Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

Erwerbszweig künftig zu verzichten, und verordnete überdieß, 
daß zum Schutze für das Klostervermögen das Inventar nicht 
mehr bloß durch Weltliche, sondern mit Beiziehung eines Prä¬ 
laten verfertigt werden soll; dem Landeshauptmanne und Vitz- 
dom aber in Anordnung der Wirthschaft keine Befugniß mehr 
zukomme. Letzteres war um so nothwendiger, weil in Folge 
der Capitulations-Resolution diese Aemter Protestanten beklei¬ 
deten oder bekleiden konnten. 
Vergleich der katholischen und protestantischen 
Staude. 
Die Capitulations-Resolution, übereilt und einseitig ge¬ 
schlossen, harte, wie wir schon bemerkten, doch keineswegs alle 
Knoten gelöst. Mit vollem Rechte sahen sie die katholischen 
Stände als unverbindlich für sich an, da sie nicht zur Unter¬ 
handlung beigezogen worden, und es dem K. Matthias nicht 
zukam, über ihre Rechte zu verfügen; denn mit eben dem 
Grunde, aus dem die Protestanten Schutz und Anerkennung 
für ihre wahren und eingebildeten Befugnisse ansprachen, durf¬ 
ten es auch die Katholiken. Auch K. Matthias mußte dieses 
um so mehr anerkennen, da er diejenigen, welche von dem 
Augenblicke an, als sie der Kaiser des geleisteten Gelübdes 
entbunden, ihm unverbrüchliche Treue bewiesen, nicht der Will¬ 
kür ihrer Gegner opfern durfte. Den protestantischen Ständen 
hingegen lag alles daran, ihre katholischen Genossen zur Aner¬ 
kennung der Resolution zu vermögen. 
Indessen fühlten diese allzu wohl, um was es sich handle, 
und der talent- und geistvolle Kiesel vertrat in dieser Bezie¬ 
hung ihr Interesse mit Muth und Geschicklichkeit. Den Kla¬ 
gen über erlittene Beeinträchtigungen wurden andere entge¬ 
gengesetzt, die allerwenigstens eben so begründet waren, als 
jene. K. Matthias hielt sich mit glücklichem Tacte über den 
Parteien und wies die Protestanten an, sich mit ihren Geg¬ 
nern zu vergleichen. 
Sie erkannten, daß auf rechtlichem Wege nichts zu ge¬ 
winnen sey; zur gewaltthätigen Durchführung war der rechte 
Zeitpunct noch nicht gekommen; daher ließ man sich einen 
gütlichen Vergleich gefallen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.