tod sprach es sowohl seine Tochter
aus erster Ehe, als auch ihre Stiefmutter für sich und ihre
Kinder als ihr Erbe an; Abbt Jakob behauptete, daß eS dem
Kloster heim gefallen. Jede Partei erschien mit Vorsprechern
vor dem Gerichte, daS aus zehn Personen zusammengesetzt
war: dem Richter des Klosters, den Pflegern von Qttensheini,
Wallsee, Kürnberg, Eschelberg, dem Landrichter ob der Ens,
Konrad Walich und einigen Ungenannten. Das Urfahr wurde
Wilhering zugesprochen.