Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

Reformation. 
Wir erzählten die Versuche, welche gemacht wurden, die 
Unterthanen wieder zur katholischen Religion zurückzuführen, 
oder wenigstens die katholische Kirche wieder zur herrschenden 
zu machen. Dabei hatte eS nun aber auch im Verlaufe deö 
Krieges größtentheils sein Verbleiben. Alle Anstrengungen und 
alle Aufmerksamkeit waren gerichtet auf die Rettung des Daseyns 
und des Bestehens gegen den Andrang eines furchtbaren Fein¬ 
des. Immer noch besaßen die Emigranten Güter im Lande, 
und es zeigte sich auch in dieser Beziehung ein weiter Abstand 
zwischen dem Inhalte der erflofsenen Patente und der Praxis. 
Vielmehr traten theilweise sehr wesentliche Erleichterungen ein. 
Den Emigrirten war zwar im Allgemeinen erlaubt, zur Be¬ 
treibung ihrer Angelegenheiten nach Oesterreich zu konimen, 
doch mußten sie sich vorher mit einem Passe der Landeshaupt¬ 
mannschaft versehen. Am 20. April i64t aber erlaubte K. 
Ferdinand IH., daß die in Regensburg Lebenden ohne diese 
Förmlichkeit mit einem bloßen Attestate des Magistrates im 
Erzherzogthume reisen und ihren Geschäften nachkommen mögen. 
Erst nach dem Abschlüsse des Friedens zu Münster und Os¬ 
nabrück, wo der Kaiser standhaft jede Zumuthung zurückgewie¬ 
sen hatte, die darauf ausging, ihn in seinen Erblanden eines 
Rechtes zu berauben, dessen sich jede Reichsstadt im vollsten 
Umfange bedient hatte, dachte er ernstlich an die Vollendung 
des Reformationsgeschäftes. 
Durch Patent vom 2. Juni 1650 befahl K. Ferdinand, 
alle nicht katholischen Unterthanen abzustiften und keine solche 
mehr anzunehmen. Die Herrschaften haben innerhalb 14 Ta¬ 
gen ein Verzeichniß ihrer protestantischen Hintersassen dem Lan¬ 
deshauptmann einzuhändigen. Es gab hie und da noch Leute, 
Jene Unterthanen gehörten ursprünglich dem Gundaker von 
Polheim, welcher dem Doctor ein Capital von ySoo fl. schul¬ 
dete. AlS dieser emigriren mußte, cedirte er zum Scheine 
seine Schuldforderung dem Abbte von Wilhering, welcher dann 
vermöge eines Vertrages mit Polheim mehrere Unterthanen der 
Herrschaft Parz an Zahlungsstatt erhielt — am 14. April 1631. 
— Hofrichter Wulf lösite sie sodann von Or. PersiuS um 
6500 fl. an sich.
	        
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