Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

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nicht einige ganz junge Leute von t4—15 Jahren, die nichts 
studiert hatten, als solches gelten lassen will. Auf den Pfar¬ 
ren fand er entweder entschiedene Anhänger Luthers, oder, 
wenn auch die Pfarrer katholisch , so durften sie sich nicht als 
solche zeigen, weil dieses sogleich entweder die Entziehung aller 
Einkünfte, oder doch die Anweisung der Pfarrholden an die 
Prädicanten, deren alle Winkel voll, zur unmittelbaren Folge 
gehabt hätte. Sollten aber die Kirchen mit katholischen Geist¬ 
lichen bestellt werden, so war eine unabsehbare Reihe von Pro¬ 
cessen vorauszusehen. 
So schildert Abbt Alexander kurz nach dem Antritte seiner 
Verwaltung dem Erzherzoge den Stand der Angelegenheiten, 
mit dem Beifügen, daß alle diese Schwierigkeiten ihn nicht 
abhalten werden, sein eidliches Versprechen, die Reformation 
in seinem Kreise durchzuführen, auch wirklich zu erfüllen; nur 
erbitte er sich zu seiner Sicherheit ein General m a n d a t. 
Mit einem solchen versehen schritt nun der muthige Prälat zum 
Werke, und machte den ersten Versuch mit 
der Pfarre Ottensheim. 
Der Pfarrer Deiser wurde vor den Abbt gefordert, der 
ihm seinen Abfall von seiner Religion und seinem Ordenöge- 
lübde strenge verwies, ihn in Arrest setzte und zur Unterschrift 
eines Reverses verhielt, in welchem er sich verbindlich machte, 
bis zum St. Georgstage isttö Ottensheim zu räumen. Als 
aber Alexander Miene machte, statt Deisers den Heinrich 
Heinsbeck, einen Mann,' den er schon in Rom kennen gelernt 
hatte, zum Pfarrer einzusetzen, erhielt er vom Herrschaftsbe¬ 
sitzer von Ottensheim, Johann Adam von Jörger, ein Schrei¬ 
ben, worin er gebeten wurde, bis zu einer mündlichen Bespre¬ 
chung mit der Einsetzung Stillstand zu halten. Zwar, ver¬ 
sichert Jörger, habe er in der Sache selbst, so weit sie die 
Kirche betreffe, nichts einzureden, wohl aber in Rücksicht auf 
Pfarrhof und Bürgerschaft. Abbt Alexander hingegen bemerkte, 
daß dem Herrn von Jörger nach den uralten Rechten des Klo¬ 
sters und nach allen kanonischen Satzungen auch in letzterer 
Beziehung ebenfalls keine Einrede zukomme, und begab sich 
daher am St. Georgötage mit seinem Pfarrer nach Otteus-
	        
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